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   BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01   

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BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01 (https://dejure.org/2001,1671)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2001 - 3 StR 268/01 (https://dejure.org/2001,1671)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01 (https://dejure.org/2001,1671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB; § 46 StGB; § 261 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei Erwerbsvorgängen mit unterschiedlicher Zweckbestimmung (Notwendige Abgrenzung des Erwerbes zum Weiterverkauf und zum Eigenverbrauch); Nachträglicher Eigenverbrauch; Tateinheit; Besonderer Unwert des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Handelsmenge - Nicht geringen Menge - Wirkstoffgehalt - Erwerbsvorgänge mit unterschiedlicher Zweckbestimmung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 255
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
    Für die neu zu treffenden Feststellungen weist der Senat darauf hin, daß Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, vom Tatrichter nicht ohne weiteres als unwiderlegt hingenommen werden dürfen; ihre Zurückweisung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (st.Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 5; BGH, Urt. vom 22. August 1995 - 5 StR 190/95 - jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.08.1995 - 5 StR 190/95

    Entlastende Angaben - Beweis der Richtigkeit - Angaben des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
    Für die neu zu treffenden Feststellungen weist der Senat darauf hin, daß Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, vom Tatrichter nicht ohne weiteres als unwiderlegt hingenommen werden dürfen; ihre Zurückweisung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (st.Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 5; BGH, Urt. vom 22. August 1995 - 5 StR 190/95 - jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

    Auszug aus BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
    Bleibt jedoch die Handelsmenge unter dem Grenzwert, kommt die weitere Alternative dieses Verbrechenstatbestandes, nämlich unerlaubter Besitz (der gesamten Erwerbsmenge) nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Betracht (BGHSt 42, 123, 126).
  • BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97
    Auszug aus BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
    Ist auch die restliche Eigenverbrauchsmenge nicht gering, ist Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer nicht geringen Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben, bei einer darunter liegenden Eigenverbrauchsmenge dagegen Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (BGH, Beschl. vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97, zit. bei Zschockelt NStZ 1998, 240).
  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
    Diese steht sodann in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben (mit der Handelsmenge) nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, während der unerlaubte Erwerb (der Eigenverbrauchsmenge) nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG von dem Verbrechenstatbestand des unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verdrängt wird (NStZ 1994, 548; BGHR BtMG § 29 a 12 Besitz 3).
  • BGH, 11.12.2023 - 1 StR 276/23

    Bestellung der Kräutermischung mit dem Wirkstoff 4F-MDMB-BICA vom

    Da es sich bei der jeweiligen Eigenverbrauchsmenge, wie auch bei der Handelsmenge, um eine nicht geringe Menge handelte, steht das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01 Rn. 6, 10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; vom 21. April 2005 - 3 StR 112/05; vom 8. Januar 2015 - 2 StR 252/14 Rn. 4, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 2 und vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16 Rn. 5).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    Wird aber eine nicht geringe Menge eines Betäubungsmittels erworben, die sodann - wie von vornherein beabsichtigt - aufgeteilt und unterschiedlichen Verwendungen zugeführt wird, so richtet sich die rechtliche Bewertung dieses Vorgangs nach der unterschiedlichen Zweckbestimmung der jeweiligen Teilmenge (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).

    Dieses Konkurrenzverhältnis ist für den Fall, dass zum Besitz der Betäubungsmittel in nicht geringer Menge das Handeltreiben mit einer unterhalb dem Grenzwert liegenden Menge hinzutritt, anerkannt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; BGH, Beschl. vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97; Weber aaO Rdn. 163; Zschockelt NStZ 1998, 238, 240).

  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 404/01

    Erwerb; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Der Angeklagte hat sich deshalb wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG schuldig gemacht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; Weber, BtMG § 29 a Rdn. 147).

    d) Das vom Angeklagten in den Fällen II. 2 und 3 der Urteilsgründe zum Eigenverbrauch erworbene Haschisch erreicht nicht den Grenzwert der nicht geringen Menge, so daß er sich insoweit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 BtMG strafbar gemacht hat (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; Weber, BtMG § 29 a Rdn. 145).

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Auch im Übrigen wird der Schuldspruch durch einen eventuellen Erwerb von Kokain und Amphetamin zum Eigenverbrauch nicht berührt, weil der sich auf eine mögliche Erwerbsmenge zum Eigenkonsum beziehende Besitz in dem bereits ohnehin durch den Marihuanavorrat im Pkw verwirklichten unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufginge, der in Tateinheit mit dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge steht und hinter dem eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG hinsichtlich der möglicherweise in H. erworbenen Eigenbedarfsmengen zurückträte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227).
  • BGH, 24.09.2019 - 4 StR 368/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zur Klarstellung des dem Handeltreiben innewohnenden zusätzlichen Unrechtsgehalts tritt die Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln tateinheitlich hinzu (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 StR 68/18, NStZ 2019, 95; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 252/14, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 2; Urteil vom 12. März 2002 - 3 StR 404/01, BGHR, BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 57; Beschluss vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR, BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; vgl. Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29a Rn. 152; Oglakcioglu in MK-StGB, 3. Aufl., § 29a BtMG Rn. 104 f.; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 206).
  • BGH, 24.11.2020 - 3 StR 360/20

    Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz; Einfuhr; Konkurrenzen; Tateinheit;

    Der Angeklagte hätte diesen Straftatbestand tatmehrheitlich (§ 53 StGB) verwirklicht, wenn er sich das Rauschgift erst nach seiner Wiedereinreise verschafft hätte, dagegen tateinheitlich (§ 52 StGB), wenn er es bereits zu diesem Zeitpunkt aufbewahrt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14, 15; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 1388 mwN; zur Bestimmung der für die rechtliche Bewertung maßgeblichen Mengen vgl. - entsprechend zum Verhältnis von Handeltreiben und Eigenverbrauch - BGH, Beschluss vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; Weber aaO, § 29a Rn. 202 ff. mwN).
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs;

    Sie sind daher - auch insoweit notfalls unter Beachtung des Zweifelssatzes durch Schätzung - festzustellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5 = StV 2002, 255; ferner bei Winkler NStZ 2002, 192).
  • OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15

    Betäubungsmitteldelikt: Eigennützigkeit des Handeltreibens; Erwerb von

    Der Tatrichter muss dies konkret (und widerspruchsfrei zu weiteren Angaben innerhalb der Beweiswürdigung und der Strafzumessung) feststellen und notfalls unter Beachtung des Zweifelssatzes schätzen (BGH NStZ-RR 2008, 153; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).

    Diese steht sodann in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben (mit der Handelsmenge) nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, während der unerlaubte Erwerb (der Eigenverbrauchsmenge) nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG von dem Verbrechenstatbestand des unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verdrängt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).

  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16

    Konkurrenzverhältnisse im Betäubungsmittelstrafrecht (gleichzeitiger Besitz zum

    Da die von dem Angeklagten erworbenen Mengen von Marihuana und Haschisch sowie Amphetamin von vornherein teils zum Handeltreiben und teils zum Eigenkonsum bestimmt waren, besteht zwischen dem (einheitlichen) Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie dem Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils Tateinheit im Sinne von § 52 StGB (BGH, Beschluss vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 24.02.2010 - 5 StR 38/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Absprache; unzureichende

    Zur gegebenenfalls erforderlichen Bewertung des Verhältnisses der Handels- zur Eigenverbrauchsmenge verweist der Senat auf BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5.
  • BGH, 13.01.2003 - 5 StR 544/02

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel)

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 5/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

  • BGH, 25.11.2009 - 2 StR 344/09

    Konkurrenzen unter den Betäubungsmitteldelikten (Besitz und Einfuhr in nicht

  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 619/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (nicht

  • OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18

    Handeltreiben, nicht geringe Menge, Feststellungen, Strafzumessung, Anforderungen

  • BGH, 09.01.2008 - 2 StR 531/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Rauschmittelkauf teils zum

  • BGH, 04.10.2007 - 2 StR 411/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; zum

  • BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen

  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 384/19

    Unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln (Begriff der Veräußerung);

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von

  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04

    Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip;

  • BGH, 05.06.2019 - 3 StR 181/19

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 07.07.2004 - 1 StR 115/04

    Unerlaubte Abgabe und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 17.06.2003 - 2 StR 94/03

    Verfahrensvoraussetzung der Anklage (Tateinheit; prozessuale Tat;

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 233/02

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (keine Mittäterschaft mangels

  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

  • BGH, 14.03.2006 - 4 StR 46/06

    Lückenhafte Feststellungen zur Strafzumessung (Eigenverbrauchsanteil beim

  • BGH, 18.10.2001 - 4 StR 347/01

    Beweiswürdigung (Behandlung unbelegter Angaben des Angeklagten; belastende

  • BGH, 11.05.2016 - 5 StR 146/16

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung zum

  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 408/07

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • BGH, 12.09.2006 - 3 StR 325/06

    Verwerfung einer Revision als unbegründet; Änderung des Schuldspruchs

  • BGH, 25.03.2003 - 5 StR 77/03

    Strafzumessung (Schuldumfang; überhöht angenommene Handelsmenge bei unerlaubtem

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 384/16

    Verhältnis von Handeltreiben und Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht

  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

  • BGH, 04.04.2023 - 1 StR 487/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 12.11.2019 - 2 StR 404/19

    Grundsätze der Strafzumessung (tateinheitliches Zusammentreffen des unerlaubten

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 328/10

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Strafzumessung

  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 275/19

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 12.06.2006 - 3 StR 325/06
  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

  • AG Saalfeld, 11.08.2004 - 651 Js 18343/04

    Ablehnung der Eröffnung von Hauptverfahren wegen unerlaubtem Handeltreiben mit

  • LG Traunstein, 30.03.2022 - 7 KLs 120 Js 44147/21

    Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Strafzumessung, Angeklagte, Untersuchungshaft,

  • OLG Koblenz, 27.04.2005 - 1 Ss 121/05

    Verfassungsrecht: ne bis in idem

  • OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 2 Ss 393/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenverbrauch und zum Zweck des

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