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   BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51   

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https://dejure.org/1952,161
BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51 (https://dejure.org/1952,161)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1952 - 1 StR 791/51 (https://dejure.org/1952,161)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1952 - 1 StR 791/51 (https://dejure.org/1952,161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare Handlung

  • junsv.nl

    Antrag an das Reichssicherheitshauptamt, mindestens 20 von der Gestapo München verschiedener Straftaten wegen festgenommene Ostarbeiter 'sonderzubehandeln' sowie Veranlassung der Exekution nach Amtsentscheid. Misshandlung von mindestens 60-70 Ostarbeitern durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 271
  • NJW 1953, 112
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
    Gestapobeamte, die in Ausführung eines rechtswidrigen Geheimerlasses des früheren Reichssicherheitshauptamts bei rechtswidrigen Tötungen und Körperverletzungen mitwirkten, befanden sich, wenn sie irrtümlich glaubten, ihr Verhalten sei durch den Erlaß gerechtfertigt, nicht in einem Irrtum über Tatumstände, sondern im Verbotsirrtum (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]).

    Der Grosse Senat hat in BGHSt 2 S. 194 dahin entschieden, dass in den Fällen, in denen die Rechtswidrigkeit kein besonderes Tatbestandsmerkmal; sondern allgemeines Verbrechensmerkmal ist, der Täter unter der Voraussetzung, dass er die Tatbestandsmerkmale mit Wissen und Wollen verwirklicht hat, nicht nur dann wegen vorsätzlicher Tatbegehung bestraft werden muss, wenn er das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gehabt hat, sondern auch dann, wenn er bei gehöriger Anspannung des Gewissens das Bewusstsein, Unrecht zu tun, hätte haben können.

    Daraus folgt, dass ein solcher Irrtum nicht notwendig die Verantwortlichkeit des Täters für die vorsätzliche Verwirklichung der Tatbestände der Körperverletzung im Amt und der gefährlichen Körperverletzung aufhebt, sondern dass ein solcher Irrtum nach den in BGHSt 2 S. 194 dargelegten Grundsätzen über den Verbotsirrtum zu behandeln wäre.

  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51

    Beantragung von Schutzhaftbefehlen in fünf Fällen. Die Betroffenen wurden

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
    Nr. 22 auch für solche Handlungen vorliegen müssten, die nach den allgemeinen Vorschriften noch nicht verjährt seien (vgl. BGHSt 2 S. 20, 22).
  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
    Seine Ausführungen stehen in diesem Punkte im Einklang mit dem Urteil des Senats BGHSt 2 S. 234, 236 ff. Dort ist ausgeführt, die Freiheit eines Staates, für seinen Bereich darüber zu bestimmen, was Recht und was Unrecht sein solle, möge noch so weit bemessen werden, sie ist doch nicht unbeschränkt.
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
    Für den besonderen Fall, dass der Tatbestand einer strafbaren Handlung durch den Spruch eines Gerichts und seine Vollstreckung verwirklicht wird, hat der Senat unter der Voraussetzung, dass ein solcher Spruch unter bestimmten Gegebenheiten auch rechtmässig ergehen kann, in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 8. Juli 1952 - 1 StR 123/51 - ausgesprochen, dass der daran Beteiligte strafrechtlich dafür nur dann zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er weise, dass das Urteil im Widerspruch zur wahren Rechtslage steht, oder mindestens damit rechnet und auch für diesen Fall seinen Beitrag will.
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
    Die Vernichtung der einzelnen Menschenleben kann deshalb hier nicht dadurch zu einer rechtlichen Einheit werden, dass sie in jedem einzelnen Falle auf dem Geheimerlass vom 5. November 1942 beruhte (vgl. auch BGHSt 1 S. 219, 221).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Die Revision kommt auf dem Umweg über den Begriff der natürlichen Handlungseinheit zu der Annahme eines Massenverbrechens, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer abgelehnt worden ist (BGHSt 1, 219; BGH NJW 1951, 666; Urteil vom 27.Januar 1953 - 2 StR 20/50 ; vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 ; vom 17.Oktober 1958 - 5 StR 296/58; zur Sammelstraftat vgl. BGHSt 1, 41, 42; 18, 376; BGH NJW 1953, 955 und Urteil vom 20.Dezember 1951 - 4 StR 880/51; zur natürlichen Handlungseinheit vgl. BGHSt 2, 46; 4, 219; 10, 129; 10, 230; 16, 397).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    e) Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 1952 (BGHSt 3, 272 [richtig: BGHSt 3, 271 - d. Red.] ) gehörten die beiden Angeklagten "während des Krieges der Gestapoleitstelle in M. an, der Angeklagte Sch. als Dienststellenleiter, der Angeklagte Dr. L. als Abteilungsleiter.
  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Darum kann der Senat nicht, wie die Revision wünscht, in der Frage des (wirklichen oder vermeintlichen) Nötigungsstandes von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an die sich das Schwurgericht gehalten hat, abgehen und auf das rechtliche Erfordernis in § 52 Abs. 1 StGB verzichten, daß der Täter durch die Drohung "genötigt worden ist", also die Tat wegen der drohenden Gefahr und nicht ohne Rücksicht auf diese aus anderen Gründen begangen hat (BGHSt 3, 271/272, 275/276).
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