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   BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07   

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https://dejure.org/2007,399
BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07 (https://dejure.org/2007,399)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2007 - V ZR 5/07 (https://dejure.org/2007,399)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - V ZR 5/07 (https://dejure.org/2007,399)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 892 Abs. 1, 747 Abs. 1, 749, 1008
    Miteigentümer kann weiteren Miteigentumsanteil gutgläubig erwerben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsgeschäftliche Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Miteigentümern als Verkehrsgeschäft im Rahmen eines Ehevertrages und Auseinandersetzungsvertrages - Schutz des Erwerbers bzgl. eines im Grundbuch zu Unrecht eingetragenen Miteigentumsanteils durch den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Miteigentumsanteil - Erwerb als Verkehrsgeschäft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gutgläubiger Erweb von Miteigentumsanteilen des Ehegatten; Verkehrsgeschäft unter Eheleuten; öffentlicher Glaube des Grundbuches; Nichtigkeit des Ersterwerbs

  • Judicialis

    BGB § 747 Abs. 1; ; BGB § 749; ; BGB § 892 Abs. 1; ; BGB § 1008

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Gutgläubiger Erwerb von Miteigentum an einem Grundstück nach § 892 BGB: Erfordernis und Voraussetzungen eines "Verkehrsgeschäfts"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 747 Abs. 1 § 749 § 892 Abs. 1 § 1008
    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Miteigentümern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerb eines Miteigentumsanteils ist ein Verkehrsgeschäft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Miteigentümern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückskaufvertrag; gutgläubiger Erwerb des Miteigentumsanteils am Grundstück durch anderen Miteigentümer

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gutgläubiger Erwerb eines Miteigentumsanteils

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Gutgläubiger Erwerb von Miteigentum an einem Grundstück nach § 892 BGB: Erfordernis und Voraussetzungen eines "Verkehrsgeschäfts"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 173, 71
  • NJW 2007, 3204
  • ZIP 2007, 1952
  • MDR 2007, 1362
  • DNotZ 2008, 119
  • NZM 2007, 686
  • WM 2007, 1978
  • DB 2008, 701
  • Rpfleger 2007, 597
  • JR 2008, 373
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 232/96

    Erstreckung des Konkursbeschlags auf geschmacksmusterrechtliche

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
    Daran fehlt es, wenn Veräußerer und Erwerber rechtlich oder wirtschaftlich identisch sind (Senat, Urt. v. 19. Juni 1998, V ZR 356/96, WM 1998, 1832, 1835), also etwa bei einer Veräußerung zwischen personenidentischen Gesellschaften (BGH, Urt. v. 2. April 1998, IX ZR 232/96, NJW-RR 1998, 1057, 1058), von der Mutter- auf die Tochtergesellschaft (BGH, Urt. v. 23. Mai 1989, XI ZR 82/88, NJW-RR 1989, 1207) oder von dem Alleingesellschafter auf die Gesellschaft (Senat, Urt. v. 19. Juni 1998, V ZR 356/96, WM 1998, 1832, 1835), aber auch bei der Übertragung von Gesamthandsvermögen auf einen oder mehrere Gesamthänder (Senat, BGHZ 30, 255, 256), etwa im Rahmen einer Erbauseinandersetzung (BGH, Urt. v. 13. Dezember 2000, IV ZR 239/99, NJW 2001, 1069).

    § 892 BGB dient nicht dazu, dass sich der Nichtberechtigte das zu Unrecht gebuchte Recht selbst verschafft, sondern ermöglicht den rechtsgeschäftlichen Erwerb durch einen Dritten (vgl. etwa BGH, Urt. v. 2. April 1998, aaO; Staudinger/Gursky, aaO, § 892 Rdn. 91 f.; MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 892 Rdn. 38; Lutter, aaO, 159 ff.; insoweit übereinstimmend auch Wittkowski, aaO, S. 67 ff.).

