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   BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89   

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BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89 (https://dejure.org/1990,1981)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1990 - 3 StR 399/89 (https://dejure.org/1990,1981)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1990 - 3 StR 399/89 (https://dejure.org/1990,1981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 4
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

    Auszug aus BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89
    Durch die Änderung des Schuldspruchs hat der Senat klargestellt, daß die Angeklagte A den Sondertatbestand des gewerbsmäßigen Schmuggels gemäß § 373 Abs. 1 AO (vgl. BGHSt 32, 95 (96 f.)) zur äußeren und inneren Tatseite erfüllt hat, indem sie sich an dem von ihrem Ehemann organisierten Schmuggel beteiligte.
  • BGH, 27.01.1984 - 3 StR 419/83

    Erfordernis der Angabe der Summe der verkürzten Steuern und deren Berechnung in

    Auszug aus BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89
    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel nicht nur die Summe der verkürzten Steuern, sondern - für jede Steuerart und gegebenenfalls für jeden Steuerzeitraum - deren Berechnung im einzelnen ergeben (BGH StV 1984, 497; BGH wistra 1984, 181).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Eine Berechnungsdarstellung ist jedoch ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern bzw. der nicht abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung in der Lage ist, ein Geständnis ablegt (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 4, 8).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03

    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters:

    Lediglich die Darstellung der Berechnung der hinterzogenen Steuern kann als Teil der Rechtsanwendung dann verkürzt und ergebnisbezogen erfolgen, wenn der Angeklagte geständig und zudem sachkundig genug ist, die steuerlichen Auswirkungen seines Verhaltens zu erkennen (BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2, 4, 8 und BGH wistra 2001, 22; Harms aaO S. 455).
  • BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07

    Steuerhehlerei (keine bandenmäßige Begehungsweise; Strafzumessung:

    Zudem wird der neue Tatrichter Art und Höhe der hinterzogenen Einfuhrabgaben - selbst wenn er nur den Mindestschaden annehmen will - in einer Weise darzulegen haben, die den vom Bundesgerichtshof hierzu aufgestellten Grundsätzen (vgl. nur BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 4, 10) genügt.
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00

    Steuerhinterziehung; Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit;

    a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 4, 6).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Bei dieser Sachlage bedarf es ausnahmsweise keiner nach Steuerart und Besteuerungszeiträumen im einzelnen dargelegten Berechnung der hinterzogenen Steuern (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2, 4; BGH wistra 1993, 342), so daß sich der bloße Bezug auf den vom Finanzamt errechneten Hinterziehungsumfang hier jedenfalls nicht ausgewirkt haben kann.
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 448/00

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung;

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 4, 6).
  • BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90

    Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der

    Soweit der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Hinterziehungsbeträge nicht einräumt, muß das Urteil darüber hinaus auch die Berechnung der hinterzogenen Steuern nachvollziehbar darstellen (vgl. BGHR AO § 370 I Berechnungsdarstellung 2, 3, 4).
  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93

    Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten -

    Zwar bedarf es bei geständigen Angeklagten, die selbst ausreichend sachkundig sind, ausnahmsweise keiner nach Steuerart und Besteuerungszeiträumen im einzelnen dargelegten Berechnung der hinterzogenen Steuern (vgl. BGHR AO § 370 I Berechnungsdarstellung 2, 4).
  • BGH, 18.07.2007 - 5 StR 271/07

    Strafzumessung (Ausschluss des Beruhens)

    Ergänzend bemerkt der Senat zum Strafausspruch: Angesichts der moderaten Strafzumessung des Landgerichts kann der Senat ausschließen, dass die Strafkammer selbst auf der Grundlage eines um einige Cent geringeren Kleinverkaufspreises und einer daraus etwa folgenden etwas geringeren Steuerhinterziehungssumme (vgl. zur Berechnung hinterzogener Tabaksteuer BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 4, 11) bei dem einschlägig vorbestraften Angeklagten, der die Tat innerhalb der Bewährungszeit begangen hat, zu einer noch geringeren Freiheitsstrafe als einer solchen von einem Jahr und sechs Monaten gelangt wäre.
  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine

    Die Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften auf den festgestellten Sachverhalt ist ebenso Rechtsanwendung wie die daraus folgende Berechnung der verkürzten Steuern, durch die der Schuldumfang der Straftat bestimmt wird (BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 4, 10, 11).
  • BayObLG, 11.05.1993 - 3 ObOWi 16/93

    Steuerstrafrecht; Verurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

  • OLG Koblenz, 25.01.1996 - 2 Ss 3/96
  • BayObLG, 22.08.2000 - 4St RR 98/00

    Zur Behandlung zollrechtlich nicht korrekt angemeldete Zigaretten

  • KG, 07.05.1998 - 1 Ss 100/98
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