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   BGH, 03.03.2004 - VIII ZB 121/03   

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BGH, 03.03.2004 - VIII ZB 121/03 (https://dejure.org/2004,10010)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2004 - VIII ZB 121/03 (https://dejure.org/2004,10010)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2004 - VIII ZB 121/03 (https://dejure.org/2004,10010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines den Parteien nicht mitgeteilten Verlegungsbeschlusses des Gerichts - Entkräftung der Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls - Anforderungen an die Prozesspartei bzgl. der Darlegungslast für die Behauptung einer Protokollfälschung - Bedenken gegen die ...

Papierfundstellen

  • BGHReport 2004, 979
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83

    Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - VIII ZB 121/03
    Solche Mängel, die aus der Protokollurkunde selbst hervorgehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83, NJW 1985, 1782 = VersR 1985, 45 = ZIP 1985, 248 unter B II 2 c bb), liegen hier aber nicht vor.
  • BGH, 29.09.1998 - KZB 11/98

    Lauf der Berufungsfrist bei den Parteien nicht mitgeteilter Verlegung des

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - VIII ZB 121/03
    a) Zu Recht hat das Oberlandesgericht allerdings angenommen, daß der Umstand, daß das Landgericht die Parteien nicht über die Verlegung des Verkündungstermins unterrichtet hat, die Wirksamkeit der - unterstellten - Urteilsverkündung nicht beeinträchtigt und deshalb auch dem Beginn der Berufungsfrist (§ 517 ZPO) an sich nicht entgegensteht (BGH, Beschluß vom 29. September 1998 - KZB 1/98, NJW 1999, 143 = VersR 1999, 1384 unter II 1 = BGHR ZPO § 516, Fristbeginn 12 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZB 2/88

    Wirksamkeit der Verkündung eines nicht in vollständiger Form abgefaßten Urteils

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - VIII ZB 121/03
    Ebensowenig kommt es darauf an, daß das Verkündungsprotokoll nicht genau erkennen läßt, ob das Urteil durch Bezugnahme auf die Urteilsformel oder durch Verlesen der Formel verkündet wurde, und ob das Urteil zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgefaßt war (BGH aaO; BGH, Beschluß vom 2. März 1988 - IVa ZB 2/88, NJW 1988, 2046 = VersR 1988, 835 unter II).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07

    Anforderungen an die Darlegung einer Protokollfälschung

    Denn die Partei, die in aller Regel keinen hinreichenden Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts und die Arbeitsweise des Richters hat, ist in derartigen Fällen durchweg auf bloße Indizien für den objektiven Tatbestand und auf Schlussfolgerungen für dessen subjektive Seite angewiesen (im Anschluss an BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782 und Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es nicht darauf an, dass sich dem Verkündungsprotokoll genau entnehmen lässt, ob die Entscheidung durch Bezugnahme auf die Beschlussformel oder durch Verlesen der Formel verkündet wurde und ob der Beschluss zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgefasst war (BGH Beschlüsse vom 2. März 1988 - IVa ZB 2/88 - NJW 1988, 2046 und vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980).

    Denn die Partei, die in aller Regel keinen hinreichenden Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts und die Arbeitsweise des Richters hat, ist in derartigen Fällen durchweg auf bloße Indizien für den objektiven Tatbestand und auf Schlussfolgerungen für dessen subjektive Seite angewiesen (BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782 und Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980).

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 132/13

    Urteilsverkündung: Beweiskraft des Protokolls für die Vorlesung einer schriftlich

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass das Verkündungsprotokoll nicht genau erkennen lässt, ob das Urteil durch Bezugnahme auf die Urteilsformel oder durch Verlesen der Formel verkündet wurde und ob das Urteil zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgefasst war (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03, BGH-Report 2004, 979, 980; Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 311 Rn. 4).
  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 156/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Einhaltung der Einlegungs- und Begründungsfrist bei

    Der ihm obliegende Nachweis einer Protokollfälschung ist dem Kläger nicht gelungen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB, aaO. (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03, BGHReport 2004, 979, 980 f; vom 26. Mai 2010 - XII ZB 205/08, FamRZ 2010, 1326 Rn. 19).
  • BGH, 26.05.2010 - XII ZB 205/08

    Behauptung einer Protokollfälschung: Anforderungen an die Darlegungslast der

    Für die Wirksamkeit der Verkündung kommt es nicht darauf an, dass das Verkündungsprotokoll nicht erkennen lässt, ob das Urteil durch Bezugnahme auf die Urteilsformel oder durch Verlesen der Formel verkündet wurde und ob die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgefasst war (BGH Beschlüsse vom 2. März 1988 - IVa ZB 2/88 - NJW 1988, 2046; vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980 und Senatsbeschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 116/07 - FamRZ 2008, 869 Tz. 13).

