Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,407
BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00 (https://dejure.org/2000,407)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2000 - 5 StR 433/00 (https://dejure.org/2000,407)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2000 - 5 StR 433/00 (https://dejure.org/2000,407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Bankinterne Fehlbuchung

§ 263 StGB, Berühmung eines Rechts ist keine Tatsachenbehauptung;

§ 13 StGB, bösgläubige Ausnutzung einer Fehlbuchung durch den Bankkunden ist grundsätzlich nicht strafbar, keine Unterscheidung zwischen Fehlüberweisung und Fehlbuchung hinsichtlich Garantenpflicht (Ergänzung zu BGH, «Fehlüberweisung»), § 676f BGB

Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 263 StGB; § 676a BGB; § 780 BGB; § 781 BGB; § 676f BGB
    Betrug; Garantenpflicht; Garantenstellung; Strafbarkeit von Verfügungen eines Kontoinhabers über Guthaben, die aus bankinternen Fehlbuchungen entstanden sind; Schlüssiges Verhalten (Täuschung); Schuldanerkenntnis, Stornorecht; Überweisungsauftrag; Girovertrag; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB §§ 13, 263
    Keine Strafbarkeit von Verfügungen eines Kontoinhabers über aus bankinternen Fehlbuchungen entstandene Guthaben ohne besondere Aufklärungspflicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    12 Millionen-Fall

    § 13 StGB; § 263 StGB
    Betrug; Verfügung über versehentliche Kontogutschrift; Unterscheidung von Fehlüberweisung und Fehlbuchung; Aufklärungspflicht von Bankkunden

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Betrug durch Unterlassen bei Fehlbuchung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    StGB AT, Unterlassen, StGB BT, Vermögensdelikte, Verfügung über versehentliche Kontogutschrift

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 196
  • NJW 2001, 453
  • ZIP 2001, 370
  • NStZ 2001, 315 (Ls.)
  • StV 2001, 163
  • WM 2001, 18
  • DB 2001, 586
  • JR 2002, 23
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00
    Zur Strafbarkeit von Verfügungen eines Kontoinhabers über Guthaben, die aus bankinternen Fehlbuchungen entstanden sind (Fortführung von BGHSt 39, 392).

    Diese trägt die Verantwortung für die Kontoführung und damit grundsätzlich auch das Risiko, daß die Schuld besteht und die Leistung den Anspruch nicht übersteigt (BGHSt 39, 392, 398).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. November 1993 das Vorliegen einer Fehlüberweisung in Abgrenzung zur Fehlbuchung ausführlich begründet (BGHSt 39, 392, 395 f.), ohne allerdings Ausführungen zur strafrechtlichen Beurteilung von Fehlbuchungen zu machen.

    Die Frage der Garantenpflicht ist nämlich aus der Eigenart der zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen zu klären, die unabhängig von der auf Zufälligkeiten beruhenden Höhe möglicher Schäden beurteilt werden muß (BGHSt 39, 392, 401).

    Regelmäßig schafft deshalb die Unterhaltung eines Girokontos keine Vertrauensbeziehung, die eine Garantenstellung begründet (BGHSt 39, 392, 399, zustimmend hierzu Naucke, NJW 1994, 2809).

    Gleiches gilt auch für die zivilrechtlichen Nebenpflichten, die aus solchen vertraglichen Beziehungen erwachsen (BGHSt 39, 392, 400 f.).

    Allerdings kann eine Aufklärungspflicht, die dann auch eine strafrechtliche Garantenpflicht begründen würde, zwischen den Vertragsparteien konkret vereinbart werden (BGHSt 39, 392, 399).

  • OLG Celle, 21.07.1992 - 1 Ss 168/92
    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00
    a) Mit der Annahme, in der Einreichung eines Überweisungsauftrages liege die Erklärung, daß dem Überweisenden ein entsprechendes Guthaben auch materiell zustehe, folgt das Landgericht im wesentlichen der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Köln JR 1961, 433; OLG Karlsruhe Justiz 1978, 173; OLG Stuttgart JR 1979, 471; OLG Celle StV 1994, 188), die in der Abhebung von fehlgebuchten Gutschriften eine Täuschung durch positives Tun sieht.

    Insoweit käme allenfalls in Betracht, dem Überweisungsauftrag einen zusätzlichen tatsächlichen Aussagegehalt dergestalt beizulegen, daß für die zu überweisende Summe eine ausreichende Kontodeckung vorhanden sein werde (so auch OLG Karlsruhe Justiz 1978, 173; OLG Stuttgart JR 1979, 471 mit zust. Anmerkung von Müller; OLG Celle StV 1994, 188 mit krit. Anmerkung von Schmoller).

    Während die Fehlbuchung nur unrichtige Gutschriften und Belastungen zwischen Konten innerhalb derselben Bank erfaßt, betrifft die Fehlüberweisung den notleidenden Guthabenstransfer von Bank zu Bank (OLG Celle StV 1994, 188, 189; OLG Stuttgart JR 1979, 471, 472; Joerden JZ 1994, 422, 423), wobei zum Teil auf die Wirksamkeit der Überweisung gegenüber der kontoführenden Bank abgestellt wird (Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 263 Rdn. 9).

