Rechtsprechung
BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
ZPO § 286
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Blasenfreie Gummibahn II
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit eines Patents betreffend ein Verfahren zur Herstellung einer blasenfreien kalandrierten Gummibahn; Bestimmung des Schutzbereichs eines Patents durch einen angesprochenen Fachmann; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei, dem Gegner gewisse ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
"Blasenfreie Gummibahn II"; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei zur Information des Gegners - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Hilfe bei der Beweisführung der Gegenpartei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 268
- FamRZ 2004, 619 (Ls.)
- BGHReport 2004, 335
Wird zitiert von ... (39)
- LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I …
Außerdem trage die Klägerin jedenfalls nach § 242 BGB die sekundäre Darlegungslast (S. 2, 6, 14/15 Quadruplik Teil III, unter Bezugnahme auf BGH GRUR 2012, 626 - Converse I und BGH GRUR 2004, 268 - Blasenfreie Gummibahn II).Darlegungs- und beweisbelastet für den Lizenzeinwand ist daher die Partei, die sich auf eine bestehende Lizenz beruft (…Kühnen, 10. Auflage, E. 187 zum Lizenzeinwand, Rn. 562 zum Erschöpfungseinwand; BGH GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfrei Gummibahn II mwN).
Eine sekundäre Darlegungslast der gegnerischen Partei, d.h. eine Darbietung von Informationen zur Erleichterung der Beweisführung, kann nur in Betracht kommen, wenn ihre Darlegung für die darlegungsbelastete Partei mit erhöhten Schwierigkeiten verbunden ist, während sie für den Gegner ohne Weiteres möglich und zumutbar ist (BGH GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfrei Gummibahn II).
- BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
MP3-Player-Import
Eine solche Verpflichtung zur Spezifizierung von Tatsachen kann sich ergeben, wenn und soweit diese Informationen der mit der Darlegung und Beweisführung belasteten Partei nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Erschwerungen zugänglich sind, während ihre Offenlegung für den Gegner sowohl ohne weiteres möglich als auch zumutbar erscheint (BGH, Urt. v. 30.9. 2003 - X ZR 114/00, GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfreie Gummibahn II). - OLG Schleswig, 22.11.2019 - 17 U 44/19
Herstellerhaftung gemäß § 826 BGB für das Inverkehrbringen von …
Nach diesen Grundsätzen kann er gehalten sein, Angaben über innerbetriebliche und deshalb dem Gegner unzugängliche Vorgänge zu machen, wenn er hierzu unschwer in der Lage ist und die Fallumstände eine entsprechende Beweisführungserleichterung nahe legen (vgl. BGHZ 120, 320 [327f.] = NJW 1993, 1010 - Tariflohnunterschreitung; BGH, NJW 1994, 2289 = GRUR 1995, 693 [697] - Indizienkette; Senat, GRUR 2004, 268 = BGH-Report 2004, 335 - blasenfreie Gummibahn II).
- BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03
Restschadstoffentfernung
Dies folgt schon aus der Rechtsprechung des Senats zur sekundären Darlegungslast im Patentrecht (vgl. Sen.Urt. v. 30.9.2003 - X ZR 114/00, GRUR 2004, 268, 269 - blasenfreie Gummibahn II; v. 22.11.2005 - X ZR 81/01, GRUR 2006, 313, 315 - Stapeltrockner; v. 16.5.2006 - X ZR 169/04 - Kunststoffbügel, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
Verletzung der Rechte aus einem Patent
Außerdem trage die Klägerin jedenfalls nach § 242 BGB die sekundäre Darlegungslast (S. 2, 6, 14/15 Quadruplik Teil III, unter Bezugnahme auf BGH GRUR 2012, 626 - Converse I und BGH GRUR 2004, 268 - Blasenfreie Gummibahn II).Darlegungs- und beweisbelastet für den Lizenzeinwand ist daher die Partei, die sich auf eine bestehende Lizenz beruft (…Kühnen, 10. Auflage, E. 187 zum Lizenzeinwand, Rn. 562 zum Erschöpfungseinwand; BGH GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfrei Gummibahn II mwN).
Eine sekundäre Darlegungslast der gegnerischen Partei, d.h. eine Darbietung von Informationen zur Erleichterung der Beweisführung, kann nur in Betracht kommen, wenn ihre Darlegung für die darlegungsbelastete Partei mit erhöhten Schwierigkeiten verbunden ist, während sie für den Gegner ohne Weiteres möglich und zumutbar ist (BGH GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfrei Gummibahn II).
- BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04
Kunststoffbügel
Dies gilt namentlich für die Spezifizierung von Tatsachen, wenn und soweit diese der mit der Beweisführung belasteten Partei nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Erschwerungen zugänglich sind, während ihre Offenlegung für den Gegner ohne weiteres möglich und zumutbar erscheint (Sen.Urt. v. 30.09.2003 - X ZR 114/00, GRUR 2004, 268 - Blasenfreie Gummibahn II; v. 22.11.2005 - X ZR 81/01, GRUR 2006, 313, 315 - Stapeltrockner). - BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02
Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen
Nach diesen Grundsätzen kann er gehalten sein, Angaben über innerbetriebliche und deshalb dem Gegner unzugängliche Vorgänge zu machen, wenn er hierzu unschwer in der Lage ist und die Fallumstände eine entsprechende Beweisführungserleichterung nahelegen (vgl. BGHZ 120, 320, 327 f. - Tariflohnunterschreitung;… BGH, Urt. v. 27.1.1994 - I ZR 236/91, GRUR 1995, 693, 697 - Indizienkette; Sen.Urt. v. 30.9.2003 - X ZR 114/00, BGH-Report 2004, 335 - blasenfreie Gummibahn II). - BGH, 22.11.2005 - X ZR 81/01
Stapeltrockner
Dies hat grundsätzlich die Klägerin darzulegen, wobei ihr allerdings nach Treu und Glauben Beweiserleichterungen zugute kommen können, wenn und soweit sie Tatsachen nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Erschwernissen spezifizieren kann, während ihre Offenlegung für den Gegner sowohl ohne weiteres möglich als auch zumutbar ist (Sen.Urt. v. 30.09.2003 - X ZR 114/00, GRUR 2004, 268 f. - Blasenfreie Gummibahn II). - OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
Zwar kann sich nach den auch im Patentrecht anwendbaren Grundsätzen von Treu und Glauben eine Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei ergeben, dem Gegner gewisse Informationen zur Erleichterung seiner Beweisführung zu bieten, wozu namentlich die Spezifizierung von Tatsachen gehören kann, wenn und soweit diese der mit der Beweisführung belasteten Partei nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Erschwerungen zugänglich sind, während ihre Offenlegung für den Gegner sowohl ohne weiteres möglich als auch zumutbar erscheint (BGH, GRUR 2004, 268 - blasenfreie Gummibahn; GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel). - OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/15
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
Zwar kann sich nach den auch im Patentrecht anwendbaren Grundsätzen von Treu und Glauben eine Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei ergeben, dem Gegner gewisse Informationen zur Erleichterung seiner Beweisführung zu bieten, wozu namentlich die Spezifizierung von Tatsachen gehören kann, wenn und soweit diese der mit der Beweisführung belasteten Partei nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Erschwerungen zugänglich sind, während ihre Offenlegung für den Gegner sowohl ohne weiteres möglich als auch zumutbar erscheint (BGH, GRUR 2004, 268 - blasenfreie Gummibahn; GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel). - OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
- OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14
Interfaceschaltung
- LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 13/18
Behälter mit blasgeformtem Polyestergehäuse
- OLG Düsseldorf, 09.08.2012 - 2 U 16/11
UMTS-Standard
- OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 3/14
Digitalwandler
- OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 2 U 13/09
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren und für eine …
- LG Düsseldorf, 11.12.2012 - 4a O 54/12
Telekommunikationsvergabeverfahren
- LG Hamburg, 22.09.2004 - 303 T 17/04
- LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03
Sonderzahlung / Weihnachtsgeld / Betriebsübung / negative Betriebsübung / …
- LG Düsseldorf, 31.08.2017 - 4c O 36/16
- OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
ISDN-Basis-Anschluss
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 103/06
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren und eine …
- LG Düsseldorf, 16.07.2019 - 4a O 129/17
L-Lysin V
- LG Düsseldorf, 05.10.2017 - 4b O 158/14
Abgewinkelte Borsten
- OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 2 U 14/09
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur …
- LG Düsseldorf, 10.04.2018 - 4b O 56/16
Kommunikationssystem
- LG Düsseldorf, 26.06.2017 - 4c O 16/16
Streckgrenzgesteuerte Kraftschrauber
- LG Düsseldorf, 27.01.2011 - 4b O 234/10
Für die Durchsetzung eines Vernichtungsanspruchs wegen rechtswidriger Benutzung …
- LG Düsseldorf, 02.09.2008 - 4a O 185/08
Patentgesetz
- OLG Düsseldorf, 02.09.2004 - 2 U 62/03
Schmiermittel für die Züge von Posaunen
- LG Düsseldorf, 07.09.2017 - 4c O 70/16
Mehrzonen-Matratze
- LG Düsseldorf, 23.05.2013 - 4a O 188/11
Polyestergranulat
- LG Düsseldorf, 26.04.2005 - 4a O 391/03
Auspuffgas-Sauerstoffsensor
- LG Braunschweig, 02.12.2015 - 9 O 2267/14
Patentverletzungsverfahren: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast
- LG Düsseldorf, 23.05.2013 - 4a O 187/11
Tracheostoma Vorrichtung
- LG Düsseldorf, 11.05.2010 - 4b O 311/08
Schredder III
- LG Düsseldorf, 21.07.2009 - 4b O 57/08
Aufbausystem
- LG Düsseldorf, 10.08.2010 - 4b O 103/09
Polymeres Verdickungsmittel
- LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 104/09
Clopidogrel
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