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   BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73   

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BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73 (https://dejure.org/1974,619)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1974 - IV ZR 117/73 (https://dejure.org/1974,619)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1974 - IV ZR 117/73 (https://dejure.org/1974,619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen zur Annahme einer unter dieTeilkaskoversicherung fallenden Entwendung durch Trickdiebstahl - Tatbestandsmerkmal der Wegnahme im Rahmen des Diebstahlstatbestandes - Definition des Gewahrsamsbegriffs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1; StGB 1969 § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 214
  • VersR 1975, 225
  • DB 1975, 248
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 20.03.1973 - Ss 279/72

    Brieftasche - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug,

    Auszug aus BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73
    Willigt der Getäuschte nur in eine Lockerung seines Gewahrsams ein und muß der Täter daher noch durch eine weitere, eigenmächtige Handlung den vorbehaltenen "Gewahrsamsrest" (OLG Köln MDR 1973, 866) brechen, so liegt hierin eine Wegnahme der Sache.

    Durch die zweifelsfrei fortbestehende Einwirkungsmöglichkeit des Klägers auf sein Fahrzeug bis zu dessen eigenmächtiger Wegnahme unterscheidet sich der Sachverhalt von den sonst gleichliegenden Fällen, die der Entscheidung BGH JZ 1968, 637 = MDR 1968, 772 [BGH 09.04.1968 - 1 StR 650/67] und dem bereits angezogenen Urteil OLG Köln MDR 1973, 866 [OLG Köln 20.03.1973 - Ss 279/72] zugrunde lagen.

  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73
    Das gilt auch dann, wenn das Einverständnis durch Täuschung erzielt worden ist; auf den Beweggrund kommt es insoweit nicht an (BGHSt 18, 221; Heimann-Trosien Leipz. Komm. 9. Aufl., § 242 StGB Rdn. 25).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73
    Seine Reichweite bestimmt sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens für den betreffenden Lebenskreis (BGHSt 16, 271, 273; Maurach, Deutsches Strafrecht Bes. Teil, 4. Aufl., § 26 II B 3; Heimann-Trosien a.a.O. Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 07.03.1973 - 20 U 234/72
    Auszug aus BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73
    Die Berufung der Beklagten ist zurückgewiesen worden (Urteil abgedruckt VersR 1973, 660 [OLG Hamm 07.03.1973 - 20 U 234/72]).
  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge - Erforderlichkeit der Belehrung

    Auszug aus BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73
    Durch die zweifelsfrei fortbestehende Einwirkungsmöglichkeit des Klägers auf sein Fahrzeug bis zu dessen eigenmächtiger Wegnahme unterscheidet sich der Sachverhalt von den sonst gleichliegenden Fällen, die der Entscheidung BGH JZ 1968, 637 = MDR 1968, 772 [BGH 09.04.1968 - 1 StR 650/67] und dem bereits angezogenen Urteil OLG Köln MDR 1973, 866 [OLG Köln 20.03.1973 - Ss 279/72] zugrunde lagen.
  • BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52

    Diebesfalle - § 242 StGB, Gewahrsam, Einwilligung, § 22 StGB, Strafbarkeit des

    Auszug aus BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73
    Einverständnis mit dem vom Täter erstrebten und erlangten Gewahrsam schließt das Merkmal der Wegnahme aus (BGHSt 4, 199).
  • OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07

    Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt

    Gehört nach den Anschauungen des täglichen Lebens eine in angemessenen Grenzen bleibende Lockerung oder sogar vorübergehende Aufhebung der Sachherrschaft zum Üblichen, so hört der Gewahrsam während dieser Zeit nicht auf (BGH, Urteil vom 27.11.1974, IV ZR 117/73, VersR 1975, 225; BGHSt 22, 180, 182).

