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   BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94   

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https://dejure.org/1996,129
BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94 (https://dejure.org/1996,129)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1996 - IV ZR 300/94 (https://dejure.org/1996,129)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - IV ZR 300/94 (https://dejure.org/1996,129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Kfz-Diebstahl - Versagung von Beweiserleichterungen - Früherer Vortäuschungsverdacht - Unredlicher Versicherungsnehmer - Schadensversicherung - Inhalt des Vertrages (§ 49 VVG - Schadensersatz in Geld: Beweis des Versicherungsfalls - Glaubwürdigkeit des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 49; AKB § 12 Abs. 1 I b
    Beweiserleichterungen trotz Verdachts der Vortäuschung früheren Diebstahls

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Nr. 1 I b; VVG § 49
    Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der Fahrzeugversicherung wegen Unglaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 12
    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

Papierfundstellen

  • BGHZ 132, 79
  • NJW 1996, 1348
  • MDR 1996, 471
  • NZV 1996, 275
  • VersR 1996, 575
  • BB 1996, 927
  • JR 1996, 510
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Tatrichter im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (Urteil vom 17. März 1993 - IV ZR 11/92 - VersR 1993, 571 unter 1 b m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Vortäuschung eines Diebstahls durch den

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
    Ernsthafte Zweifel können aber berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr, insbesondere in Versicherungsangelegenheiten, zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt oder sogar beharrlich bewußt unrichtige Angaben gemacht hat (BGH, Urteil vom 18. November 1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II 6).
  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88

    Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
    Das ist eine Frage des Einzelfalls und kann auch davon abhängen, ob mehrere Umstände zusammenkommen, die bei einer Gesamtschau zu dem Ergebnis führen, daß dem Versicherungsnehmer seine Darstellung von der Entwendung nicht geglaubt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1989 - IVa ZR 83/88 - VersR 1989, 587 unter 1).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
    Damit geht das Berufungsgericht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Senats aus, wonach der Versicherungsnehmer zunächst seiner Beweislast genügt, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegt und notfalls beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94 - VersR 1995, 909 unter 1 m.w.N., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nicht der unredliche, sondern der redliche Versicherungsnehmer der Regelfall ist (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 unter I 3 a).
  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88

    Einbeziehung eines mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens in die

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
    So geht es z.B. nicht an, die bloße Tatsache, daß gegen den Versicherungsnehmer ein Strafverfahren stattgefunden hat, bei zivilrechtlichen Beweisüberlegungen zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausschlagen zu lassen, wenn das Strafverfahren nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - X ZR 116/88 - VersR 1990, 173 unter I 2 b bb).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
    Die Glaubwürdigkeit kann auch durch Unredlichkeiten in Frage gestellt sein, die in keinem Bezug zu dem umstrittenen Versicherungsfall stehen (Senatsurteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917 unter 2).
  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    Die Glaubwürdigkeit der Zeugin ist im Übrigen auch beeinträchtigt durch ihre objektiv unrichtigen (BGH NStZ 1984, 42; NJW 1996, 1348) und unglaubhaften (BGH r + s 1997, 184) Angaben.
  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] ; 132, 79, 81 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ; Römer/ Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rdnr. 20).

    Indessen kann das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses ( § 286 ZPO ) den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers im Rahmen einer persönlichen Anhörung gem. § 141 ZPO unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGHZ 132, 79, 82 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ; Römer/Langheid, a.a.O., Rdnr. 24).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht der unredliche, sondern der redliche Versicherungsnehmer der Regelfall ist (BGHZ 132, 79, 82) [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] .

    Allerdings müssen die Tatsachen, die schwer wiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit begründen, unstreitig oder bewiesen seien (BGH VersR 1996, 575 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ).

    Bloße Verdächtigungen oder nur vermutete Unredlichkeiten dürfen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausschlagen (BGH VersR 1997, 733, 734 [BGH 26.03.1997 - IV ZR 91/96] ; 1996, 575) [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] .

    Ernsthafte Zweifel werden nur dann berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr, insbesondere in Versicherungsangelegenheiten, zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt oder sogar beharrlich bewusst unrichtige Angaben gemacht hat (BGH VersR 1996, 575, 576 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; 1993, 571, 572) [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] .

  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15

    Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in

    Allerdings ist der Senat nach der Anhörung des Klägers im ersten Termin zunächst zu dem - vorläufigen - Ergebnis gelangt, dass die für den Kläger streitende Redlichkeitsvermutung nicht erschüttert und das äußere Bild daher durch die Angaben des Klägers erwiesen sei (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 300/94, Rn. 10-12, BGHZ 132, 79, zitiert - wie alle Entscheidungen - nach juris; seitdem ständige Rechtsprechung; die in Betracht kommenden Zeugen hat der Senat zuvor vernommen).
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