  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 75/65

    Formmangel und guter Glaube

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
    Der durch die Eintragung begründete öffentliche Glaube erstreckt sich zwar nicht auf die Mängel des Übertragungsgeschäfts selbst (RGZ 69, 263, 268; 88, 83, 89; 128, 276, 279; Senat, BGHZ 47, 266, 270), er gilt jedoch für die Eintragung des Rechts, so dass ein Zweiterwerber auch ein nicht wirksam begründetes Recht gutgläubig erwerben kann (RGZ 69, 263, 268; 88, 83, 89; 128, 276, 279).
  • RG, 09.02.1916 - V 2/15

    Unzulässige Eintragung; Grundbuchberichtigung

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
    Der durch die Eintragung begründete öffentliche Glaube erstreckt sich zwar nicht auf die Mängel des Übertragungsgeschäfts selbst (RGZ 69, 263, 268; 88, 83, 89; 128, 276, 279; Senat, BGHZ 47, 266, 270), er gilt jedoch für die Eintragung des Rechts, so dass ein Zweiterwerber auch ein nicht wirksam begründetes Recht gutgläubig erwerben kann (RGZ 69, 263, 268; 88, 83, 89; 128, 276, 279).
  • RG, 14.10.1908 - V 546/07

    Vertretung ohne Vertretungsmacht; Rückwirkung der Genehmigung

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
    Der durch die Eintragung begründete öffentliche Glaube erstreckt sich zwar nicht auf die Mängel des Übertragungsgeschäfts selbst (RGZ 69, 263, 268; 88, 83, 89; 128, 276, 279; Senat, BGHZ 47, 266, 270), er gilt jedoch für die Eintragung des Rechts, so dass ein Zweiterwerber auch ein nicht wirksam begründetes Recht gutgläubig erwerben kann (RGZ 69, 263, 268; 88, 83, 89; 128, 276, 279).
  • RG, 15.06.1927 - V 347/26

    Sparkassen; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
    Dieses Argument ist auch vom Reichsgericht ergänzend herangezogen worden, um den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs für die Fälle zu begründen, in denen der Erwerber auf Grund gesamthänderischer Bindung des auf ihn zu übertragenden Gegenstands oder auf Grund gesetzlicher Anordnung auch auf der Veräußererseite mitwirken musste (RGZ 117, 257, 265; 129, 119, 121) oder die Veräußerung einer rechtsgeschäftlichen Regelung der Erbfolge diente (RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150).
  • RG, 23.04.1932 - V 325/31

    Kann sich der Erwerber eines Grundstücks auf den öffentlichen Glauben des

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
    Dieses Argument ist auch vom Reichsgericht ergänzend herangezogen worden, um den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs für die Fälle zu begründen, in denen der Erwerber auf Grund gesamthänderischer Bindung des auf ihn zu übertragenden Gegenstands oder auf Grund gesetzlicher Anordnung auch auf der Veräußererseite mitwirken musste (RGZ 117, 257, 265; 129, 119, 121) oder die Veräußerung einer rechtsgeschäftlichen Regelung der Erbfolge diente (RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150).
  • RG, 26.04.1930 - V 402/29

    Kann sich der Ersterwerber einer Darlehenshypothek, für die bei ihrer Eintragung

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
    Der durch die Eintragung begründete öffentliche Glaube erstreckt sich zwar nicht auf die Mängel des Übertragungsgeschäfts selbst (RGZ 69, 263, 268; 88, 83, 89; 128, 276, 279; Senat, BGHZ 47, 266, 270), er gilt jedoch für die Eintragung des Rechts, so dass ein Zweiterwerber auch ein nicht wirksam begründetes Recht gutgläubig erwerben kann (RGZ 69, 263, 268; 88, 83, 89; 128, 276, 279).
  • RG, 21.05.1930 - V 136/29

    Sind die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs anwendbar,

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
    Dieses Argument ist auch vom Reichsgericht ergänzend herangezogen worden, um den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs für die Fälle zu begründen, in denen der Erwerber auf Grund gesamthänderischer Bindung des auf ihn zu übertragenden Gegenstands oder auf Grund gesetzlicher Anordnung auch auf der Veräußererseite mitwirken musste (RGZ 117, 257, 265; 129, 119, 121) oder die Veräußerung einer rechtsgeschäftlichen Regelung der Erbfolge diente (RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150).
  • RG, 15.12.1928 - V 550/27

