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   BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75   

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BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75 (https://dejure.org/1976,574)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1976 - II ZR 9/75 (https://dejure.org/1976,574)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75 (https://dejure.org/1976,574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unübertragbare Befugnis des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zur organschaftlichen Willensbildung und Willenserklärung - Erteilung einer Generalvollmacht durch einen Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 199
  • MDR 1977, 204
  • DNotZ 1977, 119
  • WM 1976, 1246
  • DB 1976, 2343
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.12.1960 - II ZR 255/59

    Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75
    Deshalb hat der Senat die Rechtsgültigkeit einer vom Geschäftsführer erteilten Generalvollmacht auch für den Fall verneint, daß sie zeitlich begrenzt und widerruflich ist (BGHZ 34, 27, 31; Urt. v. 19.6.75 - II ZR 110/73, WM 1975, 790 zu 3 a).

    Von ebenso starkem Gewicht ist der Gedanke, daß die Rechtssicherheit und die Belange des Rechtsverkehrs leiden könnten, wenn die Gültigkeit einer Generalvollmacht im Einzelfall jeweils davon abhinge, ob ihr alle Gesellschafter (oder etwa eine Gesellschaftermehrheit) zugestimmt haben; denn das sind gesellschaftsinterne Vorgänge, über die ein Außenstehender in der Regel nicht zuverlässig unterrichtet ist und die daher für die allgemeine Vertretungsmacht nicht maßgebend sein dürfen (BGHZ 34, 27, 31; Fischer, Anm. zu LM GmbHG § 35 Nr. 3).

  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75
    Die Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung und die damit verbundene Verantwortung sind unübertragbar (BGHZ 64, 72, 76; 13, 61, 65).
  • BGH, 19.06.1975 - II ZR 170/73

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrags (Abnahme von Abfüllmaterial

    Auszug aus BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75
    Deshalb hat der Senat die Rechtsgültigkeit einer vom Geschäftsführer erteilten Generalvollmacht auch für den Fall verneint, daß sie zeitlich begrenzt und widerruflich ist (BGHZ 34, 27, 31; Urt. v. 19.6.75 - II ZR 110/73, WM 1975, 790 zu 3 a).
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 156/55

    Haftung des alleinigen Gesellschafters der GmbH

    Auszug aus BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75
    Denn selbst wenn man die Grundsätze über die Durchgriffshaftung eines GmbH-Gesellschafters auf "Hintermänner" ausdehnen wollte, würde es hier daran scheitern, daß die besonderen Voraussetzungen für eine solche Haftung nicht vorgetragen sind (vgl. BGHZ 22, 226, 230; BGH, Urt. v. 14.5.74 - VI ZR 8/73, LM BGB § 831 [B] Nr. 7 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1954 - II ZR 57/53

    Rechtsstellung des zur gesetzlichen Vertretung einer GmbH mitberufenen

    Auszug aus BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75
    Die Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung und die damit verbundene Verantwortung sind unübertragbar (BGHZ 64, 72, 76; 13, 61, 65).
  • BGH, 13.02.1975 - II ZR 110/73

    Schäden an Schiffen wegen des Herausbruchs eines Sektors - Ersatz eines

    Auszug aus BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75
    Deshalb hat der Senat die Rechtsgültigkeit einer vom Geschäftsführer erteilten Generalvollmacht auch für den Fall verneint, daß sie zeitlich begrenzt und widerruflich ist (BGHZ 34, 27, 31; Urt. v. 19.6.75 - II ZR 110/73, WM 1975, 790 zu 3 a).
  • BGH, 16.12.1958 - VI ZR 245/57

    § 64 Abs. 1 GmbHG als Schutzgesetz

    Auszug aus BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75
    Hinzu kommt der von der Revision zutreffend angeführte Gesichtspunkt, daß der Geschäftsführer einer GmbH auch öffentliche Pflichten hat, wie z.B. die Konkursantragspflicht nach § 64 GmbHG, die neben dem Interesse der Gesellschaft zugleich dem Schutz der Gesellschaftsgläubiger vor weiterer Verminderung der zu ihrer Befriedigung noch vorhandenen Vermögensmasse dient (BGHZ 29, 100).
  • BGH, 14.05.1974 - VI ZR 8/73

    Ansehen einer Person als Verrichtungsgehilfe; Anwendbarkeit des § 831 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75
    Denn selbst wenn man die Grundsätze über die Durchgriffshaftung eines GmbH-Gesellschafters auf "Hintermänner" ausdehnen wollte, würde es hier daran scheitern, daß die besonderen Voraussetzungen für eine solche Haftung nicht vorgetragen sind (vgl. BGHZ 22, 226, 230; BGH, Urt. v. 14.5.74 - VI ZR 8/73, LM BGB § 831 [B] Nr. 7 m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01

    Auslegung einer notariell beurkundeten Generalvollmacht

    a) Das Berufungsgericht geht unter Bezugnahme auf das Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 1976 (II ZR 9/75 - NJW 1977, 199 f = WM 1976, 1246) davon aus, die frühere Geschäftsführerin der Beklagten habe ihren Sohn mit der Generalvollmacht vom 17. Februar 1983 nicht wirksam bevollmächtigt.