    Dem liegt zugrunde, dass die Partei in aller Regel keinen hinreichenden Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts und die Arbeitsweise des Richters hat und in derartigen Fällen durchweg auf bloße Indizien für den objektiven Tatbestand und auf Schlussfolgerungen für dessen subjektive Seite angewiesen ist (BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782; Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980 und Senatsbeschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 116/07 - FamRZ 2008, 869 Tz. 15).

  • BFH, 15.07.2010 - VIII B 90/09

    Entscheidung über Protokollberichtigung nur bei Mitwirkung an der protokollierten

    b) Hilft der entscheidungsbefugte Richter der Beschwerde gegen die Ablehnung der Berichtigung nicht ab, weil nach seiner Erinnerung die mündliche Verhandlung zutreffend protokolliert wurde, hat wegen des Streits über die Abgabe prozessbeendender Erklärungen vor der Entscheidung in der Hauptsache eine Klärung durch Beweisaufnahme zu erfolgen (vgl. BGH-Beschlüsse vom 3. März 2004 VIII ZB 121/03, BGH-Report 2004, 979; vom 18. Januar 1984 IVb ZB 53/83, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1984, 655; Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. Oktober 2009  3 B 08.698, juris).

    Eine fehlerhafte Protokollierung ist hier in noch hinreichender Weise durch die --der Obliegenheit zu substantiiertem Vortrag genügende-- Darlegung des Klägers indiziert (vgl. dazu BGH-Beschluss in BGH-Report 2004, 979), dass nach dem Protokoll prozessbeendigende Erklärungen "vorgelesen" und genehmigt worden sind, es aber anscheinend gar keine verlesungsfähigen vorläufigen Aufzeichnungen (§ 160a Abs. 1 ZPO) in Schriftform gab (vgl. das dem Prozessvertreter bekannte, gegenüber der Ehefrau des Klägers ergangene Urteil des FG vom 15. Dezember 2008  10 K 2875/08, dort S. 18 unter 6 e)).

  • BFH, 17.03.2008 - X B 93/07

    Protokollberichtigung: protokollierungspflichtige Vorgänge, Protokollfälschung,

    An den Nachweis der Protokollfälschung seien nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Beschluss des Bundesgerichthofs --BGH-- vom 3. März 2004 VIII ZB 121/03, BGHReport 2004, 979) keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.

    Es ist dem Kläger einzuräumen, dass der Nachweis einer solchen Fälschung auch mittels Indizien erfolgen kann (BGH-Urteil in BGHReport 2004, 979).

  • BFH, 21.08.2007 - X S 16/07

    Protokollberichtigung

    An den Nachweis der Protokollfälschung seien nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Beschluss des Bundesgerichthofs --BGH-- vom 3. März 2004 VIII ZB 121/03, BGHReport 2004, 979) keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.

    Es ist dem Antragsteller einzuräumen, dass der Nachweis einer solchen Fälschung auch mittels Indizien erfolgen kann (BGH-Urteil in BGHReport 2004, 979).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2022 - U (Kart) 4/21
    Ebensowenig kommt es darauf an, dass das Verkündungsprotokoll nicht genau erkennen lässt, ob das Urteil durch Bezugnahme auf die Urteilsformel oder durch Verlesen der Formel verkündet wurde und ob das Urteil zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgefasst war (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - VIII ZB 121/03, Rn. 11 bei juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 24.01.2022 - 4 U 1721/21

    Ansprüche aus einer Krankentagegeldversicherung; Lauf der fünfmonatigen Frist für

    Nur wenn das angefochtene Urteil entgegen den bei den Akten befindlichen Protokoll nicht am 08.12.2020 verkündet worden wäre, hätte die Berufungsfrist erst mit Zustellung des Urteils zu laufen begonnen (vgl. BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - VIII ZB 121/03 - juris).
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