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   BGH, 26.06.1986 - III ZR 200/85   

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https://dejure.org/1986,5218
BGH, 26.06.1986 - III ZR 200/85 (https://dejure.org/1986,5218)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1986 - III ZR 200/85 (https://dejure.org/1986,5218)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85 (https://dejure.org/1986,5218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Auftragsschreibens durch das Gericht - Lieferungsbedingungen, die in der Fußleiste eines Auftragsschreibens genannt werden als Vertragsgrundlage - Vereinbarung eines niederländischen Schiedsgerichts durch ein niederländisches Unternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR AGBG § 9 Schiedsklausel 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.06.1986 - III ZR 200/85
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Dr. Engelhardt, Dr. Werp und Dr. Rinne am 26. Juni 1986 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.

    Sie hat auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).

  • BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56

    Schiedsvertrag und Schiedsspruch. Auslegung

    Auszug aus BGH, 26.06.1986 - III ZR 200/85
    Die Auslegung des Auftragsschreibens der Beklagten vom 9. Oktober 1979, auch soweit es durch Verweisung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen das Angebot einer Schiedsabrede enthält, obliegt in erster Linie dem Tatrichter; ihre revisionsgerichtliche Nachprüfung ist darauf beschränkt, ob gegen Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder gesetzliche Vorschriften nicht beachtet worden sind (BGHZ 24, 15, 19).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 141/90

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Schiedsklausel

    Eine in AGB enthaltene Schiedsklausel stellt als solche keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners dar (Senatsbeschluß v. 26. Juni 1986 - III ZR 200/85 - BGHR AGBG § 9 Schiedsklausel 1).
  • BGH, 13.01.2005 - III ZR 265/03

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel in einer

    aa) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegte Schiedsvereinbarung stellt als solche keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners dar (vgl. Senatsurteil BGHZ 115, 324 f; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85 - BGHR AGB-Gesetz § 9 Schiedsklausel 1 ; MünchKommZPO-Münch aaO § 1029 Rn. 12; Stein/Jonas/Schlosser aaO § 1029 Rn. 26; MünchKommBGB/Basedow 4. Aufl. 2003 § 307 Rn. 329; Schwab/Walter aaO Kapitel 5 Rn. 14; Sethe aaO § 37h Rn. 52; Lachmann aaO Rn. 313).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 105/06

    Kollision von Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB; Vorrang einer

    Die mit "Gerichtsstand" überschriebene Ziff. X. der FLB-Bedingungen regelt die örtliche Zuständigkeit eines staatlichen Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85, zitiert nach Juris).

    So ist die Klausel zu verstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85, aaO).

    Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Schiedsvereinbarungsklausel in diesen Bedingungen ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1986 - III ZR 200/85, aaO; Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., § 1031, Rdn 9).

  • LG Gießen, 31.07.2008 - 8 O 81/07

    Internationaler Straßengüterverkehr: Einbeziehung der niederländischen

    Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesgerichtshofes, nach der die Vereinbarung eines niederländischen Schiedsgerichts durch ein niederländisches Unternehmen jedenfalls im Verhältnis zu einem Kaufmann weder als überraschend noch als unangemessene Benachteiligung angesehen werden kann (BGH, Urteil vom 26.6.1986, III ZR 200/85, zitiert nach juris).
  • LG Potsdam, 22.07.2005 - 52 O 176/03
    Jedenfalls bei Kaufleuten, und damit auch hier, sind Schiedsgerichtsvereinbarungen weder überraschend noch unangemessen (BGH, Beschluss vom 20.06.1986 - III ZR 200/85 -, juris Rechtsprechung Nr. KORE558479015; OLG Celle, OLGR 2000, 57 f.).
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