Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1404
BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96 (https://dejure.org/1996,1404)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1996 - 5 StR 119/96 (https://dejure.org/1996,1404)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96 (https://dejure.org/1996,1404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises als Handeltreiben - Handeltreiben nach Beschlagnahmung der Ware - Eintreibung und Weiterleitung des Kaufpreises als Hilfeleisten i. S. d. § 257 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 31; StGB § 257

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50
  • NStZ-RR 1997, 85
  • StV 1996, 662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel -

    Auszug aus BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
    Solches kann auch im Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises (BGH StV 1995, 586; BGH, Beschluß vom 28. November 1995 - 5 StR 569/95 -), in der Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten (BGH NStZ 1992, 495; BGH, Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 861/84 -) oder im Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner liegen (BGH StV 1995, 641, 642).

    Zum anderen können Einforderung, Kassierung und Weiterleitung des Entgeltes für eine bereits erfolgte, aber sichergestellte Rauschgiftlieferung insofern dem Rauschgiftumsatz dienen, als sie im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems stattfinden und damit der nächsten Rauschgiftlieferung den Boden bereiten (BGH NStZ 1992, 495 m. Anm. Schoreit; BGH StV 1995, 641, 642; BGH, Beschluß vom 2. Juni 1995 - 2 StR 198/95 -).

    Dies alles läßt sich auch dahin umschreiben, daß ein Handeltreiben dann nicht mehr möglich ist, wenn nach der Vorstellung des Beteiligten jedweder Rauschgiftumsatz, zu dem die auf den Erlös gerichteten Bemühungen Bezug haben können, beendet ist (BGH StV 1995, 641, 642).

  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

    Auszug aus BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
    Solches kann auch im Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises (BGH StV 1995, 586; BGH, Beschluß vom 28. November 1995 - 5 StR 569/95 -), in der Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten (BGH NStZ 1992, 495; BGH, Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 861/84 -) oder im Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner liegen (BGH StV 1995, 641, 642).

    Zum anderen können Einforderung, Kassierung und Weiterleitung des Entgeltes für eine bereits erfolgte, aber sichergestellte Rauschgiftlieferung insofern dem Rauschgiftumsatz dienen, als sie im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems stattfinden und damit der nächsten Rauschgiftlieferung den Boden bereiten (BGH NStZ 1992, 495 m. Anm. Schoreit; BGH StV 1995, 641, 642; BGH, Beschluß vom 2. Juni 1995 - 2 StR 198/95 -).

  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91

    Vollendung des Handeltreibens bei polizeilicher Sicherstellung des

    Auszug aus BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
    Unter den Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 29, 239; 31, 145, 147; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41).

    Gleichwohl liegt jedenfalls in zweierlei Konstellationen dieser Art Handeltreiben vor: Dies gilt zum einen für die Fälle, in denen das Rauschgift zwar sichergestellt worden ist, dies dem Täter aber bei seinem weiterhin auf Rauschgiftumsatz ausgerichteten Tun nicht bekannt ist (BGH NStZ 1992, 38 [BGH 20.08.1991 - 1 StR 273/91] und 1994, 441).

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 619/91

    Fehlende Auseinandersetzung der Strafkammer mit eventuellem entschuldigenden

    Auszug aus BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
    Deshalb ist es mit dem Sinn der Vorschrift schwer vereinbar und zumindest bedenklich, sie lediglich aufgrund einer Wahrunterstellung anzuwenden (BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 619/91 -, bei Schoreit NStZ 1992, 320, 326 knapp wiedergegeben); denn die bloße Wahrunterstellung bleibt hinter dem hier ausnahmsweise in besonderer gesetzlicher Struktur vorausgesetzten Erfolg, dem tatsächlich eingetretenen Aufklärungserfolg, zurück.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob uneingeschränkt der Rechtsprechung (BGH StV 1986, 63 und 1989, 391; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 619/91 -) zu folgen ist, wonach die Wahrunterstellung eines Aufklärungserfolges im Sinne des § 31 Nr. 1 BtMG im Revisionsverfahren ebenso zu behandeln ist wie die Wahrunterstellung eines sonstigen für die Strafzumessung bedeutsamen Umstandes.

