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   BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02   

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https://dejure.org/2002,4622
BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02 (https://dejure.org/2002,4622)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2002 - 3 StR 340/02 (https://dejure.org/2002,4622)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 3 StR 340/02 (https://dejure.org/2002,4622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen den Beteiligungsformen der Mittäterschaft und Beihilfe - Mittäterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unterstützung einer fremden Tat - Eigennütziges Handeln - Förderung eines Betäubungsmittelgeschäftes - ...

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 58
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2000, 482, 483).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

    Auszug aus BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02
    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, daß der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39 und 56).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02
    Es ist schon zweifelhaft, ob ein eigennütziges Handeln des Angeklagten - was Voraussetzung für die Annahme von Mittäterschaft ist (vgl. BGHSt 34, 124, 125 f.) - ausreichend festgestellt ist.
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02
    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, daß der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39 und 56).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39, 56 und 58; zum Kurier vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 08.06.2017 - 1 StR 188/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st.Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 58 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Durchführung der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54, 56, 57, 58 m. w. N.).
  • BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15

    Mittäterschaft wegen Betruges (Bedeutung des Tatbeitrages)

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39, 56 und 58).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 556/03

    Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, daß der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 58 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.2005 - 4 StR 13/05

    Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, daß der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 58 m.w.N. und Einfuhr 21).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 555/03

    Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    b) In den beiden Fällen, in denen sich die Tätigkeit der Angeklagten auf das Observieren beziehungsweise das Bereiterklären zur Observation von Drogenkurieren bei deren Ankunft in Deutschland beschränkte (A. : Fall B III 3; Ah. : Fall B III 5 der Urteilsgründe), deutet bereits das untergeordnete Gewicht ihrer Tatbeiträge objektiv darauf hin, daß die Angeklagten insoweit nur Gehilfen waren (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 58).
  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

    Dass er gleichsam als Kurier selbständig Rauschgift transportiert hat, genügt für die Annahme (mit-)täterschaftlichen Handelns nicht ohne weiteres (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36, 39, 56, 58).
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