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00
    Diese Unterscheidung geht auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Justiz 1978, 173) zurück, das einen Fehlbuchungsfall von einem Überweisungsfehler, wie er dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 1974 (MDR 1975, 22 bei Dallinger) zugrunde lag, abgegrenzt hat.

    Eine Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB scheidet ebenfalls aus, weil kein Rechtsverhältnis im Sinne § 266 StGB bestand (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 22).

  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00
    Die Gutschriftsanzeige einer Bank stellt in der Regel ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis gegenüber dem Kunden dar (BGHZ 72, 9, 11; BGH NJW 1991, 2140).
  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 68/90

    Bereicherungseinrede einer Bank gegenüber einer Kontogutschrift

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00
    Die Gutschriftsanzeige einer Bank stellt in der Regel ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis gegenüber dem Kunden dar (BGHZ 72, 9, 11; BGH NJW 1991, 2140).
  • BGH, 09.05.1983 - II ZR 241/82

    Bereicherungsausgleich bei widerrufener Überweisung - Stornorecht der Banken

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00
    Die Stornierung verändert die materielle Rechtslage, weil sie den Anspruch des Kunden aus der Gutschrift beseitigt (BGHZ 87, 246, 252).
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00

    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug;

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00
    Im Hinblick auf diese Pflichten- und Risikoverteilung wird die Bank durch ihre Mitarbeiter neben den formellen Anforderungen an eine Überweisung auch die Kontodeckung prüfen lassen (vgl. BGH StV 2000, 477, 478).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Hinzutreten muss regelmäßig ein besonderes Vertrauensverhältnis, das den Übertragenden gerade dazu veranlasst, dem Verpflichteten besondere Schutzpflichten zu überantworten (vgl. BGHSt 46, 196, 202 f.; 39, 392, 399).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Es ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier auch - anders als etwa im Fall der Fehlbuchung (dazu näher BGHSt 39, 392; 46, 196) - kein Ansatzpunkt zum Verständnis der Erklärungen bei Wettabschluss.

    Für den Erklärungsinhalt und die Überprüfungspflicht wichtig können Allgemeine Geschäftsbedingungen allerdings dann sein, wenn es nicht um die aktive Manipulation des Vertragsgegenstandes, sondern um das Ausnutzen von Fehlern wie etwa bei einer Fehlbuchung geht (vgl. BGHSt 46, 196).

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    Der Bundesgerichtshof nimmt eine auf vertragliche Beziehungen gestützte Aufklärungspflicht bezüglich vermögensrelevanter Tatsachen sowohl bei bestehenden Vertrauensverhältnissen als auch bei der Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Verbindungen an, bei denen Treu und Glauben und die Verkehrssitte die Offenbarung der für die Entschließung des anderen Teils wichtiger Umstände gebieten (etwa BGH, Urteil vom 16. November 1993 - 4 StR 648/93, BGHSt 39, 392, 399; Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 203 und vom 2. Februar 2010 - 4 StR 345/09, NStZ 2010, 502; Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff. mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 9. Mai 2012 - IV ZR 19/11, VersR 2013, 1042 ff. und Hebenstreit in Müller/Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl., § 47 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

    Der Empfängerhorizont wird hier wie auch sonst bei Erklärungen im Verkehr durch den normativen Gesamtzusammenhang geprägt, in dem die Erklärung steht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 170 f. mwN, und vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 125/12, wistra 2013, 186; Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 198 f.; vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 22, und vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900, 2901; vgl. auch Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 14 f.; Hefendehl in MüKoStGB, 2. Aufl., § 263 Rn. 96, 98).

    bb) Selbst bei einer Einordnung der vom Angeklagten zubereiteten Zytostatika-Lösungen als Fertigarzneimittel, wie sie das Landgericht im Anschluss an die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. September 2012 vorgenommen hat, ist die konkludente Behauptung, es handele sich um ein verkehrsfähiges Rezepturarzneimittel, nicht zur Irreführung der Erklärungsadressaten auf Seiten der Gesetzlichen Krankenkassen geeignet (vgl. zu diesem bereits beim Täuschungsmerkmal zu berücksichtigenden Aspekt BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, aaO, S. 199; NK/Kindhäuser, StGB, 4. Aufl., § 263 Rn. 91 f., 102, 124; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 263 Rn. 14).

  • OLG München, 07.09.2009 - 5St RR 246/09

    Betrug: Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Vergütung für Werkleistungen

    8 Behauptungen über Rechte können dann Gegenstand einer Täuschungshandlung sein, soweit sie zugleich inzident Tatsachenbehauptungen enthalten (BGHSt 46, 196, 198; Fischer, StGB 56. Aufl. § 263 Rdn. 8 b m.w.N.).

    Die bloße (unzutreffende) Behauptung eines Vergütungsanspruches wäre deshalb allein nicht geeignet, eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB zu begründen (BGHSt 46, 196, 198).

