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   BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99   

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https://dejure.org/2000,2078
BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99 (https://dejure.org/2000,2078)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2000 - 3 StR 454/99 (https://dejure.org/2000,2078)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 3 StR 454/99 (https://dejure.org/2000,2078)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 23 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 27 StGB; § 229 StPO
    Beihilfe zum versuchten Betrug; Berechnung des Vermögensschaden einer Bank bei Sicherung von Krediten durch Grundschulden; Konzentrationsmaxime; Berufstypische, neutrale Handlung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge - Revision - Besetzung - Gericht - Besetzungseinwand - Geschäftsverteilungsplan - Zuständigkeit - Strafkammer - Wirtschaftssache - Unterbrechung - Hauptverhandlung - Betrug - Versuch - Kredit - Täuschung - Sicherung

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 1 b; ; StPO § ... 222 b Abs. 1; ; StPO § 338 Nr. 4; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 237; ; StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 249 Abs. 2; ; StPO § 229 Abs. 1; ; StPO § 229 Abs. 2; ; StPO § 274; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § 45; ; BNotO § 49; ; GVG § 21 e Abs. 4; ; GVG § 74 c Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Gewährung des letzten Wortes - Beihilfe zum Betrug durch einen Notar - Berufsverbot gegen einen Anwalt und Notar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Beihilfe zum versuchten Betrug - Berechnung des Vermögensschaden einer Bank bei Sicherung von Krediten durch Grundschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2001, 566
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.06.2000 - 1 StR 161/00

    Betrug; Vermögensschaden; Schadensgleiche Vermögensgefährdung; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
    Der Haupttäter hat die kreditgewährenden Banken jeweils über die Werthaltigkeit der zur Sicherung von Krediten dienenden Grundstücke getäuscht und sie zur Bewilligung und Auszahlung von unzureichend gesicherten Krediten veranlaßt (zum Vermögensschaden bei durch Grundschulden abgesicherten Krediten vgl. zuletzt BGH, Beschl. vom 6. Juni 2000 - 1 StR 161/00 m.w.Nachw.), um die durch die Überfinanzierung freien Geldbeträge für sich zu verwenden.

    Danach liegt es nicht fern, daß das Darlehen im Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Darlehensauszahlung (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Juni 2000 - 1 StR 161/00 m.w.Nachw.), durch die Grundschuld über 5, 5 Mio. DM ausreichend gesichert gewesen ist.

  • BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87

    Verstoß gegen die Erteilung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
    Es liegt deshalb kein Wiedereintritt in die Verhandlung vor (vgl. BGHR StPO § 258 III Wiedereintritt 2, 4; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 258 Rdn. 25).
  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88

    Notwendigkeit der erneuten Erteilung des letzten Wortes bei Abtrennung von

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
    Es liegt deshalb kein Wiedereintritt in die Verhandlung vor (vgl. BGHR StPO § 258 III Wiedereintritt 2, 4; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 258 Rdn. 25).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
    Sein Tatbeitrag ist nicht als berufstypische, neutrale Handlung anzusehen (vgl. BGHR StGB § 266 I Beihilfe 3; BGH NStZ 2000, 34).
  • BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88

    Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung - Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung -

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
    Er hat - ohne Einzelheiten der Betrugshandlungen zu kennen von Anfang an gewußt, daß der Haupttäter diese Grundstücksgeschäfte zur Überfinanzierung nutzen wollte (UA S. 69), daß diese Geschäfte, an denen er mitwirkte, ausschließlich darauf abzielten, im Wege des Betruges Finanzmittel zu schöpfen (vgl. BGHR StGB § 27 I Hilfeleisten 3).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91

    Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
    Die Tathandlungen des Angeklagten stehen somit in einem inneren Zusammenhang (vgl. BGH wistra 1992, 142 m.w.Nachw.) sowohl mit der Ausübung des Anwalts- als auch des Notarberufes; sie stellen sich in beiden Fällen "als ein Ausfluß aus der Berufstätigkeit selbst oder doch wenigstens als ein mit der regelmäßigen Gestaltung der Berufsausübung in Beziehung gesetztes Verhalten dar" (Hanack in LK 11. Aufl. § 70 Rdn. 18 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 447/86

    Erstreckung der Aufhebung des Berufsverbots zur Ausführung eines Notariats auf

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
    Ein Verbot, den Beruf eines Notars auszuüben, hat das Landgericht zutreffend schon deshalb nicht verhängt, weil insoweit § 45 StGB, § 49 BNotO als Spezialgesetze vorgehen (BGHR StGB § 70 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
    Auch bei besonders kritischer Überprüfung der Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien (BGHSt 44, 161, 170) bestehen deshalb gegen diese Verfahrensweise hier keine Bedenken.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
    Die Belastung, die sich aus der Dauer eines Strafverfahrens für einen Angeklagten ergeben kann, hat das Landgericht zwar nicht ausdrücklich als weiteren selbständigen Strafzumessungsgrund (vgl. BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 13) genannt.
  • BGH, 02.06.1998 - 1 StR 168/98

