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   BGH, 16.12.2003 - X ZR 6/02   

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https://dejure.org/2003,9694
BGH, 16.12.2003 - X ZR 6/02 (https://dejure.org/2003,9694)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2003 - X ZR 6/02 (https://dejure.org/2003,9694)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - X ZR 6/02 (https://dejure.org/2003,9694)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • BGHR 2004, 679
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 6/02
    Allein der Umstand, daß die Parteien und das Gericht - ohne die Frage zu problematisieren - ersichtlich übereinstimmend von der Anwendbarkeit deutschen Rechts ausgegangen sind, genügt - auch wenn es für die Annahme einer nachträglichen konkludenten Rechtswahl ausreichen kann, wenn die Vertragsparteien im Prozeß deutlich auf eine bestimmte Rechtsordnung Bezug nehmen oder diese ihren rechtlichen Ausführungen zugrunde legen - den Anforderungen an eine nachträgliche Rechtswahl jedenfalls nicht ohne weiteres (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002).
  • OLG Saarbrücken, 02.12.2008 - 4 U 64/08

    Rückforderung eines tatsächlich nicht geschuldeten, in einem Kaufvertrag offen

    Dieses Prozessverhalten ist zumindest ein deutliches, aussagekräftiges Indiz für eine auf das deutsche Vertragsrecht bezogene Rechtswahl (vgl. BGH, Urt. vom 16.12.2003 - X ZR 6/02, BGHR 2004, 679; Urt. v. 24.11.1999 - V ZR 240/88, NJW-RR 1990, 248; Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 3. Aufl., Art. 27 Rdnr. 14).
  • OLG Rostock, 10.04.2008 - 1 U 172/07

    Rechtswahl; Schuldanerkenntnis: Möglichkeit der freien Rechtswahl auch nach

    Schließlich ebensowenig vermag der Beklagte mit dem Einwand durchzudringen, für eine konkludente - geänderte - Rechtswahl sei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - BGH, Urteil vom 16.12.2003 - X ZR 6/02 - eine deutliche Bezugnahme auf eine bestimmte Rechtsordnung gefordert.
  • OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 12 U 146/05
    Dies ergibt sich jedenfalls aus einer Vereinbarung iSd Art. 27 Abs. 1 EGBGB, die auch noch während des Prozesses getroffen werden kann (BGH BGHReport 2004, 679).
  • OLG München, 11.05.2011 - 20 U 310/11

    Kapitalanlage in einer BGB-Gesellschaft: Abgrenzung einer Publikumsgesellschaft

    Gemäß Art. 27 EGBGB ist deutsches Recht anwendbar, weil die Parteien diese Rechtswahl nachträglich konkludent getroffen haben, indem sie im Prozess deutlich auf die deutsche Rechtsordnung Bezug genommen und diese ihren rechtlichen Ausführungen zugrunde gelegt haben (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1002; BGH, Urt. v. 16.12.2003, X ZR 6/02).
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