    Insofern ist die hier gegebene Situation durchaus vergleichbar mit den Gegebenheiten in einem in aller Regel unübersichtlichen Parkhaus oder in einer Tiefgarage, für die der Bundesgerichtshof angenommen hat, ein Autofahrer, der sich aufgrund einer Täuschung mit einer Bewegung des Wagens innerhalb des Parkbereichs einverstanden erklärt habe, gebe seinen Gewahrsam nicht auf (BGH IV ZR 117/73 a.a.O.; a. A. offenbar OLG München VersR 1995, 954, denn dort wird für wesentlich erachtet, dass während der Probefahrt Sichtkontakt bestand).

    Für die Abgrenzung von Betrug und Diebstahl kommt es entscheidend auf die durch die Täuschung hervorgerufene Vorstellung des Klägers an, er werde sein Fahrzeug nach kurzer Zeit wieder zurückbekommen (BGH, Urteil vom 27.11.1974, a.a.O.; LK-Ruß, StGB, 11. Aufl., § 242 Rn. 37).

    Die Täuschung führte nur zu einer als kurzfristig und zweckgebunden angesehenen Überlassung des Motorrades und zu einer damit verbundenen Lockerung des Gewahrsams (vgl. auch BGH IV ZR 117/73 a.a.O.).

  • BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05

    Eintrittspflicht der Kfz-Teilversicherung für Schäden am Fahrzeug

    c) Aus dem Senatsurteil vom 27. November 1974 (IV ZR 117/73 - VersR 1975, 225) ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision nichts anderes.
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 650/05

    Zur Auslegung des Begriffs "Entwendung" in einem Versicherungsvertrag

    Nicht versichert ist der Verlust des Fahrzeugs durch Betrug (BGH, Urt. v. 27.11.1974 - IV ZR 117/73 - VersR 1975, 225; OLG Düsseldorf, NVersZ 2001, 514; OLG Jena in NversZ 1999, 86; OLG Karlsruhe NversZ 1998, 129; OLG Hamm, VersR 199, 490).

    Das gilt auch dann, wenn dieses Einverständnis durch Täuschung erlangt worden ist (BGHSt 18, 321; BGH, Urt. v. 27.11.1974 - IV ZR 117/73 - VersR 1975, 225).

    Gibt der Inhaber des Gewahrsams eines versicherten Fahrzeugs allerdings nur Teile seiner Sachherrschaft frei, liegt also lediglich eine Lockerung des Gewahrsams vor, der folglich zwar leichter gebrochen werden kann aber immer noch "gebrochen" werden muss, so gewährt der Versicherungsvertrag Deckung (BGH, Urt. v. 27.11.1974 - IV ZR 117/73 - VersR 1975, 225; OLG Frankfurt, NversZ 2000, 1050).

    Das in den Bedingungen - § 12 (1) I. b AKB - zum Ausdruck kommende Verständnis einer Entwendung der versicherten Sache verdeutlicht, dass es um den Schutz des Gewahrsams als einer rein tatsächlichen Gewalt über die Sache geht, deren Reichweite sich nach der natürlichen Anschauung des täglichen Lebens beurteilt, ohne dass dabei die Legitimation ihrer Innehabung eine Rolle spielen würde (BGH, Urt. v. 27.11.1974 - IV ZR 117/73 - VersR 1975, 225; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 26. Aufl., § 272, Rdnr. 25 m.w.N.).

  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 248/08

    Leistungsbegrenzung in der Kraftfahrzeug-Teilversicherung: Fahrzeugbeschädigung

    Dieses hat der Senat zwar bejaht, wenn ein entwendetes Fahrzeug während der Benutzung durch den Täter in einen Unfall verwickelt und infolgedessen beschädigt worden ist (Senatsurteil vom 27. November 1974 - IV ZR 117/73, VersR 1975, 225, 226).
  • LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07

    Deckung des Verlusts eines PKW durch Betrug von einer Fahrzeugversicherung;

    Nicht versichert ist der Verlust des Fahrzeuges durch Betrug (BGH VersR 1975, 225; OLG Hamm VersR 1985, 490; OLG Düsseldorf VersR 2001, 1551).

    Das gilt auch dann, wenn dieses Einverständnis durch Täuschung erlangt worden ist (BGHSt 18, 221; BGH VersR 1975, 225; OLG Saarbrücken a.a.O.).

    Richtig ist allerdings, dass ein "Trickdiebstahl" vorliegt, wenn der Gewahrsamsinhaber nur Teile seiner Sachherrschaft freigibt, so dass lediglich eine Lockerung des Gewahrsams vorliegt, welcher immer noch "gebrochen" werden muss (BGH VersR 1975, 225; OLG Saarbrücken a.a.O.).

  • KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18

    Versicherungsschutz für die Entwendung eines Fahrzeugs in der

    Dies gilt auch, wenn das Einverständnis durch gezielte Täuschung des Gewahrsamsinhabers erlangt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1974 - IV ZR 117/73, VersR 1975, 225, zitiert nach juris Rdz. 8; Urteile des OLG Saarbrücken vom 11.11.2009 - 5 U 197/09, ZfSch 2010, 154 - 156, zitiert nach juris Rdz. 16 sowie vom 12.7.2006 - 5 U 650/09, VersR 2007, 830 - 831, zitiert nach juris Rdz. 21).

    Gewahrsam ist die tatsächliche, in der unmittelbaren Verwirklichung nicht behinderte Herrschaft über eine Sache (BGH, Urteil vom 27.11.1974 a.a.O. Rdz. 11 m.w.N.), seine Reichweite bestimmt sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens für den betreffenden Lebenskreis (BGH a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07

    Voraussetzung für die Leistungen aus einer Kfz- Vollkaskoversicherung bei

    Ob der Versicherungsfall Entwendung und eine von ihm erfasste Beschädigung des Fahrzeugs durch den oder die Täter (BGH, Urt. v. 27.11.1974 - IV ZR 117/73 - VersR 1975, 225) eingetreten ist, kann dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 208/99

    Diebstahl vermieteten Lastkraftwagens - Unterschlagung - Beteiligung der Mieterin

    Versichert ist nach § 12 Nr. 1 I b) AKB das Abhandenkommen eines Kfz durch Diebstahl oder Unterschlagung, wobei diese Begriffe, strafrechtlich zu verstehen sind (BGH VersR 75, 225, 226; OLG Hamm VersR 73, 660; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 AKB Rn. 13).

    Erlangt der Täter das Kfz durch Betrug, ist dies nicht versichert (BGH VersR 75, 225, 226; OLG Jena VersR 99, 305; OLG Karlsruhe NVersZ 98, 129; OLG Hamm VersR 85, 490).

  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Deshalb war jedenfalls eine Entwendung auch in dem Fall gegeben, der dem Urteil des früheren IV. Senatsvom 27. November 1974 (IV ZR 117/73 - VersR 1975, 225) zugrunde lag, weil der Versicherungsnehmer nicht die Gebrauchsmöglichkeit eingeräumt hatte.
  • OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 7 U 54/01

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des

    Ein Bruch fremden Gewahrsams liegt nur dann nicht vor, wenn das durch Täuschung erlangte Einverständnis des Gewahrsamsinhabers sich auf die erstrebte Gewahrsamsänderung in ihrem vollen Umfang erstreckt (vgl. BGH VersR 1975, 225, 226; OLG München VersR 1995, 955).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09

    Maschinenversicherung: Abgrenzung zwischen versicherter Unterschlagung und

  • OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 3 U 72/99

    Teilkaskoversicherung: Leistungsfreiheit für Fahrzeugschäden bei

  • LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 8 O 213/16

    Beweislastgrundsätze für mut- oder böswillige Beschädigungen des Fahrzeugs in der

  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 59/95

    Zur Überlassung eines Kfz an einen Betrüger; Begriff der Entwendung in der

  • OLG Naumburg, 13.11.1997 - 7 U 828/97

    Anspruch aus einem Teilkaskovertrag; Versicherung eines Kraftfahrzeuges gegen

  • LG Bonn, 31.07.1995 - 9 O 203/95

    Anspruch auf Kaskoentschädigung, wenn ein Kaufinteressent von einer Probefahrt

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