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   BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16   

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BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16 (https://dejure.org/2016,47786)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2016 - 3 StR 248/16 (https://dejure.org/2016,47786)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16 (https://dejure.org/2016,47786)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 1618a BGB
    Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern bei bestehender häuslicher Gemeinschaft; Wahl des Strafrahmens beim Zusammentreffen von Milderungsgründen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1618a BGB, § 13 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Totschlag durch Unterlassen: Garantenstellung aus familiärer Beistandspflicht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 13 Abs. 1 StGB, § 1618a BGB, § 1353 BGB, § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 213 Alternative 2 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 213 StGB, § 64 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Garantenstellung aufgrund der Schutzpflicht als Tochter gegenüber ihrer mit ihr in Hausgemeinschaft lebenden Mutter

  • rewis.io

    Totschlag durch Unterlassen: Garantenstellung aus familiärer Beistandspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1353; BGB § 1618a; StGB § 13 Abs. 1
    Bestehen einer Garantenstellung aufgrund der Schutzpflicht als Tochter gegenüber ihrer mit ihr in Hausgemeinschaft lebenden Mutter

  • datenbank.nwb.de

    Totschlag durch Unterlassen: Garantenstellung aus familiärer Beistandspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Totschlag durch Unterlassen: Garantenpflicht der Tochter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Totschlag durch Unterlassen - durch die Tochter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schwerer Fall - und der gesetzlich vertypte Milderungsgrund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen - und die psychische Disposition

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Totschlag durch Unterlassen: Garantenstellung aus familiärer Beistandspflicht

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Unter einem Dach lebende Eltern und Kinder sind Garanten füreinander - unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhältnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder müssen sterbendem Elternteil trotz zerrütteter Familienverhältnisse aufgrund Zusammenlebens mit Elternteil helfen - Bei Nichtergreifen von Hilfsmaßnahmen kann Strafbarkeit wegen Totschlags durch Unterlassung bestehen

  • archive.is (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.02.2016)

    Hungertod-Urteil: Bundesgerichtshof soll prüfen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 401
  • FamRZ 2017, 406
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16
    Vielmehr begründet die in § 1618a BGB normierte familiäre Solidarität schon von Gesetzes wegen im Eltern-Kind-Verhältnis bei faktischem Zusammenleben in aller Regel eine gegenseitige Schutzpflicht, die als Garantenpflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB das Handeln gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1963 - 4 StR 390/63, BGHSt 19, 167 ff.; bei Ehegatten schon BGH, Urteil vom 12. Februar 1952 - 1 StR 59/50, BGHSt 2, 150, 153 f.; im Ergebnis ebenso LK/Weigend, StGB, 12. Aufl., § 13 Rn. 26; enger SK-StGB/Rudolphi/Stein, 119. Lfg., § 13 Rn. 49).
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 91/87

    Gemeinschaftlich begangener Mordversuch mittels Verabreichung von Medikamenten -

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16
    Der sonst für das Vorliegen einer Garantenpflicht bei tatsächlichem Zusammenwohnen notwendigen - jedenfalls konkludenten - Erklärung der Übernahme einer Schutzfunktion im Einzelfall (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 7. September 1983 - 2 StR 239/83, NStZ 1984, 163 f.; vom 8. April 1987 - 3 StR 91/87, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 3) bedarf es in Fällen wie dem vorliegenden somit nicht.
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16
    Ein solcher liegt nicht nur - wovon die Strafkammer möglicherweise ausgegangen ist - im Falle einer chronischen, physischen oder psychischen Abhängigkeit vor; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGH, Beschlüsse vom 4. April 1995 - 4 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 429/10

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Versuch; Regelwirkung); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16
    Ein solcher liegt nicht nur - wovon die Strafkammer möglicherweise ausgegangen ist - im Falle einer chronischen, physischen oder psychischen Abhängigkeit vor; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGH, Beschlüsse vom 4. April 1995 - 4 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03

    Ende der strafrechtlichen Garantenpflicht unter Eheleuten (Trennung in der

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16
    Dass Eltern und Kinder nach dieser Norm Verantwortung füreinander tragen, beansprucht somit auch Geltung für die strafrechtliche Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 153/03, BGHSt 48, 301, 304 zu § 1353 BGB).
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 390/63
    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16
    Vielmehr begründet die in § 1618a BGB normierte familiäre Solidarität schon von Gesetzes wegen im Eltern-Kind-Verhältnis bei faktischem Zusammenleben in aller Regel eine gegenseitige Schutzpflicht, die als Garantenpflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB das Handeln gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1963 - 4 StR 390/63, BGHSt 19, 167 ff.; bei Ehegatten schon BGH, Urteil vom 12. Februar 1952 - 1 StR 59/50, BGHSt 2, 150, 153 f.; im Ergebnis ebenso LK/Weigend, StGB, 12. Aufl., § 13 Rn. 26; enger SK-StGB/Rudolphi/Stein, 119. Lfg., § 13 Rn. 49).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 239/83

