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   VGH Bayern, 03.07.1998 - 27 B 98.31806   

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VGH Bayern, 03.07.1998 - 27 B 98.31806 (https://dejure.org/1998,31305)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.07.1998 - 27 B 98.31806 (https://dejure.org/1998,31305)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juli 1998 - 27 B 98.31806 (https://dejure.org/1998,31305)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    BVerwG 9 C 36.98 BGH 27 B 98.31806.
  • VG Köln, 24.03.2023 - 25 K 4428/22
    Die Einreise ohne Kontakt zu einem sicheren Drittstaat, also auf dem Luftweg oder auf dem Seeweg über einen deutschen Flug- oder Seehafen, wird somit zum ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal des Art. 16 a Abs. 1 GG, die als Vorgang außerhalb des Heimatstaates vom Asylbewerber nicht nur glaubhaft zu machen, sondern zu beweisen ist, BayVGH, Urteil vom 03.07.1998 - 27 B 98.31806 - juris, Rn. 16 f m.w.N.
  • VG Augsburg, 21.09.2020 - Au 9 K 18.31613

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Die Einreise ohne Kontakt zu einem sicheren Drittstaat, also auf dem Luftweg oder auf dem Seeweg über einen deutschen Flug- oder Seehafen, wird somit zum ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal des Art. 16 a Abs. 1 GG, die als Vorgang außerhalb des Heimatstaates vom Asylbewerber nicht nur glaubhaft zu machen, sondern zu beweisen ist (BayVGH, U.v. 3.7.1998 - 27 B 98.31806 - juris Rn. 16 f m.w.N.).
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