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   BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82   

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https://dejure.org/1984,1385
BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82 (https://dejure.org/1984,1385)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1984 - I ZR 140/82 (https://dejure.org/1984,1385)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - I ZR 140/82 (https://dejure.org/1984,1385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweis auf eine Anerkennung durch eine private Einrichtung durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen unter dem Aspekt des unlauteren Wettbewerbs - Gefahr einer Irreführung der Öffentlichkeit über die Anerkennung als Sachverständiger durch einen Berufsverband - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2365
  • MDR 1985, 118
  • GRUR 1984, 740
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.1978 - I ZR 104/76

    Verwendung von Abkürzungen im Rahmen der Werbung eines Juweliers - Abgekürzte

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82
    Wie der Senat im Urteil "Gemmologe DGemG" vom 23. Januar 1978 (I ZR 104/76, GRUR 1978, 368, 370 = WRP 1978, 362, 363, 364) ausgeführt hat, dem hinsichtlich der Werbung eines Juweliers eine vergleichbare Fallgestaltung zugrundelag, geht ein nicht unerheblicher Teil des Publikums bei Hinweisen solcher Art erfahrungsgemäß davon aus, daß der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertreffe.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    In neuerer Zeit werden Sachverständige zunehmend durch private Organisationen anerkannt, wie durch Automobilclubs oder den Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK), und dürfen dann auf diese Anerkennung werbewirksam hinweisen, soweit keine Irreführung des Publikums damit verbunden ist (vgl. BGH, NJW 1984, S. 2365).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2013 - 6 U 16/13
    Das ergibt sich schon daraus, dass er bei einer Auszeichnung in der Regel annimmt, dass diese aufgrund eines ernsten und objektiven Prüfungsverfahrens vergeben wird (vgl. BGH, GRUR 1984, 740, 741 - Anerkannter Kfz-Sachverständiger; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 287 Rn. 17 - zitiert nach juris).
  • LG Baden-Baden, 18.01.2012 - 5 O 100/11

    Wettbewerbsrecht - E-Mail-Werbung, unerlaubte

    Der Verkehr erwartet, dass bei einer Auszeichnung dem Verleiher fachliche Kompetenz und Neutralität zukommt und dass diese aufgrund eines ernsten und objektiven Prüfungsverfahrens vergeben wird (BGH GRUR 1984, 740).
  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 39/19
    Ausnahmsweise können die zu fordernden überdurchschnittlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auch autodidaktisch erworben werden (vgl. BGH, GRUR 1984, 740 - "Anerkannter Kfz-Sachverständiger"; OLG Köln, NJWE-WettbR 1998, 3; OLG Stuttgart NZBau 2008, 326).
  • LG Koblenz, 25.10.2016 - 2 HKO 12/16

    Irreführende Werbung eines Sachverständigen mit der Aussage "anerkannter und

    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368 f. GRUR 1984, 740 f. GRUR 1985, 56 f.).
  • LG Kiel, 28.11.2008 - 14 O 59/08

    Irreführende Werbung: Bezeichnung eines Gutachters als "geprüfter" bzw.

    Denn die Kammer geht davon aus, dass zumindest ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises die Werbeaussage "geprüfter Sachverständiger" dahingehend versteht, dass der Sachverständige eine besondere, den Standard seiner Mitbewerber deutlich überragende Qualifikation aufweist, die er in einer amtlich festgelegten, einheitlichen Prüfung unter Beweis gestellt hat (vgl. dazu auch BGH NJW 1984, 2365; LG Duisburg WRP 2002, 853 für vergleichbare Werbeaussagen).
  • OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für eine Tätigkeit als

    Ausnahmsweise können die zu fordernden überdurchschnittlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auch autodidaktisch erworben werden (vgl. BGH, GRUR 1984, 740 [Anerkannter Kfz-Sachverständiger]; OLG Köln, NJWE-WettbR 1998, 3; LG Saarbrücken, WRP 2002, 1463; Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. [2007], Rdnr. 5.141 ff., 144, zu § 5 UWG).
  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82

    Bestellter Kfz-Sachverständiger

    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt ausgeführt, daß der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine Institution - sei sie auch nur privatrechtlicher Natur - ergibt, regelmäßig entnehmen werde, daß der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (Urteile vom 23. Januar 1978 - I ZR 104/76, GRUR 1978, 368, 370 = WRP 1978, 362, 363, 364 - Gemmologe DGemG - und vom 23. Mai 1984 - I ZR 140/82 - Anerkannter Kfz-Sachverständiger, Urteilsabdruck S. 6).
  • OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 176/05

    Mitglied im Bundesverband - Zur irreführenden Werbung mit Verbandsmitgliedschaft

    Das ergibt sich schon daraus, dass der Verkehr bei einer Auszeichnung regelmäßig erwartet, dass diese auf Grund eines ernsten und objektiven Prüfungsverfahrens vergeben wird (BGH GRUR 1984, 740, 741 - Anerkannter Kfz-Sachverständiger).
  • OLG Dresden, 04.09.1996 - 12 U 564/96

    Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Aufwendungen des Wettbewerbsverletzer

    Es ist anerkannt, daß der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche oder privatrechtliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, daß der Werbende ein Fachmann sei, dessen Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH, GRUR 1978, 368ff., 369; GRUR 1984, 740f., 740; GRUR 1985, 56ff., 57).
  • LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12

    Hervorrufen des Eindrucks einer Bestellung zum Sachverständigen durch eine

  • LG Duisburg, 15.02.2002 - 22 O 169/01

    Zulässigkeit einer Werbung mit der Angabe "Anerkannter Sachverständiger

  • LG Münster, 19.03.2014 - 24 O 16/14

    Wettbewerbswidriges Verhalten bei der Bewerbung einer Ausbildung zum Yogalehrer

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