    Vorliegen eines Mißbrauchs seines Berufes

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
    Dies gilt auch, soweit er in der Folgezeit pflichtwidrig - im Schriftverkehr als "Notar" zeichnete und die Auszahlungsaufträge betreffend das Notaranderkonto zusammen mit B. unterschrieb (vgl. BGH NStZ 1998, 567; BGH wistra 1999, 222).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

    Es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die "Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen" ließ (BGH NStZ 2004, 41; BGH NJW 2001, 2409; BGH NJW 2000, 3010; BGH 3 StR 454/99 Urteil vom 14.07.2000; BGH NStZ 2000, 34; BGHR StGB § 27 I Hilfeleisten 3, 20; BGHR § 266 I, Beihilfe 3; LK-Roxin, StGB, 11. Aufl., § 27 Rn. 19; Löwe-Krahl, Beteiligung von Bankangestellten an Steuerhinterziehungen ihrer Kunden - die Tatbestandsmäßigkeit berufstypischer Handlungen, wistra 1995, 201 (203)).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Das Verfahren auf die Revision des M. gegen dieses Urteil ist beim Senat zum Aktenzeichen 3 StR 454/99 anhängig.
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 1843/00

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2000 - 3 StR 454/99 -,.
  • BGH, 04.12.2001 - 1 StR 428/01

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen;

    Hat ein Beamter bei der Begehung einer rechtswidrigen Tat die Möglichkeiten einer speziellen fachlichen Qualifikation genutzt, von der er auch in nichtamtlicher Eigenschaft in gefährlicher Weise Gebrauch machen könnte, so sind darauf gerichtete Berufsverbote zulässig (Hanack aaO Rdn. 33; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 70 Rdn. 3; vgl. auch BGH wistra 2000, 459 und BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 7).
  • LG Lübeck, 27.03.2023 - 6 Qs 33/22

    Beihilfe an einer Insolvenzverschleppung durch einen Notar

    Diese Grundsätze gelten auch für Notare (so auch BGH vom 14.7.2000 - 3 StR 454/99).
  • BGH, 09.06.2022 - 5 StR 407/21

    Bankrotthandlungen im Rahmen sog. Firmenbestattungen; Beihilfe durch gewerbliche

    Auch an sich berufstypische "neutrale" Beratungshandlungen verlieren dann ihren - einen Gehilfenvorsatz ausschließenden - "Alltagscharakter" (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - 3 StR 454/99, wistra 2000, 459; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, NStZ 2000, 34).
  • KG, 12.04.2013 - 6 U 132/11

    Notarhaftung: Amtspflichtverletzung durch Auszahlung einer hinterlegten Summe im

    Ein derartiges betrügerisches Vorgehen gegenüber finanzierenden Banken, an dem sich ein Notar nicht beteiligen darf, ist in der notarrechtlichen Literatur und Rechtsprechung im Jahre 2007 schon seit vielen Jahren unter anderem unter dem Stichwort des Kickback-Geschäftes bekannt gewesen und demzufolge nicht derart außergewöhnlich, dass der Beklagte trotz der massiven Anzeichen keinen konkreten Verdacht in diese Richtung hätte hegen und diesem nicht hätte nachgehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.1977 - VI ZR 176/76, DNotZ 1978, 373 ; Urteil vom 14.7.2000 - 3 StR 454/99, DNotZ 2001, 566; Beschluss vom 17.8.2005 - 2 StR 6/05, DNotZ 2006, 182; Beschluss vom 14.12.2009 - NotSt (B) 2/09, DNotZ 2010, 116, Rz. 17; Beschluss vom 7.4.2010 - 2 StR 153/09, a.a.O. mit Anmerkung Küpper in jurisPR-StrafR 11/2010 Anm 3, zum Tatkomplex 2, Fall 22) .
  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 220/15

    Strafverfahren wegen gemeinschaftlichen Betrugs: Weiterleitung einer betrügerisch

    Beihilfe kommt insbesondere bei untergeordneten Unterstützungshandlungen (bis zur Beendigung der Tat) in Betracht, z.B. wenn der Angeklagte eine betrügerisch erlangte Geldsumme in Kenntnis der Umstände an den Täter weiterleitet (vgl. BGH wistra 2000, 459 = BGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - 3 StR 454/99 - [juris]).
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