Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29249
BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12 (https://dejure.org/2013,29249)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2013 - I ZR 219/12 (https://dejure.org/2013,29249)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2013 - I ZR 219/12 (https://dejure.org/2013,29249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,29249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Medizinische Fußpflege

    UWG § 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; PodG § 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Medizinische Fußpflege - Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung stellt nicht ohne weiteres ein Anerkenntnis des Unterlassungsanspruchs und der Abmahnkosten dar. Zur Irreführung bei objektiv richtigen Werbeangaben.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Medizinische Fußpflege

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Medizinische Fußpflege

    § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 1 PodG, Art 12 Abs 1 GG
    Wettbewerbsrecht: Anerkennung der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Erlaubnispflicht nur für die Führung der Bezeichnung "Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger" - Medizinische Fußpflege

  • webshoprecht.de

    Zur Werbung für medizinische Fußpflege und zum fehlenden Anerkenntnischarakter einer Unterlassungserklärung

  • IWW
  • JurPC

    Medizinische Fußpflege

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • rabüro.de

    Kein Anerkenntnis von Abmahnkosten ohne förmliches Anerkenntnis

  • info-it-recht.de

    Abgabe Unterlassungserklärung ist kein Anerkenntnis der Berechtigung der Abmahnung (Medizinische Fußpflege)

  • Anwaltsblatt

    § 4 UWG 2004, § 1 PodG
    Keine Abmahnkosten ohne Anerkennung der Rechtspflicht

  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Anerkennung der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Erlaubnispflicht nur für die Führung der Bezeichnung "Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger" - Medizinische Fußpflege

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Medizinische Fußpflege

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abmahnkosten: Abgabe einer Unterlassungserklärung ist keine Anerkennung der Berechtigung der Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung beinhaltet nicht automatisch ein Anerkenntnis

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung beinhaltet kein Anerkenntnis

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung kann nicht per se als Anerkenntnis der Abmahnkosten gedeutet werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abgabe einer strafbewehrten Unterlassunsgserklärung ist kein Anerkenntnis auch wenn Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" fehlt

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    Abgabe einer Unterlassungserklärung stellt kein Anerkenntnis dar

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung auch ohne Disclaimer kein inhaltliches Anerkenntnis

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung beinhaltet kein Anerkenntnis

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Keine Erstattung der Abmahnkosten trotz Abgabe einer Unterlassungserklärung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungserklärung - und die Abmahnkosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Medizinische Fußpflege

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    § 1 PodG schützt die Bezeichnung "Medizinischer Fußpfleger" ohne das Verbot der Werbung für erlaubnisfreie medizinischen Fußpflege

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung für "medizinische Fußpflege" auch ohne Erlaubnis nach dem Podologengesetz möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kostentragung bei rechtsgrundloser Abgabe einer Unterlassungserklärung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Medizinische Fußpflege

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 4 UWG 2004, § 1 PodG
    Keine Abmahnkosten ohne Anerkennung der Rechtspflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung für "medizinische Fußpflege" auch ohne Erlaubnis nach dem Podologengesetz möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abgabe einer Unterlassungserklärung kein Anerkenntnis

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Abgabe einer Unterlassungserklärung beinhaltet kein Anerkenntnis zur Übernahme der Abmahnkosten

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    Strafbewehrte Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Podologengesetz schützt nur die Berufsbezeichnung medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger - Werbung für medizinische Fußpflege ist erlaubt

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung beinhaltet kein Anerkenntnis

  • kanzlei-kotz.de (Kurzinformation)

    Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung stellt kein Anerkenntnis dar

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung beinhaltet kein Schuldanerkenntnis

  • heldt-zuelch.de (Kurzinformation)

    Medizinische Fußpflege - Werbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aus der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann kein Anerkenntnis des Unterlassungsanspruchs hergeleitet werden

  • kanzleibeier.eu (Tenor)

    Kein Anerkenntnis bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege

  • abmahnung-erhalten.info (Entscheidungsbesprechung)

    Abgabe einer Unterlassungserklärung ist kein Anerkenntnis bzgl. der Abmahnkosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 104
  • GRUR 2013, 1252
  • MIR 2013, Dok. 074
  • DB 2013, 2563
  • AnwBl 2013, 939
  • AnwBl Online 2013, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97

    Tierheilpraktiker

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12
    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 108/97, GRUR 2000, 73, 75 = WRP 1999, 1195 - Tierheilpraktiker; Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 172/08, GRUR 2010, 1024 Rn. 25 = WRP 2010, 1024 - Master of Science Kieferorthopädie; Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 200/11, WRP 2012, 1526 Rn. 3 - Über 400 Jahre Brautradition).