    Ob die Gesellschafter einer entsprechenden Bevollmächtigung zugestimmt haben, ist deshalb nicht von Bedeutung, weil Rechtssicherheit und die Belange des Rechtsverkehrs darunter leiden könnten, wenn solche nicht nach außen tretenden gesellschaftsinternen Vorgänge für die allgemeine Vertretungsmacht maßgebend wären (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75 - WM 1976, 1246).

    Die Beklagte hat sich zwar, nachdem erstmals in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen die Frage der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung durch das Gericht unter Hinweis auf die Entscheidung BGH WM 1976, 1246 aufgeworfen wurde, den Standpunkt zu eigen gemacht, die Vollmacht enthalte eine unwirksame Übertragung organschaftlicher Befugnisse; hiervon abgesehen hat sie jedoch - wie die Klägerin unwidersprochen vorgetragen hat - von diesen Verträgen keinen Abstand genommen und, wie die Vereinbarung vom 7. Juli 1999 zeigt, den Betrieb der gekauften Seniorenwohnanlage durch eine ihr nahestehende Gesellschaft übernommen.

    Zwar sind einem gerichtlichen Geständnis grundsätzlich auch einfache Rechtsbegriffe zugänglich; die hier aufgeworfenen Fragen nach der rechtlichen Einordnung der Generalvollmacht waren jedoch komplex und auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 1976, 1246; 1978, 1047) nicht ohne weiteres in einem bestimmten Sinn zu beantworten.

  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 107/07

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers durch Bevollmächtigten

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie das Berufungsgericht meint - die Grundsätze über die Unwirksamkeit einer vom Geschäftsführer einer GmbH einem Nichtgeschäftsführer erteilten Generalvollmacht (vgl. Sen.Urt. v. 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75, WM 1976, 1246) auf die vom Komplementär einer Personengesellschaft einem Dritten erteilte Generalvollmacht zu übertragen sind.
  • BVerwG, 06.03.2019 - 6 B 135.18

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Beigeladener; Beschlussfassung; Beschwer;

    Schließlich erweist sich die von der Beschwerde angeführte Rechtsprechung zur Rechtslage bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung für die hier vorliegende Fragestellung als unergiebig, da dort lediglich die Erteilung einer Generalvollmacht an einen Nichtgeschäftsführer ausgeschlossen wird (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75 - NJW 1977, 199).
  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92

    Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und

    Außerdem wäre die Vollmacht, wenn es um die Vertretung einer deutschen GmbH gegangen wäre, nach deutschem Recht unwirksam gewesen, weil damit die gesamte Befugnis zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung übertragen wurde (vgl. BGHZ 13, 61, 65 [BGH 31.03.1954 - II ZR 57/53]; BGH, Urt. v. 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75, NJW 1977, 199).
  • BGH, 23.06.1988 - III ZR 84/87

    Beurkundung einer Genehmigung

    Deshalb kann der Geschäftsführer seine Vertretungsmacht nicht im ganzen durch einen anderen ausüben lassen (BGH Urteil v. 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75 - WM 1976, 1246).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2011 - 20 W 459/11

    Formerfordernisse bei der Handelsregisteranmeldung

    Dies gilt auch dann, wenn - wie möglicherweise vorliegend - sämtliche Gesellschafter der Erteilung zugestimmt haben, da es sich hierbei lediglich um einen nicht nach außen tretenden gesellschaftsinternen Vorgang handelt, über den ein Außenstehender in der Regel nicht zuverlässig unterrichtet ist und der daher für die allgemeine Vertretungsmacht nicht maßgebend sein darf (vgl. zu vorstehendem Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 78, Rn. 4; Zimmermann in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl., § 78, Rn. 15; Schaub in Münchner Kommentar zum GmbHG, 2011, § 78, Rn. 43; Rühland in Michalski, GmbHG, 2010, § 78, Rn. 20; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 6.Aufl., § 35, Rn. 15 zur allgemeinen Frage der Generalvollmacht, offen gelassen zur Frage der Bevollmächtigung in Falle des § 78, dort Rn. 4; Winter/Veil in Scholz, GmbHG, 10. Aufl., § 78, Rn. 19 sowie Schneider in Scholz, aaO., § 35, Rn. 17; Gustavus in GmbHR 1978, 219 ff, 225; Geitzhaus in GmbHR 1989, 229ff, 232; BGH, Urteile vom 18.07.2002, Az. III ZR 124/01, vom 12.12.1960, Az. II ZR 255/59, vom 19.06.1975, Az. II ZR 170/73 und vom 18.10.1976, Az. II ZR 9/75, KG, Beschluss vom 11.06.1991, Az. 1 W 1581/91, zitiert jeweils nach juris; a.A. LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.03.1972, Az. 3/6 T 8/72 in BB 1972, 512, Casper in Ulmer, GmbHG, Großkommentar, 2008, § 78, Rn. 21, ohne weitere Begründung; Schippers in DNotZ 2009, 353 ff).