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
    Unter den Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 29, 239; 31, 145, 147; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41).
  • BGH, 02.06.1995 - 2 StR 198/95

    Anrechnung - Ausländische Haftstrafe - Schweden - Raub - Teilnahme - Anstiftung -

    Auszug aus BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
    Zum anderen können Einforderung, Kassierung und Weiterleitung des Entgeltes für eine bereits erfolgte, aber sichergestellte Rauschgiftlieferung insofern dem Rauschgiftumsatz dienen, als sie im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems stattfinden und damit der nächsten Rauschgiftlieferung den Boden bereiten (BGH NStZ 1992, 495 m. Anm. Schoreit; BGH StV 1995, 641, 642; BGH, Beschluß vom 2. Juni 1995 - 2 StR 198/95 -).
  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 569/95

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
    Solches kann auch im Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises (BGH StV 1995, 586; BGH, Beschluß vom 28. November 1995 - 5 StR 569/95 -), in der Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten (BGH NStZ 1992, 495; BGH, Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 861/84 -) oder im Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner liegen (BGH StV 1995, 641, 642).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
    Diese Bewertung findet ihren Grund darin, daß das Handeltreiben kein Erfolgsdelikt ist, daß also eine tatsächliche Ermöglichung oder Förderung eines Betäubungsmittelumsatzes nicht erforderlich ist, so daß ein bloßes Abzielen auf die Förderung eines solchen Umsatzes genügt (BGHSt 30, 277, 278; 30, 359, 361).
  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
    Unter den Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 29, 239; 31, 145, 147; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41).
  • BGH, 29.07.1988 - 3 StR 289/88

    Beurteilung eines Strafmilderungsrahmens gemäß des Betäubungsmittelgesetzes

    Auszug aus BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
    Es kann dahingestellt bleiben, ob uneingeschränkt der Rechtsprechung (BGH StV 1986, 63 und 1989, 391; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 619/91 -) zu folgen ist, wonach die Wahrunterstellung eines Aufklärungserfolges im Sinne des § 31 Nr. 1 BtMG im Revisionsverfahren ebenso zu behandeln ist wie die Wahrunterstellung eines sonstigen für die Strafzumessung bedeutsamen Umstandes.
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86

    Begünstigung durch mehrfache Einzahlung und Umbuchung eines durch den

  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 861/84

    Betäubungsmittelstrafrecht: Mitwirkung bei Geldübermittlung, Weitergabe von

  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84

    Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Transport von Geldern

  • BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg

  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 44/94

    Handeltreiben - Eigennützigkeit - Vorteilsstreben - Materieller Vorteil

  • BGH, 23.10.1985 - 2 StR 401/85

    Verfahrenshindernis wegen Bestehen eines Wiedergutmachungsanspruchs -

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 6, 246; 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 359; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    So hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass auch die bloße Übermittlung des für eine Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Geldbetrages vom Abnehmer an den Lieferanten den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, StV 1995, 641; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschlüsse vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, StV 1992, 161; vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).

    Weiter werden Handlungen als tatbestandsmäßiges Handeltreiben angesehen, die sich an die Übergabe der Betäubungsmittel anschließen und mit der Zahlung des Kaufpreises in Zusammenhang stehen, wie das Eintreiben des Kaufpreises (BGH NJW 1995, 3264), die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer an den Lieferanten (BGH NJW 1992, 1905), Geldwäschehandlungen (BGHSt 43, 158, 162 f.), der Umtausch des Erlöses in andere Produkte in der Art einer Geldwäsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Weiterleitung des Erlöses vom Lieferanten an seine Hintermänner (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht