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   BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08   

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BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08 (https://dejure.org/2008,5122)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2008 - 3 StR 212/08 (https://dejure.org/2008,5122)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08 (https://dejure.org/2008,5122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Teileinstellung infolge Annahme von Tateinheit im Rahmen des Erwerbs von Betäubungsmitteln; Tateinheit von Erwerbsgeschäften bei Zusammenfallen der Bezahlung der beiden Lieferungen

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § ... 154 Abs. 2; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 1; ; GVG § 132 Abs. 3 Satz 1; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Konkurrenzen bei mehreren Erwerbshandlungen und einer Zahlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7
  • NStZ 2009, 392
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1993 - 2 StR 47/93

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Tathandlungen

    Auszug aus BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08
    Dagegen ist es für das Konkurrenzverhältnis der Taten ohne Belang, dass die Geschäfte etwa einen Monat auseinander lagen und der Angeklagte die erste Lieferung nur deswegen nicht unmittelbar nach Übergabe der Betäubungsmittel bezahlt, weil er zu diesem Zeitpunkt kein Geld hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07; Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BtMG § 29 Strafzumessung 29).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08
    Zwar hat nur der Angeklagte Revision eingelegt; dies hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung jedoch nicht (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 376/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08
    Dagegen ist es für das Konkurrenzverhältnis der Taten ohne Belang, dass die Geschäfte etwa einen Monat auseinander lagen und der Angeklagte die erste Lieferung nur deswegen nicht unmittelbar nach Übergabe der Betäubungsmittel bezahlt, weil er zu diesem Zeitpunkt kein Geld hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07; Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BtMG § 29 Strafzumessung 29).
  • BGH, 09.01.2008 - 2 StR 527/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Tateinheit (Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08
    Dagegen ist es für das Konkurrenzverhältnis der Taten ohne Belang, dass die Geschäfte etwa einen Monat auseinander lagen und der Angeklagte die erste Lieferung nur deswegen nicht unmittelbar nach Übergabe der Betäubungsmittel bezahlt, weil er zu diesem Zeitpunkt kein Geld hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07; Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BtMG § 29 Strafzumessung 29).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99

    Unerlaubtes Handeltreiben; Tatmehrheit bei Zahlung eines (Rest-) Kaufpreises

    Auszug aus BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08
    Der Senat hat zwar - wie auch der 4. Strafsenat (vgl. BGH NStZ 1999, 411) - Bedenken, ob der bloße Zahlungsvorgang mehrere an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Tat im Rechtssinne verbinden kann, insbesondere wenn die einheitliche Bezahlung lediglich auf einer (nicht bereits bei der Bestellung des Rauschgifts in den Blick genommenen) kurzfristigen Illiquidität des Käufers beruht.
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Tatbestandlich erfasst werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde auf Seiten des Abnehmers oder des Lieferanten tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, NStZ-RR 2015, 16; 19 20 Urteile vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02, juris; vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, NStZ 2008, 42, 43; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    Dem - auch aus kriminalpolitischen Erwägungen weit auszulegenden - Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen sowohl Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung und der Überlassung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, als auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde als Abnehmer oder als Lieferant tätig wird (vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschlüsse vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7; vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 5).

    Darin unterscheidet sich der Sachverhalt von Konstellationen, in denen in der Rechtsprechung Tateinheit infolge eines Zusammenfallens von Zahlungsvorgängen für mehrere Betäubungsmittelkäufe angenommen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 13. März 1996 - 2 StR 514/95, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07, juris; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07, juris; zu den Bedenken hiergegen vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392).

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Dem - auch aus kriminalpolitischen Erwägungen weit auszulegenden - Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen sowohl Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung und der Überlassung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, als auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde als Abnehmer oder als Lieferant tätig wird (vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschlüsse vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7; vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 5).

    Darin unterscheidet sich der Sachverhalt von Konstellationen, in denen in der Rechtsprechung Tateinheit infolge eines Zusammenfallens von Zahlungsvorgängen für mehrere Betäubungsmittelkäufe angenommen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 13. März 1996 - 2 StR 514/95, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07, juris; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07, juris; zu den Bedenken hiergegen vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392).

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Tatbestandlich erfasst werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde auf Seiten des Abnehmers oder des Lieferanten tätig geworden ist (vgl. Urteile vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02; vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, NStZ 2008, 42, 43; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Tatbestandlich erfasst werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde auf Seiten des Abnehmers oder des Lieferanten tätig geworden ist (vgl. Urteile vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02; vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, NStZ 2008, 42, 43; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass es auch bedenklich erschiene, allein aufgrund des Umstands, dass der Angeklagte bei Abholung der Folgelieferung die vorangegangene Lieferung bezahlte, Tateinheit zwischen beiden Taten über die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit anzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392; anders bisher BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

    Dem Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen sowohl Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung und der Überlassung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, als auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde als Abnehmer oder als Lieferant tätig wird (vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Tatbestandlich erfasst werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde auf Seiten des Abnehmers oder des Lieferanten tätig geworden ist (vgl. Urteile vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02, NStZ-RR 2003, 75; vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, NStZ 2008, 42, 43; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

    Schon deswegen unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von Konstellationen, in denen in der Rechtsprechung Tateinheit infolge eines Zusammenfallens von Zahlungsvorgängen für mehrere Betäubungsmittelkäufe angenommen worden ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; ebenso BGH, Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 m. w. N. und Beschl. vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07; zu den Bedenken hiergegen vgl. BGH NStZ 2009, 392).
  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08

    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines

    c) Nach alledem kann der Senat die Frage offen lassen, ob er unter Berücksichtigung der hiergegen vom 3. Strafsenat (StraFo 2008, 397) und 4. Strafsenat (NStZ 1999, 411) erhobenen gewichtigen Bedenken weiterhin der (ständigen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07) folgen würde, nach der an sich selbständige Betäubungsmittelgeschäfte durch bloße gemeinsame Bezahlung der Lieferungen tateinheitlich verbunden werden können.
  • BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung trotz

  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 284/20

    Beschränkung des Rechtsmittels (Anfechtung nur einzelner Verurteilungen);

  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer

  • BGH, 11.07.2012 - 2 StR 572/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (bandenmäßige Begehung,

  • BGH, 01.09.2009 - 1 StR 441/09

    Schuldspruchänderung für unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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