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   BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11   

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https://dejure.org/2011,1173
BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11 (https://dejure.org/2011,1173)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2011 - 5 StR 425/11 (https://dejure.org/2011,1173)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11 (https://dejure.org/2011,1173)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 1 Nr 2a AMG, § 95 Abs 1 Nr 4 AMG, § 52 StGB
    Unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln: Annahme einer Bewertungseinheit

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Tat im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • rewis.io

    Unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln: Annahme einer Bewertungseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 4 Abs. 17; AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Tat im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR AMG § 95 Bewertungseinheit 1
  • NStZ 2012, 218
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11
    Dies kann auch gegeben sein, wenn - wie im vorliegenden Fall - verschiedenartige Präparate Gegenstand der zu beurteilenden Geschäfte sind, etwa wenn diese "im Gesamtpaket" erworben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52).

    Eine lediglich willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Anhaltspunkte kommt nicht in Betracht; auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20; Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52; Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 388/10).

  • BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00

    Bildung einer Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht, die für die gleichgelagerte Konstellation des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt (BGH, Urteil vom 25. April 2001 - 2 StR 374/00, NJW 2001, 2812, 2815, insoweit in BGHSt 46, 380 nicht abgedruckt), ist eine einheitliche Tat anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20).

    Eine lediglich willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Anhaltspunkte kommt nicht in Betracht; auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20; Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52; Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 388/10).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht, die für die gleichgelagerte Konstellation des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt (BGH, Urteil vom 25. April 2001 - 2 StR 374/00, NJW 2001, 2812, 2815, insoweit in BGHSt 46, 380 nicht abgedruckt), ist eine einheitliche Tat anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20).
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht, die für die gleichgelagerte Konstellation des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt (BGH, Urteil vom 25. April 2001 - 2 StR 374/00, NJW 2001, 2812, 2815, insoweit in BGHSt 46, 380 nicht abgedruckt), ist eine einheitliche Tat anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20).
  • BGH, 08.12.2009 - 1 StR 277/09

    Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken nach dem Arzneimittelgesetz

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11
    Dies gilt entsprechend für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 StR 277/09, BGHSt 54, 243).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11
    In diesem Fall wäre trotz zweier Erwerbshandlungen eine Bewertungseinheit anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, insoweit in StraFo 2011, 356 nicht abgedruckt).
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11
    Damit konnte der Schuldspruch - mit Ausnahme der hiervon nicht berührten Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - insgesamt keinen Bestand haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07 Rn. 51, in NStZ 2008, 87 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bodybuilding);

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11
    Für die neu vorzunehmende Strafzumessung weist der Senat darauf hin, dass Inverkehrverbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AMG zwar das "Bodybuilding" und generell den Freizeitsport umfasst (BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a Dopingmittel 1).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11
    Allein die Feststellung, dass entgegen der Einlassung des Angeklagten nicht von einer einzigen Erwerbsmenge ausgegangen werden kann, entbindet den Tatrichter nicht von der Prüfung, ob die jeweiligen Einzelverkäufe mehreren größeren Erwerbsmengen entstammen und daher zu mehreren selbständigen Taten im Sinne von Bewertungseinheiten zusammenzufassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 21).
  • BGH, 02.09.2010 - 2 StR 388/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11
    Eine lediglich willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Anhaltspunkte kommt nicht in Betracht; auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20; Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52; Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 388/10).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Verfahrensdauer; Vereinbarung zwischen den

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 389/17

    Besitz von Dopingmitteln (Begriff des Sports; Verfassungsmäßigkeit)

    a) Sport im Sinne des AntiDopG ist nicht nur der Leistungssport, sondern auch der nicht mit Wettkampfteilnahmen verbundene Breiten- und Freizeitsport (Erbs/Kohlhaas/Wußler, AntiDopG, 216. Ergänzungslieferung, § 2 Rn. 6; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 2 AntiDopG Rn. 26; vgl. zu § 6a AMG a.F.: BT-Drucks. 13/9996, S. 13; BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, NStZ 2012, 218, 219 und vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171; Nickel in Kügel/Müller/Hofmann, AMG, 2. Aufl., § 6a Rn. 10; Knauer in Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl., § 95 AMG Rn. 43; Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 95 AMG Rn. 102 - a.A.: MüKo-StGB/ Freund, 2. Aufl., § 6a AMG Rn. 38).

    Denn die mit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes aufgehobene Vorschrift des § 6a AMG - diese verbot bislang verschiedene Umgangsformen mit Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport - erfasste nach gefestigter Rechtsprechung ebenfalls das Doping zur Förderung des Muskelaufbaus im Kraftsportbereich (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11, 14; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, aaO; vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, aaO; vgl. auch Knauer, aaO, § 95 AMG Rn. 44; Volkmer, aaO, § 95 AMG Rn. 102).

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    a) Das in § 95 Abs. 1 Nr. 2b und § 6a Abs. 2a AMG a.F. enthaltene Tatbestandsmerkmal "zu Dopingzwecken im Sport" sowie das in § 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 2 Abs. 3 AntiDopG enthaltene Tatbestandsmerkmal "zu Dopingzwecken beim Menschen im Sport" setzt keinen irgendwie gearteten Wettkampfbezug voraus (Weber BtMG § 2 AntiDopG Rn. 26; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13).

    Es ist danach unerheblich, ob die intendierte Leistungssteigerung im Wettkampf, im Training oder in der Freizeit erreicht werden soll (Weber aaO; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13).

    Namentlich genügt zur Tatbestandsverwirklichung bereits, dass - wie auch vorliegend bis auf einen Fall (siehe dazu D. III.) geschehen - die von dem Anhang zum Übereinkommen vom 16.11.1989 gegen Doping und von der Dopingmittelmengenverordnung (DmMV) erfassten Wirkstoffe zum Zwecke des gesteigerten Muskel- und Kraftaufbau im Kraftsportbereich erworben, besessen bzw. abgegeben werden (BGHSt 59, 11; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13; Erbs / Kohlhaas / Wußler AntiDopG § 2 Rn. 6; Weber aaO).

    Im Rahmen der konkreten Strafzumessung ist jedoch zu berücksichtigen, ob die Dopingmittel - über die Selbstgefährdung des Einnehmenden hinaus - auch zu Wettkampfzwecken bestimmt waren, wodurch die Chancengleichheit und Fairness im Sport, u.U. auch Belange von möglichen Konkurrenten, beeinträchtigt sein könnten (BGH NStZ 2012, 218).

  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    Im Übrigen könnte eine Vorratshaltung - abhängig von den zu Grunde liegenden Beschaffungshandlungen - zu Bewertungseinheiten führen und die Konkurrenzverhältnisse verändern (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11; BGHR AMG § 95 Bewertungseinheit 1).

    Erst dadurch kommt es zu einer Gesundheitsgefährdung, der das Arzneimittelgesetz mit seinen Straftatbeständen begegnen will (vgl. BT-Drucks. 13/9996 S. 13; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a Dopingmittel 2).

  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    Die Stärkung des Muskelwachstums im Zusammenhang mit "Bodybuilding" durch Einnahme von Anabolika ist als Doping im Sport anzusehen (vgl. BT-Drucks. 13/9996 S. 13; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a Dopingmittel 2).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften

    In diesem Fall müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die jeweiligen Verkaufsmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, BGHR AMG § 95 Bewertungseinheit 1).

    Dieser Vorrat wies einen so erheblichen Umfang auf, dass der Angeklagte hieraus eine Vielzahl von Geschäften in der Größenordnung der festgestellten Einzelverkäufe hätte bestreiten können (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, BGHR AMG § 95 Bewertungseinheit 1).

  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12

    Begründung der Gesamtstrafenhöhe (Unzulässigkeit der strafschärfenden

    Die Strafkammer hat die Vorgaben der Senatsentscheidung vom 14. Dezember 2011 ( 5 StR 425/11, BGHR AMG § 95 Bewertungseinheit 1) rechtsfehlerfrei umgesetzt und den Angeklagten nunmehr wegen eines einheitlichen Vergehens des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2a und 4 AMG zu der Einsatzstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 273/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht, die für gleichgelagerte Konstellationen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2019 - 4 StR 37/18 Rn. 6 f.; vom 7. August 2018 - 3 StR 345/17 Rn. 18 und vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11 Rn. 5 f.; jeweils mwN), ist eine einheitliche Tat dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist.

    Eine lediglich willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Anhaltspunkte kommt nicht in Betracht; auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11 Rn. 6 mwN).

  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Dies gebietet auch nicht die Anwendung des Zweifelssatzes (BGH NStZ 2012, 218 m.w.N.; Weber , BtMG 4. Aufl., Vorbem. §§ 29 Rn. 603 ff.).
  • LG Bonn, 06.02.2012 - 27 KLs 5/11

    Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport,

    Von dem in § 6a Abs. 1 AMG verwendeten Merkmal "im Sport" wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Übereinstimmung und entsprechend dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drucks. 13/9996 S. 13) auch "Bodybuilding" und generell der Freizeitsport erfasst, ohne dass es darauf ankommt, ob die erstrebte Leistungssteigerung auf Aktivitäten im Wettkampf, im Training oder in der Freizeit gerichtet ist (vgl. BGH 5 StR 248 /09 Rn. 8 - zitiert nach juris = NStZ 2010, 170-171; BGH 5 StR 425/11 Rn. 13; AG Rosenheim 7 Ds 270 Js 1745/09 09 - Rn. 65 - zitiert nach juris).
  • BGH, 14.10.2014 - 2 StR 124/14

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken: Begriff der Abgabe;

    Eine Vorratshaltung würde daher zu Bewertungseinheiten führen und die Konkurrenzverhältnisse verändern (BGHR AMG § 95 Bewertungseinheit 1).
  • BGH, 17.12.2014 - 4 StR 406/14

    Vorwurf des unerlaubten Besitzes von nicht geringen Mengen an Arzneimitteln zu

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