    Letztlich wäre die Vollmachtserteilung aber auch dann, wenn man vorliegend auf eine Genehmigung durch die beiden damaligen Gesellschafter der Beschwerdeführerin in der Genehmigungserklärung vom ...2009 abstellen wollte, ebenfalls nicht wirksam, da die Gesellschafter die organschaftliche Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis nicht insgesamt einem Dritten anvertrauen können, ohne diesen gleichzeitig zum Geschäftsführer zu bestellen (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.1976, Az. II ZR 9/75, zitiert nach juris).

  • BGH, 08.05.1978 - II ZR 209/76

    Umfang der Handlungsvollmacht; Erteilung eines Schuldanerkenntnisses

    Hiergegen führt die Revision das nach Erlaß des Berufungsurteils ergangene Urteil des Senatsvom 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75 (NJW 1977, 199) an, wonach eine Generalvollmacht, die der Geschäftsführer einer GmbH einem Nichtgeschäftsführer erteilt, auch dann unwirksam ist, wenn ihr sämtliche Gesellschafter zugestimmt haben.
  • LSG Sachsen, 19.05.2022 - L 9 KR 558/17
    Die Prokura ist eine Vertretungsmacht für Verkehrsgeschäfte im Außenverhältnis, umfasst aber nicht das Organisationsrecht des Unternehmens (Wagner/Wöstmann in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 5. Aufl. 2019, § 49 HGB, Rn. 5), insbesondere räumte sie dem Beigeladenen keine besondere Stellung im Hinblick auf das Weisungsrecht der Geschäftsführung ein (BSG, Urteil vom 29. Juni 2021 - B 12 R 8/19 R -, Rn. 18, juris; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 01. Februar 1999 - II ZR 276/97 -, Rn. 10 - 13, juris ; Altmeppen, 10. Aufl. 2021, GmbHG § 35 Rn. 71 ).
  • KG, 05.09.2018 - 22 W 53/18

    Handelsregistersache: Auslegung einer Anmeldung zum Handelsregister

    Die vertretene Auffassung dürfte aber auch unrichtig sein, weil die Bestellung zur Geschäftsführerin wegen der gesellschaftsvertraglichen Regelungen tatsächlich gewollt war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 04. April 2007 - III ZR 197/06 -, juris Rdn. 4; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 117 Rdn. 5), so dass mehr für eine Unwirksamkeit der erteilten Vollmacht spricht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - III ZR 124/01 -, juris Rdn. 6; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75 -, juris; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 21. Aufl., § 35 Rdn. 76).
  • BFH, 16.05.2002 - III R 27/01

    Eigenhändige Unterschrift bei Antrag auf Investitionszulage

    Auch die Gesellschafter können die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis nicht insgesamt einem Dritten anvertrauen, ohne ihn gleichzeitig zum Geschäftsführer zu bestellen (BGH-Urteil vom 18. Oktober 1976 II ZR 9/75, Betriebs-Berater 1976, 1577).
  • BFH, 14.10.1992 - I R 14/92

    Zurechnung von schädigenden Handlungen eines Bevollmächtigten

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

  • AG Wiesbaden, 09.10.1987 - 96 C 935/86

    Hundegebell - Lärmstörungen und Unterlassungsansprüche

  • LSG Sachsen, 14.07.2022 - L 9 BA 49/18
  • OLG Hamm, 07.11.2005 - 8 U 203/04

    Zur Frage, ob der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers durch

  • LAG Hamm, 06.09.1996 - 10 Sa 1032/95

    Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 15 W 98/10

    Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Dritten durch den organschaftlichen

  • OLG Brandenburg, 18.01.2010 - 5 W 56/09

    Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren: (Un-)Wirksamkeit einer durch den

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 658/88

    Arbeitsverhältnis: Beendigung - Aufhebungsvertrag - Generalhandlungsvollmacht

  • BFH, 24.05.1989 - V R 137/84

    Bindung des BFH - Zweiter Rechtsgang - Erneute rechtliche Prüfung - Änderung der

  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

  • KG, 11.06.1991 - 1 W 1581/91

    Zur Auslegung einer Handlungsvollmacht im Grundbucheintragungsverfahren

  • OLG Naumburg, 16.12.1993 - 2 U 15/93

    Unwirksamkeit einer Generalvollmacht, die so umfassend ist, daß sie die

  • OLG München, 26.07.1995 - 7 U 5169/94

    Vertretung der KGaA im Rechtsstreit mit einem ausgeschiedenen persönlich

  • BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79

    Betrug bei täuschenden Werbebehauptungen zur Veranlassung der Zeichnung und

  • FG Niedersachsen, 14.11.1991 - VI 494/90

    Körperschaftsteuer; Organhandlung durch Minderheitsgesellschafter ohne

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.06.1984 - 3 Sa 605/83

    Gerichtliche Erzwingbarkeit der Drittschuldenererklärung bei Pfändungs- und

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