    Garantenstellung durch Übernahme einer Schutzpflicht - Erkennbarkeit der

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16
    Der sonst für das Vorliegen einer Garantenpflicht bei tatsächlichem Zusammenwohnen notwendigen - jedenfalls konkludenten - Erklärung der Übernahme einer Schutzfunktion im Einzelfall (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 7. September 1983 - 2 StR 239/83, NStZ 1984, 163 f.; vom 8. April 1987 - 3 StR 91/87, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 3) bedarf es in Fällen wie dem vorliegenden somit nicht.
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 106/10

    Strafzumessung; Totschlag in einem minder schweren Fall (allgemeine

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Strafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, juris Rn. 2, NStZ-RR 2010, 336 (LS)).
  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17

    Begehen durch Unterlassen (Garantenpflicht eines Kindes gegenüber einem

    Dies bedeutet, dass bei Prüfung einer Einstandspflicht von Kindern gegenüber Eltern im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB maßgeblich auf § 1618a BGB zurückzugreifen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, NStZ 2017, 401; BeckOK-BGB/Enders, Stand: 15. Juni 2017, § 1618a Rn. 4; Jauernig/Budzikiewicz, BGB, 16. Aufl., § 1618a Rn. 4; Palandt/Götz, BGB, 76. Aufl., § 1618a Rn. 3; Staudinger/Hilbig-Lugani, BGB, Neubearbeitung 2015, § 1618a Rn. 21; Böhm, Garantenpflichten aus familiären Beziehungen, 2006, S. 205 ff. und S. 218 - ablehnend: NK-StGB/Gaede, 5. Aufl., § 13 Rn. 61; Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil, Band II, § 32 Rn. 42; Bülte, GA 2013, 391, 398).

    b) Von diesen Grundsätzen ausgehend hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bei einer zwischen Elternteil und Kind bestehenden Hausgemeinschaft eine gegenseitige strafrechtliche Einstandspflicht mit der Begründung bejaht, aus der in § 1618a BGB normierten familiären Solidarität folge jedenfalls bei faktischem Zusammenleben eine Schutzpflicht im Sinne von § 13 Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, NStZ 2017, 401).

    Ob sich eine Garantenpflicht - ohne das tatsächliche Vorliegen einer effektiven Familiengemeinschaft - allein aus der formal bestehenden familienrechtlichen Beziehung ergeben kann, hat der 3. Strafsenat ausdrücklich offengelassen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016, aaO).

  • BGH, 19.01.2022 - XII ZB 183/21

    Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die

    Ihr kommt im Hinblick auf ihre Leitbildfunktion auch Bedeutung bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe und der Ausfüllung von Lücken zu, weshalb sie für die strafrechtliche Betrachtung zur Bestimmung einer Garantenstellung Geltung beansprucht (vgl. BGH Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16 - FamRZ 2017, 406 Rn. 3).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    Vielmehr begründet die in § 1618a BGB normierte familiäre Solidarität schon von Gesetzes wegen im Eltern-Kind-Verhältnis bei faktischem Zusammenleben in aller Regel eine gegenseitige Schutzpflicht, die als Garantenpflicht ein Handeln zur Gefahrenabwehr gebietet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, NStZ 2017, 401).
  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Beweiswert der

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16 Rn. 6; vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16 Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19

    Strafzumessung (Verhältnis von minder schwerem Fall und vertyptem

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524; vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 05.05.2020 - 4 StR 597/19

    Tateinheit (Bildung einer Gesamtstrafe: Strafrahmenwahl bei Vorliegen eines

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 ? 2 StR 567/16 Rn. 6; vom 13. Oktober 2016 ? 3 StR 248/16 Rn. 5; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 264/17 Rn. 18).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 264/17

    Unvollständige Sachverhaltsaufklärung (Aufklärungsrüge; Gegenstand der

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • LG Bonn, 01.09.2020 - 24 Ks 13/19
    Erwachsene Kinder sind ihren Eltern gegenüber, mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben, nach dem rechtlichen Grundgedanken des § 1618a BGB zu Schutz und Beistand derart verpflichtet, so dass von einer Garantenstellung im Sinne des § 13 StGB auszugehen ist (vgl. BGH NJW-Spezial 2017, 89 m.w.N.).
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