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   BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06   

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https://dejure.org/2006,6670
BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06 (https://dejure.org/2006,6670)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2006 - 4 StR 36/06 (https://dejure.org/2006,6670)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06 (https://dejure.org/2006,6670)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils der Auswärtigen Strafkammer mit den Feststellungen auf die Revision des Angeklagten hin; Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit schwerem Raub sowie wegen schweren Raubes ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BZRG § 51 Abs. 1; ; StGB § 306 b Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51 Abs. 1
    Berücksichtigung auf die Sachrüge hin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06
    Da die Eintragung dieser Verurteilung aus dem Register entfernt worden ist, hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG verletzt (vgl. BGH NJW 1990, 2264; NStZ-RR 2001, 237; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 261 Rdn. 14).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06
    Sofern kein vollendetes Inbrandsetzen vorliegt (vgl. dazu Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 306 Rdn. 14 m.N.), wird zu prüfen sein, ob durch die Brandlegung ein Schutzgegenstand im Sinne der genannten Vorschriften ganz oder teilweise zerstört worden ist (vgl. dazu BGHSt 48, 14, 19 ff.).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06
    Der aufgezeigte Mangel zwingt zur Aufhebung auch der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandenden Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen schweren Raubes (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Kuckein in KK 5. Aufl. § 353 Rdn. 12) und des Ausspruchs über die Gesamtstrafe.
  • BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90

    Verwertung getilgter Vorverurteilungen als Beweisindiz gegen den Angeklagten

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06
    Da die Eintragung dieser Verurteilung aus dem Register entfernt worden ist, hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG verletzt (vgl. BGH NJW 1990, 2264; NStZ-RR 2001, 237; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 261 Rdn. 14).
  • BGH, 29.10.2015 - 3 StR 382/15

    Strafzumessung bei Kindesmissbrauch: Strafschärfende Berücksichtigung

    Dies ist im Revisionsverfahren auf die Sachrüge zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100; Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, StraFo 2006, 296).
  • BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10

    Schwere Körperverletzung (Verlust des Gehörs; Verlust des Wahrnehmungsvermögens;

    Der Senat schließt aus, dass die trotz Tilgung der entsprechenden Eintragungen im Bundeszentralregister (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90, NJW 1990, 2264; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237) von der Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung herangezogenen Taten aus den Jahren 1994 und 1999 für die Annahme des Tötungsvorsatzes und des Mordmerkmals des sonst niedrigen Beweggrundes tragend gewesen sind.
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Dieser Rechtsfehler ist auf die Sachrüge zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100, 101; Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9).
  • BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09

    Rüge der Verletzung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG (Sachrüge;

    Denn in einem Verstoß gegen das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG liegt - anders als bei Missachtung des in § 51 Abs. 1 BZRG enthaltenen Vorhalteverbots - ein sachlich-rechtlicher Fehler, der auf die allgemeine Sachrüge hin zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 25, 100; BGH StraFo 2006, 296).
  • OLG Hamm, 04.09.2008 - 3 Ss 370/08

    Notwehr; Identitätsfeststellung; Gebotensein; Verwarnung mit Strafvorbehalt;

    Dies gilt auch bei der Verwendung als Indiz gegen den Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung (BGH NJW 1990, 2264; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; KG Berlin NStZ-RR 2007, 353).
  • BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09

    Berücksichtigung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG von Amts wegen

    Denn in einem Verstoß gegen das Verwertungsverbot liegt - anders als bei Missachtung des in § 51 Abs. 1 BZRG ebenfalls enthaltenen Vorhalteverbots - ein sachlich-rechtlicher Mangel (BGHSt 25, 100, 101; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschl. vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09).
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