    1. Liegt auch dann Übernahme eines Vermögens im Sinne des § 419 BGB. vor, wenn

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
    Dieses Argument ist auch vom Reichsgericht ergänzend herangezogen worden, um den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs für die Fälle zu begründen, in denen der Erwerber auf Grund gesamthänderischer Bindung des auf ihn zu übertragenden Gegenstands oder auf Grund gesetzlicher Anordnung auch auf der Veräußererseite mitwirken musste (RGZ 117, 257, 265; 129, 119, 121) oder die Veräußerung einer rechtsgeschäftlichen Regelung der Erbfolge diente (RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150).
  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 236/05

    Fortbestand der Verfügungsbefugnis des Veräußerers; Umfang des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der gutgläubige Erwerb nach § 892 BGB ein Verkehrsgeschäft voraus (Senat, Urt. v. 27. November 1998, V ZR 180/97, WM 1999, 746, 748; Urt. v. 5. Mai 2006, V ZR 236/05, NJW-RR 2006, 1242, 1245; ebenso die herrschende Lehre; vgl. etwa Staudinger/Gursky, aaO, § 892 Rdn. 90 ff.; MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 892 Rdn. 38 ff. und Soergel/Stürner, aaO, § 892 Rdn. 21 ff.; a.A. Hager, aaO, S. 118 ff. und Wittkowski, aaO, S. 121 ff.).
  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85

    Ausgleichsansprüche bei Verkauf des beeinträchtigenden Grundstücks

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 356/96

    Nichtberücksichtigung eines Nacherben bei der Eintragung von Volkseigentum

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59

    Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 174/88

    Bestimmtheit der Klage bei Geltendmachung von Teilbeträgen aus mehreren

  • BGH, 23.05.1989 - XI ZR 82/88

    Ausschluß von Einwendungen gegenüber einen mit einem Nichteinlösungsvermerk

  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 239/99

    Beeinträchtigung des Grundeigentums durch Grundschuldbestellung durch

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 78/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Grundbuchberichtigung; Geltendmachung der

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 212/94

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem verdeckten Treuhandvertrag aus Anlaß der

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 115/90

    Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    Der Schutz des rechtsgeschäftlichen Erwerbs beruht auf der Verlässlichkeit der amtlichen Verlautbarung (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 5/07, BGHZ 173, 71 Rn. 32) und ist nach den Vorstellungen des historischen Gesetzgebers umfassend gedacht.
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14

    Öffentlicher Glaube des Erbscheins: Geltung bei Rechtsgeschäften innerhalb der

    Veräußerer und Erwerber dürfen daher weder rechtlich noch wirtschaftlich - auch nur teilweise - identisch sein (BGH, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 5/07, BGHZ 173, 71 Rn. 22; Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, 256 jeweils für den gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB).

    Für die Anwendung der Gutglaubensvorschriften innerhalb einer Gesamthandsgemeinschaft ist von vornherein kein Raum, da lediglich der rechtsgeschäftliche Erwerb durch einen Dritten geschützt werden soll (BGH, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 5/07, BGHZ 173, 71 Rn. 23).

  • BGH, 17.02.2023 - V ZR 22/22

    Präjudizielle Bedeutung der rechtskräftigen Entscheidung betreffend die

    Im Ausgangspunkt müsste es dem Kläger nämlich gemäß § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO durch gerichtlichen Hinweis ermöglicht werden, seine Anträge umzustellen; das könnte grundsätzlich auch in der Revisionsinstanz geschehen (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 5/07, BGHZ 173, 71 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 19.12.2019 - V ZB 145/18

    Ansehen der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum oder

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der gutgläubige Erwerb nach § 892 BGB ein Verkehrsgeschäft voraus, an dem es fehlt, wenn Veräußerer und Erwerber rechtlich oder wirtschaftlich identisch sind (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 5/07, BGHZ 173, 71 Rn. 22 mwN).
  • OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 184/12

    Notarielle Beurkundung: Berichtigung einer Überlassungsurkunde durch

    a) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück - ebenso von Bruchteilen - ist die nach § 873 BGB erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (= Auflassung) bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle zu erklären (siehe BGH NJW 2007, 3204).
  • OLG München, 18.08.2011 - 34 Wx 320/11

    Erbengemeinschaft: Anforderungen an eine Überführung von Grundbesitz in

    Die demnach erforderliche Rechtsänderung wird regelmäßig im Rahmen eines Auseinandersetzungsvertrags in die Wege geleitet (§ 2042 BGB; zu etwaigen Verfahrenshilfen siehe Palandt/Weidlich § 2042 Rn. 19), der sodann für den dinglichen Vollzug bei Grundstücken (auch Wohnungseigentum; vgl. BGHZ 173, 71), sieht man von einer außerhalb des Grundbuchs vollzogenen Erbteilsabtretung gegen Grundstücksüberlassung ab, die Auflassung erfordert.
  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09

    Untergang einer versehentlich gelöschten Grunddienstbarkeit bei Erwerb eines

    a) In der Person der Beteiligten zu 3, die hälftige Miteigentümerin (§ 1008 BGB) geworden ist, mangelt es bereits an einem nach § 892 Abs. 1 S. 1 BGB erforderlichen Erwerb "durch Rechtsgeschäft" im Sinne eines Verkehrsgeschäftes (dazu grundlegend zuletzt BGHZ 173, 71).
  • OLG München, 17.08.2022 - 7 U 4125/19

    Zum gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung

    Die Tatsache, dass die Beklagte die Ehefrau des HB ist, lässt auch unter Berücksichtigung der weiteren Umstände des vorliegenden Falles nicht den Schluss zu, dass sie eine Strohfrau oder "Treuhänderin" des HB ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 5/07, Rdnr. 35).
  • OLG München, 28.04.2010 - 20 U 5185/09

    Herausgabe eines Grundstückstreifens: Gutgläubiger Erwerb aufgrund des

    Unerheblich ist, ob dieser den Grundbuchinhalt kannte (BGH NJW 2007, 3204) oder auf ihn vertraute (BGH Rpfleger 80, 336 Tz. 13).
  • BGH, 01.12.2022 - VII ZR 278/20

    Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung

    Die Erklärung ist prozessual beachtlich, da ihre Notwendigkeit dem Kläger ersichtlich erst in der Revisionsinstanz bewusst geworden ist und zuvor auch nicht bekannt sein musste (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - I ZR 227/19 Rn. 26, GRUR 2021, 758; Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 217/12 Rn. 26, BGHZ 201, 129; Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 5/07 Rn. 10 f., BGHZ 173, 71; Urteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 79/80, NJW 1984, 1556, juris Rn. 18).
  • OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09

    Grundbucheintragung: Entkräftung des Rechtsscheins einer mit den

  • OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13

    Testamentsvollstreckung: Entgeltlichkeit von Verfügungen des

  • BGH, 01.08.2022 - VIa ZR 110/21

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Zusammenhang mit der Geltendmachung von

  • OLG Celle, 15.07.2014 - 2 U 83/14

    Fristlose Kündigung trotz vorbehaltener Ersatzvornahme

  • OLG Zweibrücken, 11.02.2011 - 3 W 8/11

    Wohnungseigentum: Gutgläubiger Erwerb von Sondereigentum

  • OLG Zweibrücken, 09.06.2011 - 4 U 153/10

    Wohnungseigentum: Gutgläubiger Erwerb von Sondereigentumsräumen

  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 20 W 226/18

    Zur Frage der Grundbuchunrichtigkeit im Falle einer Eigentumseintragung aufgrund

  • OLG München, 02.03.2009 - 34 Wx 79/08

    Grundbuchsache: Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die berichtigende

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 9 ZB 12.2354

    Stellplatznachweis für Nutzungsänderung

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