    Auch die für den streitgegenständlichen Geschäftstyp charakteristische Pflichten- und Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien ist bei der Ermittlung des Erklärungswerts zu berücksichtigen (BGHSt 51, 165, 170; BGHSt 46, 196, 199).

    Eine strafrechtlich relevante Aufklärungspflicht in allgemeinen Vertragsverhältnissen mit gegenseitigen Leistungspflichten - wie vorliegend - setzt voraus, dass besondere Umstände, etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis oder auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verbindungen vorliegen (BGHSt 46, 196, 203; BGHSt 39, 392, 399).

  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    In allen Fällen bedarf es dabei einer Abwägung der Interessenlage und des Verantwortungsbereichs der Beteiligten (BGH, Urteil vom 25.07.2000 - 1 StR 162/00 = NJW 2000, 1313 f. und Beschluss vom 08.11.2000 -5 StR 433/00 = BGHSt 46, 196 ff. = NJW 2001, 453 ff. = StraFo 2001, 68 ff.).
  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13

    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten

    Denn ihr steht bei Fehlbuchungen nach AGB-Banken Nr. 8 ein Stornorecht zu, das sie ohne Beteiligung des Inhabers des Kontos, dem der Betrag fälschlicherweise gutgeschrieben wurde, ausüben kann; diese Rückbuchung beseitigt den materiellen Anspruch des Kontoinhabers aus dem abstrakten Schuldversprechen (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 201 f.; vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408).
  • LG Gießen, 29.05.2013 - 7 Qs 88/13

    Computerbetrug: Einlösung eines versehentlich nicht an den gewünschten

    Ein Mitarbeiter der Fa. ... hätte sich bei Vorlage eines entsprechenden Gutscheins in Papierform nämlich keine Gedanken über die Berechtigung der Inhabers des Gutscheins gemacht, sondern lediglich überprüft, ob der Gutschein von der Fa. ... an den Einlöser ausgegeben wurde (vgl. BGHSt 46, 196 - Verfügung über eine irrtümliche Kontogutschrift).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

    Der Bundesgerichtshof nimmt eine auf vertragliche Beziehungen gestützte Aufklärungspflicht bezüglich vermögensrelevanter Tatsachen sowohl bei bestehenden Vertrauensverhältnissen als auch bei der Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Verbindungen an, bei denen Treu und Glauben und die Verkehrssitte die Offenbarung der für die Entschließung des anderen Teils wichtiger Umstände gebieten (etwa BGH, Urteil vom 16. November 1993 - 4 StR 648/93, BGHSt 39, 392, 399; Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 203; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 345/09, NStZ 2010, 502; Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff. mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 9. Mai 2012 - IV ZR 19/11, VersR 2013, 1042 ff. und Hebenstreit in Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl., § 47 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 523/15

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: ausnahmsweise Aufklärungspflichten bei

    Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung jedoch außer bei bestehenden Vertrauensverhältnissen auch für die Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Verbindungen, bei denen Treu und Glauben und die Verkehrssitte die Offenbarung der für die Entschließung des anderen Teils wichtigen Umstände gebieten (vgl. RGSt 70, 151, 155 ff.; BGH, Beschluss vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88, wistra 1988, 262, 263; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 648/93, BGHSt 39, 392, 399 und vom 15. Juni 1966 - 4 StR 162/66, GA 1967, 94 mwN; Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 203 und vom 2. Februar 2010 - 4 StR 345/09, NStZ 2010, 502).
  • BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01

    Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung

  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

  • OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 1 Ws 15/03

    Betrug: Täuschung durch Verwendung eines Formularvertrags; Garantenstellung auf

  • LG München II, 30.08.2019 - 11 O 5772/13

    Kein Schadensersatz für Wasserschaden

  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

  • OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09

    Garantenpflicht des Arbeitnehmers zur Offenbarung ungerechtfertigter

  • BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08

    Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat

  • LG Aschaffenburg, 08.08.2019 - 15 O 544/18

    Freistellung von den Verbindlichkeiten des Leasingvertrages

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 17 U 497/08

    Rechtsmissbräuchliche Berufung des Sparers auf eine Bonusklausel im Sparvertrag

  • OLG Jena, 14.05.2021 - 9 U 189/20
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07

    Barabhebung von einem Girokonto

  • OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02

    Betrug: Begehen durch Unterlassen der Aufklärung über für andere erbrachte

  • BGH, 16.03.2005 - 5 StR 514/04

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung weiterer

  • BGH, 16.03.2005 - 5 StR 72/05

    Betrug (Erklärungswert bei der Vorlage einer Post-Card; Irrtum; Divergenz zur

  • LG Düsseldorf, 03.07.2019 - 25 T 243/19
  • AG Siegburg, 03.05.2004 - 20 Ds 421/03

    Manipulierte Banküberweisung; Aufmerksamwerden auf eine Strafbarkeitslücke im

  • LG Würzburg, 04.09.2019 - 91 O 237/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus einem Kaufvertrag über ein Diesel-Fahrzeug,

  • AG Gera, 10.11.2004 - 750 Js 32484/03

    Ausnutzen des Lastschriftverfahrens zur Beschaffung kurzfristigen Kredits

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht