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   BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63   

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https://dejure.org/1966,241
BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63 (https://dejure.org/1966,241)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1966 - V ZR 163/63 (https://dejure.org/1966,241)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1966 - V ZR 163/63 (https://dejure.org/1966,241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und "Nutzungen" - Bedeutung der Nichtausübung durch einen Teilhaber auf die Nutzungsrechte der Anderen - Nutzungsentschädigung für die ideelle Hälfte eines Grundstücks - Einwand des Nießbrauchs als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1707
  • MDR 1966, 826
  • WM 1966, 887
  • DB 1966, 1387
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.10.1954 - II ZR 160/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
    Der II. Zivilsenat verurteilte am 13. Oktober 1954 den Kläger zur Löschung der für ihn auf dem Hälfteanteil der Beklagten an dem Grundstück S.straße ... eingetragenen Auflassungsvormerkung, während es im übrigen, soweit die Beklagte Löschung der Vormerkung auch an dem Grundstück A.straße ... sowie des Nießbrauchs an beiden Grundstücken begehrt hatte, bei der von den Vorinstanzen ausgesprochenen Klageabweisung verblieb (II ZR 160/53).

    Dabei spielt das Ankaufsrecht, das dem Kläger im Grundstücksvertrag vom 12. Februar 1948 an der Eigentumshälfte der Beklagten eingeräumt worden war, heute keine Rolle mehr; denn nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Vorprozeß über die Auflassungsvormerkung (II ZR 160/53) darf der Kläger von diesem Ankaufsrecht - da nicht er, sondern die Beklagte selbst im wesentlichen wiederaufgebaut hat - keinen Gebrauch machen.

    Allein es ist bereits im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 1954 (II ZR 160/53) angedeutet worden, daß durch den Fortfall seines obligatorischen Ankaufsrechts für den Hälfteanteil der Beklagten möglicherweise auch das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien aus dem Nießbrauch nicht unberührt geblieben sei; angesichts des ursprünglichen Zusammenhangs zwischen Ankaufsrecht und Nießbrauch könne sich für die Beklagte aus ihren nunmehrigen Rechtsbeziehungen zum Kläger unter Umständen nach Treu und Glauben das Recht ergeben, der weiteren Ausübung des Nießbrauchs den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenzuhalten.

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
    Ob hierunter auch Verwendungen zum Zwecke des Wiederaufbaues kriegszerstörter Gebäude zu verstehen sind, wenn diese - wie im vorliegenden Fall - ausschließlich den Interessen des einen Miteigentümers dienen sollen, erscheint zum mindesten zweifelhaft (vgl. auch BGHZ 41, 157, 160 f) [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61].
  • BGH, 21.12.1965 - V ZR 108/63

    Revision in Sachen Aufrechnung eines Nebenintervienten mit einer ihm fremden

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
    Vielmehr müßte darauf abgestellt werden, ob und inwieweit durch die Baumaßnahmen eine Werterhöhung des gemeinschaftlichen Grundstücks eingetreten ist (Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1965, V ZR 108/63, WM 1966, 277).
  • BGH, 17.04.1953 - V ZR 58/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
    Denn die Teilhaber an einer Gemeinschaft können die Benutzung gemäß § 745 Abs. 2 BGB in einer bestimmten Weise regeln (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. April 1953, V ZR 58/52, NJW 1953, 1427).
  • BGH, 20.01.1960 - V ZR 59/58

    Streit über den geschätzten Kaufpreis eines Grundstücks - Offenbar unbillige und

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
    In einem anderen Rechtsstreit, mit dem der Kläger sein Ankaufsrecht hinsichtlich des Grundstücks A.straße ... geltend machte, bestätigte der erkennende Senat am 20. Januar 1960 die vorinstanzliche Verurteilung der Beklagten, mit dem Kläger über ihren Hälfteanteil an diesem Grundstück einen bestimmten Kaufvertrag abzuschließen (V ZR 59/58).
  • RG, 02.01.1909 - I 51/08

