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   BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98   

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https://dejure.org/1998,4167
BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98 (https://dejure.org/1998,4167)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1998 - 5 StR 72/98 (https://dejure.org/1998,4167)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 5 StR 72/98 (https://dejure.org/1998,4167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiger Schmuggel von Arzneimitteln - Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Einfuhr der Anaboltabletten - Verstoß gegen das Apotheken-Monopol - Einzelhandel im Sinne des Arzneimittelgesetzes - Inverkehrbringens von Fertigarzneimitteln ohne Zulassung - Begriff des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 95, § 96; MarkenG § 143

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1 Arzneimittel 2
  • StV 1998, 663
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 30.03.1995 - II-63/95

    Voraussetzungen der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel "im

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98
    Mit diesem Tatbestandsmerkmal wird die Abgrenzung zum Großhandel mit Medikamenten vorgenommen, der nicht in § 43 Abs. 1 AMG, sondern in § 47 Abs. 1 AMG geregelt ist (HansOLG StV 1995, 533, 534).
  • RG, 19.02.1909 - II 1171/08

    1. Kann der Verkauf eines einzigen Exemplars einer unzüchtigen Schrift durch

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98
    Vorrätighalten bedeutet den Besitz einer Sache mit der Absicht des Verkaufs (vgl. RGSt 42, 209, 210; Zipfel/ Rathke, Lebensmittelrecht D 520 § 4 AMG Rdn. 93, C 100 § 7 LBG Rdn. 13; Kloesel/Cyran AMG § 4 Rdn. 37; Horn NJW 1977, 2329).
  • BayObLG, 25.07.1983 - RReg. 4 St 80/83
    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98
    Einzelhandel im Sinne des Arzneimittelgesetzes ist jede auf die unmittelbare Versorgung des Endverbrauchers gerichtete berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit (BayObLGSt 1983, 99, 102; vgl. auch Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht D 520 § 43 Rdn. 24).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Unter Einzelhandel verstand die Rechtsprechung jede auf unmittelbare Versorgung des Endverbrauchers gerichtete berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit (BGH StV 1998, 663).
  • BGH, 08.12.2009 - 1 StR 277/09

    Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken nach dem Arzneimittelgesetz

    Ihre Abnehmer haben die Substanz dementsprechend als Rauschmittel verwendet, so dass vorliegend der bestimmungsgemäße Gebrauch des GBL mit dem auf diesem Markt vorgesehenen Missbrauch gleichzusetzen ist (vgl. BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1 Arzneimittel 2).
  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    aa) Soweit das Gesetz das Vorrätighalten zum Verkauf, das Feilhalten oder Feilbieten der Tathandlung des Inverkehrbringens zuordnet, setzt dies in allen Fällen beim Täter eine Lager- oder Vorratshaltung von Arzneimitteln voraus (zum Vorrätighalten BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 5 StR 72/98, StV 1998, 663; zum Feilhalten BGH, Beschluss vom 24. Juni 1970 - 4 StR 30/70, BGHSt 23, 286, 288; a.A. für den Internethandel MünchKomm/Freund, StGB 2. Aufl., § 4 AMG Rn. 30; zum Feilbieten Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG und AMG, 7. Aufl., § 95 AMG Rn. 51).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 554/17

    Ins Leere gehende Verweisung im Markenrecht (keine Blankettnorm; Aufnahme des

    Dieser Ansicht kann jedenfalls im vorliegenden Fall nicht zugestimmt werden (Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 14 MarkenG Rn. 860; Ebert-Weidenfeller in: Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts, 4. Aufl., Kapitel Markenstrafrecht Rn. 69; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 5 StR 72/98, StV 1998, 663).
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

    Der bestimmungsgemäße Gebrauch richtet sich bei für Dopingzwecke im Sport hergestellten Präparaten nach dem üblichen Gebrauch der Konsumenten und nicht, soweit Präparate mit zugelassenen Arzneimitteln chemisch artverwandt oder wirkstoffidentisch sind, nach der für das verwandte Erzeugnis maßgeblichen Zwecksetzung (s. BGH, Urteile vom 19. September 2017 - 1 StR 72/17, NStZ-RR 2018, 50, 51; vom 10. Juni 1998 - 5 StR 72/98, BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1 Arzneimittel 2; Kügel/Müller/Hofmann/Raum, AMG, 2. Aufl., § 95 Rn. 15).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

    Danach ist der "bestimmungsgemäße Gebrauch' der Präparate gleichzusetzen mit dem auf diesem Markt vorgesehenen Missbrauch (vgl. hierzu bereits BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 5 StR 72/98, BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1 Arzneimittel 2 Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07

    Arzneimittelhaftung: bestimmungsgemäßer Gebrauch trotz Überdosierung; Haftung

    In der Rechtsprechung und in Teilen der Literatur wird neben dieser Bestimmung ein Gebrauch auch dann als bestimmungsgemäß i. S. d. §§ 5, 84 AMG angesehen, wenn er den Erkenntnissen der Wissenschaft entspricht oder dem vom Abgebenden vorausgesetzten und - auch stillschweigend - gebilligten, in Verbraucherkreisen üblichen Gebrauch (vgl. zum alleinigen Absatzmarkt in der Fitnessszene zum Muskelaufbau: BGH, Urteil vom 10.06.1998 - 5 StR 72/98 - BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1, § 96 Nr. 5).
  • LG Essen, 02.06.2015 - 52 Qs 11/15

    Erwerb und Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ohne Zulassung an

    Dass Arzneimittel in diesem Sinne zum Vorrat des Täters werden, setzt voraus, dass dieser die Arzneimittel in ein irgendwie geartetes Lager aufnimmt (zu allem BGH MedR 1999, 270ff., Rn. 14f.).
  • BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99

    BGH bestätigt Strafurteil wegen Vertriebs von Schlankheitskapseln

    Der Straftatbestand des Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel (§ 95 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 AMG) genügt dem Bestimmtheitserfordernis des Art. 103 Abs. 2 GG (so ausdrücklich bereits BGHSt 43, 336, 342 f und inzidenter auch BGH StV 1998, 663 f).
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