    Bei der Abwägung der maßgebenden Umstände, insbesondere der von einer Werbung mit objektiv richtigen Angaben ausgehenden Auswirkungen, der Bedeutung der Irreführung sowie dem Gewicht etwaiger Interessen der Verbraucher und der Allgemeinheit oder des Werbenden selbst sind auch Wertungen des Gesetzgebers (BGH, GRUR 2000, 73, 75 - Tierheilpraktiker) sowie das verfassungsrechtliche und auch in Erwägungsgrund 6 der Richtlinie 2005/29/EG zum Ausdruck kommende Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten (vgl. Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 2.212 mwN).

  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 200/11

    Wettbewerbsverstoß einer Bierbrauerei: Irreführung durch Verwendung einer

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12
    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 108/97, GRUR 2000, 73, 75 = WRP 1999, 1195 - Tierheilpraktiker; Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 172/08, GRUR 2010, 1024 Rn. 25 = WRP 2010, 1024 - Master of Science Kieferorthopädie; Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 200/11, WRP 2012, 1526 Rn. 3 - Über 400 Jahre Brautradition).
  • OLG Celle, 15.11.2012 - 13 U 57/12

    Rechtsfolgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung hinsichtlich der Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12
    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Celle, WRP 2013, 208).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 172/08

    Master of Science Kieferorthopädie

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12
    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 108/97, GRUR 2000, 73, 75 = WRP 1999, 1195 - Tierheilpraktiker; Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 172/08, GRUR 2010, 1024 Rn. 25 = WRP 2010, 1024 - Master of Science Kieferorthopädie; Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 200/11, WRP 2012, 1526 Rn. 3 - Über 400 Jahre Brautradition).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 14 U 198/04

    Wettbewerbsverstoß: Zulässige Werbung mit "med. Fußpflege" eines nicht nach dem

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12
    Mit Blick auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG kann deshalb ein uneingeschränktes Verbot unverhältnismäßig sein, das auf die Untersagung eines Hinweises auf eine rechtlich erlaubte berufliche Tätigkeit gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1990 - I ZR 239/87, GRUR 1990, 1032, 1034 = WRP 1990, 688 - Krankengymnastik; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7. Juni 2005 - 14 U 198/04, juris Rn. 31; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 5.154; Lindacher in GK-UWG, 2. Aufl., § 5 Rn. 883; Dreyer in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl. § 5 Rn. B 204).
  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 239/87

    Krankengymnastik - Irreführung/Inhaber oder Personal

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12
    Mit Blick auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG kann deshalb ein uneingeschränktes Verbot unverhältnismäßig sein, das auf die Untersagung eines Hinweises auf eine rechtlich erlaubte berufliche Tätigkeit gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1990 - I ZR 239/87, GRUR 1990, 1032, 1034 = WRP 1990, 688 - Krankengymnastik; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7. Juni 2005 - 14 U 198/04, juris Rn. 31; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 5.154; Lindacher in GK-UWG, 2. Aufl., § 5 Rn. 883; Dreyer in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl. § 5 Rn. B 204).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19

    Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über

    Zwar dient die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aus Sicht des Abgemahnten in erster Linie dazu, den Abmahnenden in Bezug auf die Unterlassung des beanstandeten Verhaltens durch Beseitigung der (etwaigen) Wiederholungsgefahr klaglos zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - I ZR 241/99, BGHZ 149, 371, 374 [juris Rn. 14] - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 219/12, GRUR 2013, 1252 Rn. 10 = WRP 2013, 1582 - Medizinische Fußpflege).

    Ihr kann insbesondere kein Anerkenntnis eines gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und einer Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten entnommen werden, sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Abmahnende den Vorwurf zu Recht erhoben hat (vgl. BGH, GRUR 2013, 1252 Rn. 10 - Medizinische Fußpflege).

  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Da in der strafbewehrten Unterlassungserklärung selbst keine Anerkennung der Berechtigung der Abmahnung liegt, hat ein solcher Zusatz eine allein klarstellende Funktion (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 219/12, GRUR 2013, 1252 Rn. 10 = WRP 2013, 1582 - Medizinische Fußpflege).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats zum Lauterkeitsrecht ist allerdings in Fällen, in denen die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, für die Bejahung einer Irreführungsgefahr neben einer Interessenabwägung grundsätzlich auch eine höhere Irreführungsquote erforderlich als bei einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 219/12, GRUR 2013, 1252 Rn. 17 = WRP 2013, 1582 - Medizinische Fußpflege; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, GRUR 2015, 286 Rn. 20 = WRP 2015, 340 - Spezialist für Familienrecht, jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht