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   BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00   

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https://dejure.org/2000,4354
BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00 (https://dejure.org/2000,4354)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2000 - 2 StR 468/00 (https://dejure.org/2000,4354)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 2 StR 468/00 (https://dejure.org/2000,4354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    §§ 25 ff. StGB; §§ 29 ff. BtMG; § 64 StGB
    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 25 Abs. 2 § 27
    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
    Diese Feststellung kann zwar darauf hindeuten, daß im Sinne des § 27 StGB die Tat des K. gefördert oder erleichtert wurde (vgl. zum "Dabeisein": BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 und 18), für die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens ausreichende Feststellungen über den Grad des eigenen Interesses und die Gewichtigkeit des Tatbeitrages ergeben sich daraus aber nicht.
  • BGH, 23.10.1996 - 2 StR 436/96

    Fahren des Fluchtwagens im Sinne eines Förderungsbeitrags zum Raub - "Dabeisein"

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
    Diese Feststellung kann zwar darauf hindeuten, daß im Sinne des § 27 StGB die Tat des K. gefördert oder erleichtert wurde (vgl. zum "Dabeisein": BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 und 18), für die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens ausreichende Feststellungen über den Grad des eigenen Interesses und die Gewichtigkeit des Tatbeitrages ergeben sich daraus aber nicht.
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2000, 482, 483).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
    Eine ganz untergeordnete Tätigkeit deutet schon objektiv darauf hin, daß der Beteiligte nur Gehilfe ist (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
    Dazu kommt, daß die Urteilsgründe auch nicht belegen, daß die Strafkammer davon überzeugt war, der Angeklagte habe, was notwendig gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Handeltreiben 1; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 und 41), "eigennützig" gehandelt.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
    Daß nur der Angeklagte, der die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (vgl. BGHSt 38, 362), Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
    Auch im Bereich des weit auszulegenden Tatbestands des Handeltreibens bedarf es der Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
    Daß nur der Angeklagte, der die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (vgl. BGHSt 38, 362), Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
    Es ist nicht ersichtlich, daß keine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Angeklagten zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 44/94

    Handeltreiben - Eigennützigkeit - Vorteilsstreben - Materieller Vorteil

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
    Dazu kommt, daß die Urteilsgründe auch nicht belegen, daß die Strafkammer davon überzeugt war, der Angeklagte habe, was notwendig gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Handeltreiben 1; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 und 41), "eigennützig" gehandelt.
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 404/01

    Erwerb; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Die Abgrenzung ist nach allgemeinen Grundsätzen vorzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 56).

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, daß der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56).

  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Auch das Beschaffen eines Kraftfahrzeugs für die Abwicklung eines Rauschgiftgeschäftes sowie das bloße Begleiten des Haupttäters beim Erwerb des Betäubungsmittels sowie bei dessen Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland sind für sich betrachtet regelmäßig als untergeordnete Unterstützungshandlungen einzuordnen, so dass eine Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen über diese Beteiligungsformen hätte erfolgen müssen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56; BGH NStZ 2005, 228; BGH StraFo 2007, 332; Weber aaO § 29 Rdn. 575 ff.).

    Das Landgericht hat die Tatbeiträge dieser Angeklagten - die Begleitung des Haupttäters Ka. zur Absicherung der Einfuhr, den Transport des Marihuana innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die Beschaffung von Kraftfahrzeugen für die Rauschgiftgeschäfte und das Anwerben der Angeklagten B. als Kurierin durch den Angeklagten K. -, die als eher unterstützende Tätigkeiten einzuordnen sind (vgl. BGH NStZ 2007, 531), ohne weitere Begründung als täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und täterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in jeweils nicht geringer Menge gewertet, obwohl Anlass bestanden hätte, aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls eine Abgrenzung der Beteiligungsformen Mittäterschaft und Beihilfe vorzunehmen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56; BGH NStZ 2005, 228; BGH StraFo 2007, 332; Weber aaO § 29 Rdn. 471 f., 482).

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