Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1954 - 4 StR 590/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,3770
BGH, 28.01.1954 - 4 StR 590/53 (https://dejure.org/1954,3770)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1954 - 4 StR 590/53 (https://dejure.org/1954,3770)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1954 - 4 StR 590/53 (https://dejure.org/1954,3770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,3770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 28.01.1954 - 4 StR 590/53
    Dass die Angeklagten sich des Übermasses ihrer Einwirkungen bewusst waren und auch erkennen konnten, hierdurch Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 2, 194 ff), ist den Urteilsfeststellungen mit Sicherheit zu entnehmen.
  • RG, 01.03.1937 - 2 D 711/36

    Wann darf jemand, der rechtswidrig angegriffen wird, den Angriff gewaltsam

    Auszug aus BGH, 28.01.1954 - 4 StR 590/53
    Der Verteidiger ist nicht berechtigt, da, wo ein nach Art oder Mass geringeres Verteidigungsmittel ausreicht, das schwerere anzuwenden; unter mehreren möglichen Verteidigungsarten muss vielmehr die gewählt werden, die dem Angreifer den geringsten Schaden zufügt (vgl. RGSt 71, 133; 72, 57).
  • RG, 20.01.1938 - 3 D 963/37

    1. Wie weit reicht das Hausrecht des Mitinhabers einer gemeinschaftlichen Wohnung

    Auszug aus BGH, 28.01.1954 - 4 StR 590/53
    Der Verteidiger ist nicht berechtigt, da, wo ein nach Art oder Mass geringeres Verteidigungsmittel ausreicht, das schwerere anzuwenden; unter mehreren möglichen Verteidigungsarten muss vielmehr die gewählt werden, die dem Angreifer den geringsten Schaden zufügt (vgl. RGSt 71, 133; 72, 57).
  • RG, 19.02.1895 - 4897/94

    Wird das gesetzliche Notwehrrecht dadurch ausgeschlossen, daß der Angriff, der

    Auszug aus BGH, 28.01.1954 - 4 StR 590/53
    Dass ein Angriff im Sinne des § 53 StGB auch von einem Irrenden oder einem Zurechnungsunfähigen ausgehen kann, steht in der Rechtsprechung fest (RGSt 27, 44).
  • BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61

    Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung

    Hierbei mußte er sich von Rechts wegen für das Zuwarten, im äußersten Falle sogar für das Herbeiholen fremder Hilfe entscheiden; denn auch die Ausübung des Notwehrrechts findet dort ihre Grenze, wo sie zum Rechtsmißbrauch wird (vgl. RGSt 71, 133; 72, 57; BGHSt 5, 245, 248 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957).
  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55

    Rechtsmittel

    Vielmehr muss unter mehreren möglichen Verteidigungsarten die gewählt werden, die dem Angreifer den geringsten Schaden zufügt (vgl RGSt 71, 133; 72, 57; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954).
  • BGH, 28.04.1959 - 1 StR 58/59

    Rechtsmittel

    Das gilt umsomehr, als der Beschwerdeführer mit Ro. bis dahin befreundet war und die Auseinandersetzung dadurch mitverschuldete, daß er zu Beginn des Streits auf Ro. und dessen Braut mit einem Teekessel einschlug (vgl. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 3 StR 538/53 vom 26. Mai 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957; 1 StR 535/57 vom 14. Januar 1958; StR 176/58 vom 14. Oktober 1958).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht