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   BGH, 26.01.1987 - II ZR 121/86   

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https://dejure.org/1987,1615
BGH, 26.01.1987 - II ZR 121/86 (https://dejure.org/1987,1615)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1987 - II ZR 121/86 (https://dejure.org/1987,1615)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1987 - II ZR 121/86 (https://dejure.org/1987,1615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2439
  • NJW-RR 1988, 104 (Ls.)
  • ZIP 1987, 437
  • MDR 1987, 738
  • WM 1987, 400
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1972 - II ZR 109/70

    Anspruch auf Zahlung der Schecksumme - Ausgleich im Abrechnungsverfahren als

    Auszug aus BGH, 26.01.1987 - II ZR 121/86
    Wird ein Scheck in eine Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank eingeliefert, aber nicht am Einlieferungstag zurückgeliefert, so ist er unter der auflösenden Bedingung eingelöst, daß er am folgenden Geschäftstag nach Maßgabe der Geschäftsbestimmungen der Abrechnungsstelle zurückgegeben wird (Fortführung des Senatsurteils vom 28. September 1972 - II ZR 109/70, LM ScheckG Art. 28 Nr. 4).

    Rechtlich wesentlich ist bei diesem Verfahren, daß eine Vereinbarung über die Art der Verrechnung von Leistungen, nicht von Verpflichtungen, getroffen wird und jeder Teilnehmer des "Skontroverbandes" erklärt, Leistungen durch ihn und an sich als durch die Abrechnung bewirkt anzusehen, wobei die Spitzen durch Gut- oder Lastschriften auf dem Konto des betreffenden Teilnehmers ausgeglichen werden (Sen. Urt. v. 28.9.1972 - II ZR 109/70, WM 1972, 1379 m.w.N.).

    Der Senat hat im Urteil vom 28. September 1972 (aaO) ausgeführt, daß der Bezogene eines Schecks, der ihm durch die Abrechnungsstelle vorgelegt wurde, durch rechtzeitige Rückgabe erreichen kann, daß er in der Abrechnung unberücksichtigt bleibt.

  • BGH, 10.11.1969 - II ZR 30/68

    Landeszentralbank als Abrechnungsstelle gemäß den Geschäftsbestimmungen für die

    Auszug aus BGH, 26.01.1987 - II ZR 121/86
    Darin liegt die Einlösung des Schecks (vgl. dazu auch das einen Wechsel betreffende Sen. Urt. v. 10.11.1969 - II ZR 30/68, WM 1969, 1447).
  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 236/07

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des

    Eine solche rechtgeschäftliche Erfüllungsvereinbarung kann unter einer auflösenden Bedingung stehen, so dass die Rechtsfolge der Erfüllung im Falle des Bedingungseintritts entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1987 - II ZR 121/86, WM 1987, 400, 401).
  • BGH, 06.05.1997 - XI ZR 135/96

    Einlösung eines Schecks

    Wird ihr der Gegenwert von dem bezogenen Kreditinstitut - wie hier - trotz Einlösung des Schecks nicht zur Verfügung gestellt, so hat sie außer einem eventuellen Anspruch etwa aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB gegen das bezogene Institut (vgl. BGHZ 53, 199, 202; BGH, Urteil vom 26. Januar 1987 - II ZR 121/86, WM 1987, 400, 401) auf Wiedergutschrift der zu Unrecht rückbelasteten Schecksumme im Einzugsverfahren nichts Herausgabefähiges erlangt.
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