    Können die Mitglieder eines Verkaufssyndikats, wenn eine bestimmte Gruppe von

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
    Er ist nämlich auf Gebrauchsvorteile der hier vorliegenden Art nach Meinung des Schrifttums mindestens entsprechend anwendbar (Schultze-von Lasaulx bei Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 743 Anm. 5; Palandt/Gramm, BGB 25. Aufl. § 743 Anm. 1; vgl. auch die auf eine weite Auslegung dieser Vorschrift hindeutenden Ausführungen bei Staudinger/Vogel, BGB 11. Aufl. Anm. 3, und Erman/Schulze-Wenck, BGB 3. Aufl. Anm. 1, jeweils zu § 743, sowie in RGZ 70, 165, 167), und der erkennende Senat trägt um so weniger Bedenken, sich dem anzuschließen, als das Gesetz selbst an anderer Stelle ausdrücklich vom "Recht des einzelnen Teilhabers auf einen seinem Anteil entsprechenden Bruchteil der Nutzungen " spricht (§ 745 Abs. 3 Satz 2 BGB), also dieses Recht keineswegs auf eigentliche Früchte beschränkt wissen möchte.
  • BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
    Entgegen der Rechtsauffassung der Revision konnte die Beklagte auch nicht mit der Einräumung der Nutzung an den Gebäuden gemäß § 273 BGB solange zurückhalten, bis der Kläger ihr den auf ihn entfallenden Hälfteanteil an den Aufbaukosten entrichtet hatte; denn bei den Forderungen und Gegenforderungen der Parteien mit Bezug auf das Grundstück handelt es sich um Einzelposten einer Gesamtabrechnung nach Bereicherungsgrundsätzen (Saldotheorie; vgl. BGH Urteil vom 24. Juni 1963, VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870 = WM 1963, 834).
  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57

    Begriff der wiederkehrenden Leistung

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
    Der Erfolg der Verjährungseinrede hängt mithin, falls das Berufungsgericht dem Kläger auch für die Zeit vor Klageerhebung einen Anspruch zuerkennt, davon ab, ob es sich bei den von der Beklagten geschuldeten Geldzahlungen um regelmäßig wiederkehrende Leistungen (vgl. über diesen Begriff BGHZ 28, 144, 150 f) oder um einen einheitlichen Betrag handelt.
  • BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03

    gummielastische Masse II

    c) Diese vom Bundesgerichtshof erstmals in seiner Entscheidung vom 29. Juni 1966 (V ZR 163/63, NJW 1966, 1707, 1708) beim Miteigentum an einem Grundstück herangezogenen Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn - wie hier - zwei Personen Miterfinder sind und ihnen das Patent gemeinschaftlich zusteht.

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung löst nicht erst ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung einen Anspruch nach § 745 Abs. 2 BGB aus (st. Rspr., z.B. BGH, Urt. v. 15.09.1997 - II ZR 94/96, NJW 1998, 372, 373 m.w.N.; insoweit anders allerdings noch BGH, Urt. v. 29.06.1966 - V ZR 163/63, NJW 1966, 1707, 1709).

  • BGH, 19.09.2008 - V ZR 164/07

    Rechtsstellung des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit und des Eigentümers des

    Ihr stünden nämlich in entsprechender Anwendung von § 743 BGB nach Maßgabe einer noch festzustellenden Ausübungsregelung die Früchte der Benutzung der ihr zugewiesenen Parkplätze zu (Senat, Urt. v. 29. Juni 1966, V ZR 163/63, NJW 1966, 1707, 1708).

    Die Entschädigung für die Nutzung ist aber erst von dem Zeitpunkt an geschuldet, zu dem die Klägerin selbst eine Ausübungsregelung gerichtlich geltend macht oder zu dem der Beklagte ihr die Mitbenutzung hartnäckig verweigert hat (Senat, Urt. v. 29. Juni 1966, V ZR 163/63, aaO, 1709).

  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines

    Hierbei sind seine Verpflichtungen auf den Anteil beschränkt, der ihm auf Grund des vereinbarten Quotennießbrauchs auch für die Nutzungen zusteht (vgl. Senat, Urt. v. 29. Juni 1966, V ZR 163/63, NJW 1966, 1707, 1710 für den Nießbrauch an einem Miteigentumsanteil).
  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Grundsätzlich löst der Umstand, daß ein Teilhaber ein im Miteigentum stehendes Grundstück allein nutzt, keine Entschädigungsrechte des anderen Teilhabers aus (BGH, NJW 1966, 1707).

    Eine Ausnahme gilt, wenn die Teilhaber eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben oder wenn der eine Teilhaber dem anderen den Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Grundstücks hartnäckig verweigert (BGH, NJW 1966, 1707).

  • OLG Stuttgart, 18.10.2018 - 19 U 83/18

    Erbengemeinschaft: Notwendiger Inhalt eines Neuregelungsverlangens hinsichtlich

    Das seitens der Berufung in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des BGH vom 29. Juni 1966 (V ZR 163/63, NJW 1966, 1707 ff.) statuiert zwar, dass ein Teilhaber nur dann Ersatz für die vom anderen Teilhaber gezogenen Nutzungen verlangen kann, wenn entweder die Teilhaber eine dahingehende Vereinbarung i.S. von § 745 Abs. 2 BGB getroffen haben oder wenn ihm der Mitgebrauch des Grundstücks entgegen seinem Verlangen hartnäckig verweigert worden ist.
  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Der Beklagte wurde mithin durch die Nutzungen, die er, ohne daß die Klägerin sich dem widersetzte, allein gezogen hat, nicht auf ihre Kosten ungerechtfertigt bereichert (BGH NJW 1966, 1707 = LM BGB § 743 Nr. 3/4).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03

    Herausgabeanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer nach dem ZGB -DDR

    Übt ein Miterbe seine Befugnis zum Mitgebrauch nicht aus, dann kommt eine Beeinträchtigung seines Gebrauchsrechts von vornherein nicht in Betracht, so daß ein anderer Miterbe zu einer Einschränkung des Umfangs seiner eigenen Benutzung nicht verpflichtet ist (vgl. Senat, Urt. v. 29. Juni 1966, V ZR 163/63, NJW 1966, 1707, 1708; Staudinger/Langhein, BGB [2001], § 743 Rdn. 36; Erman/Aderhold, BGB, 10. Aufl., § 743 Rdn. 7).
  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96

    Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages

    Wie der Senat im Urteil vom 17. Dezember 1973 (II ZR 59/72, WM 1974, 201) ausgeführt hat, handelt es sich bei der entgeltlichen Nutzungsüberlassung eines Grundstücks an einzelne von mehreren Miteigentümern um einen Mietvertrag zwischen diesen und der Eigentümergemeinschaft, zugleich aber auch um eine einstimmige Vereinbarung der Miteigentümer über die Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstandes gemäß § 745 Abs. 1 BGB, aus der eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung der nutzenden gegenüber den übrigen Miteigentümern resultieren kann (vgl. auch BGH, Urt. v. 29. Juni 1966 - V ZR 163/63, WM 1966, 887; v. 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80, WM 1982, 537).

    Grundsätzlich löste der bloße Umstand, daß ein Miteigentümer eines Grundstücks dieses allein nutzt, keine Entschädigungsrechte des anderen Teilhabers aus (BGHZ 87, 265, 271), auch nicht solche aus § 812 BGB (BGH Urt. v. 29. Juni 1966 aaO.), solange dieser Teilhaber nicht sein eigenes Gebrauchsrecht gemäß § 743 Abs. 2 BGB geltend macht oder gemäß § 745 Abs. 2 BGB eine Verwaltungs- und Benutzungsregelung in Gestalt einer Nutzungsentschädigung verlangen kann und verlangt (BGH, Urt. v. 13. Januar 1993 - IX ZR 212/90, WM 1993, 849, 851).

