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   BGH, 28.10.1987 - I ZR 5/86   

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https://dejure.org/1987,1569
BGH, 28.10.1987 - I ZR 5/86 (https://dejure.org/1987,1569)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1987 - I ZR 5/86 (https://dejure.org/1987,1569)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - I ZR 5/86 (https://dejure.org/1987,1569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Garantiefunktion eines Warenzeichens - Anspruch der Herstellerfirma gegen einen Zweiterwerber auf Unterlassen des Vertriebs von Tennisschlägern, deren Griffbänder zum Zwecke der Feststellung ihrer Echtheit teilweise abgewickelt wurden - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 15, § 24
    "Griffband"; Veräußerung von Tennisschlägern nach Abwickeln des Griffbandes zum Zwecke der Echtheitskontrolle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1388
  • MDR 1988, 467
  • GRUR 1988, 213
  • DB 1988, 1010
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80

    Öffnungshinweis

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 5/86
    In materiellrechtlicher Hinsicht ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß das Ausschließlichkeitsrecht des Zeicheninhabers, seine Ware mit einem Warenzeichen zu versehen, grundsätzlich erschöpft ist, wenn er die Ware erstmals in den Verkehr gebracht hat, daß er also den weiteren Vertrieb mit Mitteln des Zeichenrechts nicht verbieten kann, daß aber diese "Erschöpfung" des Rechts dem Zeicheninhaber nicht das Recht nimmt, auch späteren Abnehmern den Weitervertrieb zu untersagen, wenn die Ware so verändert oder umgestaltet wird, daß die in den Augen des Verkehrs von dem Warenzeichen ausgehende Gewähr für die Herkunft aus seinem Geschäftsbetrieb und die damit verbürgte gleichbleibende Beschaffenheit und Güte keine Grundlage mehr findet (vgl. BGHZ 82, 152, 155 f [BGH 30.10.1981 - I ZR 7/80] - Öffnungshinweis - m.w.Nachw.).

    Der zeichenrechtliche Sinn und Zweck der dem Warenzeicheninhaber gewährten Befugnis, sein Ausschließlichkeits- und Verbotsrecht in gewissen Fällen auch nach dem ersten Inverkehrbringen der Ware noch auszuüben, ist es, soweit hier in Betracht kommend, ihm die Möglichkeit zu geben, die von dem Warenzeichen in den Augen des Verkehrs ausgehende Gewähr für die Herkunft der Ware aus seinem Geschäftsbetrieb und für die damit verbürgte gleichbleibende Beschaffenheit und Güte der Ware sicher zu stellen (vgl. BGHZ 82, 152, 156 [BGH 30.10.1981 - I ZR 7/80] m.w.Nachw.).

  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 5/86
    Wie sich aus den sinngleich verwendeten Begriffen der wirtschaftlichen Beschaffenheit (RGZ 161, 29, 39 - Zählerersatzteile) und dem der gleichbleibenden Beschaffenheit der Ware (BGHZ 41, 84, 94 - Maja) ergibt, werden mit dem Begriff der Eigenart solche Eigenschaften der Ware beschrieben, deren Beeinträchtigung der Herkunfts- und der daraus abgeleiteten Gewährfunktion des Warenzeichens zuwiderläuft.
  • BGH, 16.05.1952 - I ZR 143/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 5/86
    Dabei ist in der Rechtsprechung bereits ausgesprochen worden, daß nicht jede Einwirkung auf die Ware dem Zeicheninhaber ein Verbietungsrecht gibt, zum Beispiel nicht, wenn der Eingriff die wirtschaftliche Beschaffenheit der Ware so wenig berührt, daß von einer Verletzung des Rechts des Zeicheninhabers, der dieser entgegentreten dürfe, nicht gesprochen werden könne (vgl. BGH GRUR 1952, 521 - Nachfüllung von Feuerlöschern).
  • RG, 28.06.1939 - II 161/38

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen, das Elektrizitätszähler

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 5/86
    Wie sich aus den sinngleich verwendeten Begriffen der wirtschaftlichen Beschaffenheit (RGZ 161, 29, 39 - Zählerersatzteile) und dem der gleichbleibenden Beschaffenheit der Ware (BGHZ 41, 84, 94 - Maja) ergibt, werden mit dem Begriff der Eigenart solche Eigenschaften der Ware beschrieben, deren Beeinträchtigung der Herkunfts- und der daraus abgeleiteten Gewährfunktion des Warenzeichens zuwiderläuft.
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Eine solche Beeinträchtigung des Zeichenrechts ist dann anzunehmen, wenn durch die Veränderung die Eigenart der Ware berührt wird (st. Rspr., RGZ 103, 359, 363 - Singer; RGZ 161, 29, 37 - Zählerersatzteile; BGHZ 82, 152, 155 - Öffnungshinweis; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 - Griffband; BGHZ 111, 182, 184 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 13/02

    SIM-Lock

    Eine solche Beeinträchtigung ist anzunehmen, wenn die Veränderung die Eigenart der Ware berührt (BGHZ 131, 308, 316 - Gefärbte Jeans; BGH, Urt. v. 12.2.1998 - I ZR 241/95, GRUR 1998, 696 = WRP 1998, 604 - Rolex-Uhr mit Diamanten; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 24 Rdn. 41; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 24 Rdn. 61; v. Schultz/Stuckel, Markenrecht, § 24 Rdn. 28; zum WZG: BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 - Griffband).
  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86

    Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von

    Gegen die Beurteilung durch das Berufungsgericht spricht auch, daß die Klägerin nicht behauptet, geschweige denn substantiiert dargelegt hat, daß dadurch die Gebrauchstauglichkeit der Tennisschläger in irgendeiner Weise beeinträchtigt worden sei (vgl. dazu BGH Urt. vom 28. Oktober 1987 - I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 215 - Griffband).

    Im Urteil vom 28. Oktober 1987 (I ZR 5/86 aaO), das ebenfalls Tennisschläger zum Gegenstand hatte, wurde in diesem Zusammenhang vom Senat ausgesprochen, daß die Abwicklung des Griffbandes zwecks Prüfung der darunter angebrachten Kontrollnummern durch den Händler dann rechtswidrig sei, wenn trotz ordnungsgemäßer Aufwicklung dadurch die Gebrauchstauglichkeit der Tennisschläger beeinträchtigt werde, und ferner, daß es unzulässig sei, so geprüfte Tennisschläger als normale Ware dem Endverbraucher anzubieten, wenn das Griffband nicht wieder ordnungsgemäß aufgewickelt sei.

  • OLG Köln, 21.02.1992 - 6 U 183/91

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch Umpacken des mit

    Dieser vermag vielmehr - ohne daß ihm die Erschöpfung seines Zeichenrechts entgegengehalten werden kann - nach §§ 15, 24 WZG einen Weitervertrieb der Ware auch dann untersagen, wenn die Originalware derart verändert oder umgestaltet wird, daß die von dem Warenzeichen ausgehende Gewähr für die Herkunft der Ware aus seinem Geschäftsbetrieb und die damit verbürgte gleichbleibende Beschaffenheit und Güte der Ware keine Grundlage mehr findet (vgl. BGH GRUR 1982/115, 116 "Öffnungshinweis"; BGH GRUR 1988/213 f., 214 "Griffband"; Baumbach-Hefermehl, a.a.O., § 15 WZG Rn. 14).

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Griffband" (GRUR 1988/213, 214 f.).

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 198/88

    Verletzung von Warenzeichenrechten durch Reparatur eines erheblich beschädigten

    Diese - von der Revision als ihr günstig nicht angegriffene - Auffassung entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 103, 359, 363 ff. - Singer, RGZ 161, 29, 37 ff. - Zählerersatzteile; BGH, Urt. v. 16.5.1952 - I ZR 143/51, GRUR 1952, 521, 522 - Nachfüllung von Feuerlöschern/Minimax; BGHZ 41, 84, 88 - Maja; BGHZ 82, 152, 155 [BGH 30.10.1981 - I ZR 7/80] - Öffnungshinweis; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 - Griffband).
  • LG Hamburg, 25.07.1990 - 315 O 217/90

    Wettbewerber auf dem Gebiet des Arzneimittelvertriebes; Verletzungen des

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  • OLG Karlsruhe, 23.02.2000 - 6 U 204/99

    Verletzung einer Marke durch isolierten Vertrieb von Software-Datenträgern

    Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich bei der Entfernung der Verpackung und dem getrennten Weitervertrieb der einzelnen Bestandteile des Produkts nicht um einen unwesentlichen Eingriff oder um eine übliche Begleiterscheinung des normalen geschäftlichen Verkehrs (vgl. BGH GRUR 1982, 115, 117 - Öffnungshinweis; GRUR 1988, 213, 214 - Griffband).
  • LG Hamburg, 28.02.2014 - 315 O 94/12

    Markenrechtsverletzung: Kaufangebot über getunte Porsche-Fahrzeuge;

    Welche Eigenschaften dies im Einzelnen sind, lässt sich nicht pauschal, sondern nur in wertender Betrachtung im Hinblick auf die konkrete Sachverhaltskonstellation bestimmen (BGH, U. v. 28.10.1987, Az. I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 - "Griffband").
  • LG Hamburg, 16.04.2014 - 416 HKO 200/13

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung der Wortmarke, Berufen auf den

    Welche Eigenschaften dies im Einzelnen sind, lässt sich nicht pauschal, sondern nur in wertender Betrachtung im Hinblick auf die konkrete Sachverhaltskonstellation bestimmen (BGH, U. v. 28.10.1987, Az. I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 - "Griffband").
  • OLG Hamburg, 10.11.1993 - 3 U 10/93

    Zeichenrechtliche Unzulässigkeit des Einfärbens und Vertriebs von Markenjeans

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  • OLG Stuttgart, 28.10.1988 - 2 U 195/87

    Antrag auf Unterlassung des Überklebens eines Originalaufdrucks; Abgabe von

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