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84

    Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der

    Der Anspruch eines Miteigentümers auf Nutzungsentgelt wird nicht schon dadurch ausgelöst, daß der andere das im Miteigentum stehende Grundstück allein nutzt (BGH Urteile vom 20. Juni 1966 - V ZR 163/63 - NJW 1966, 1707 und vom 17. Mai 1983 - BGHZ 87, 265, 271).
  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94

    Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts

    Was den Schlösseraustausch betrifft, verlangt die Klägerin keine Nutzungsentschädigung für die unmittelbar anschließende Zeit, sondern fortlaufend für eine Zeit, die erst ein Jahr später beginnt (zum Schadensersatzanspruch wegen hartnäckiger Verweigerung des Mitgebrauchs vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1966 - V ZR 163/63 - NJW 1966, 1707, 1709).
  • FG München, 02.03.2021 - 10 K 1251/18

    Abzug von Aufwendungen für betrieblich genutzten Raum einer Wohnung bei

  • LG Münster, 26.09.2014 - 10 O 160/08

    Anspruch auf Zahlung und Hinterlegung einer Nutzungsentschädigung zu Gunsten

  • OLG München, 23.10.2003 - 6 U 2393/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 107/90

    Ansprüche der Miteigentümer an einer Wegeparzelle; Bewilligung einer

  • LG Neubrandenburg, 12.07.2017 - 4 O 136/16

    Ansprüche auf Nutzungsentschädigung für die Nutzung eines Grundstücks

  • OLG München, 12.01.2011 - 20 U 2913/10

    Gemeinschaft an einem Hausanwesen: Abrechnungs- und Herausgabeanspruch für

  • OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12

    Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines

  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 42/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erbengemeinschaft - Rechte und Pflichten

  • BGH, 08.01.1969 - VIII ZR 184/66

    Festsetzung einer Grundmiete als Entschädigung - Gewährung einer

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04

    Zur Behandlung einer Gemeinschaft nach Bruchteilen zwischen mehreren Inhabern

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 343/94

    Höhe der Bemessungsgrundlage für die Steuerbegünstigung der zu eigenen

  • OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12

    Fortsetzung eines ausgesetzten Verfahrens wegen unerwartet langer Dauer des

  • BGH, 27.09.1996 - V ZR 115/95

    Begriff des besonderen Gesetzes; Umfang und Dauer des Besitzrechts

  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89

    Zulässigkeit eines Teilurteils - Voraussetzungen für den Anspruch auf

  • BGH, 06.07.1983 - IVa ZR 118/82

    Vereinbarung über die Zahlung eines Nutzungsentgelts für die Überlassung eines

  • FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei nachträglicher Option zur

  • BFH, 07.12.1993 - IX R 169/88

    - Pauschalierte Nutzungswertbesteuerung auch, wenn die von einem Miteigentümer im

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 273/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 54/02

    Patentrecht: Anspruch auf Zahlung eines Miterfinderausgleichs

  • OLG Hamm, 15.12.1999 - 8 U 74/99
  • OLG Celle, 09.06.1992 - 11 W 8/92

    Berücksichtigung des Nutzungswertes eines gemeinsamen Hauses bei der Neuregelung

  • BFH, 21.02.1989 - IX R 246/84

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensteuerbemessung

  • KG, 15.12.2022 - 19 W 158/22
  • LG Hamburg, 27.04.2005 - 301 O 104/03
  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 118/05

    Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung sowie Feststellung der Verpflichtung zur

  • LG Koblenz, 21.07.1992 - 10 T 56/92

    Nebengebühren bei Kaufpreishinterlegung

  • BGH, 21.01.1980 - II ZR 91/79

    Geltendmachung von Erbschaftsansprüchen - Anspruch auf unentgeltliche Überlassung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
  • BGH, 23.09.1982 - IX ZR 74/81

    Nichtannahme der Revision - Anspruch auf Ersatz von während der Ehe getätigten

  • OLG Düsseldorf, 07.01.1987 - 15 W 129/86
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