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   BGH, 26.07.1995 - 3 StR 694/93   

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BGH, 26.07.1995 - 3 StR 694/93 (https://dejure.org/1995,4711)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1995 - 3 StR 694/93 (https://dejure.org/1995,4711)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 3 StR 694/93 (https://dejure.org/1995,4711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1984 - 1 StR 12/84

    Eevolver - Double Action - Halbautomatische Selbstladewaffe

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 3 StR 694/93
    Der - ohne weitere Erörterung des Beweisthemas erfolgten - Verurteilung des Angeklagten wegen Führens einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe (vgl. UA S. 120) ist zu entnehmen, daß die Strafkammer diese Behauptung als widerlegt erachtet hat und davon ausgegangen ist, die Waffe sei nur in der Ausführung 'Double-Action' erhältlich (vgl. hierzu BGHSt 32, 300 [BGH 08.03.1984 - 1 StR 12/84]).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 3 StR 694/93
    Durch die Annahme nur eines tateinheitlichen Waffendelikts (vgl. BGHSt 36, 151) ist der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 3 StR 694/93
    Nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 40, 138) zur fortgesetzten Handlung ist eine Reihe solcher Straftaten nicht mehr zu einer einzigen Tat zusammenzufassen, sondern jede gesondert zu beurteilen.
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15

    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils:

    d) Dagegen hat der Bundesgerichtshof die (qualifizierte) Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln als (schwere räuberische) Erpressung angesehen (BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 3 StR 694/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Dabei bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die Frage, ob auch der unter Strafandrohung stehende Besitz an dem Haschisch (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) strafrechtlich als Vermögensbestandteil der beiden Angeklagten zu werten war, so daß sie durch dessen unentgeltliche Weggabe einen Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB erlitten (so auf der Grundlage des faktisch-wirtschaftlichen Vermögensbegriffs - vgl. allgemein RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 254; 15, 83 - für den konkreten Fall des Betäubungsmittelbesitzes: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16

    Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust

    Hieran sieht er sich jedoch durch entgegenstehende Rechtsprechung - unter anderem - des 3. Strafsenats gehindert (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 3 StR 694/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2; implizit auch Senat, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 3 StR 71/04, NStZ 2005, 155).

    Anknüpfend an diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof auch den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln als dem Schutz der Vermögensdelikte unterfallenden wirtschaftlichen Wert beurteilt (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1995 - 3 StR 694/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Sichverschaffen 2; vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; vom 12. Mai 2002 - 3 StR 4/02, NStZ 2003, 151, 152; vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73; Urteile vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3; vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, juris Rn. 36; offen gelassen von BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 326).

  • BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05

    Schreckschusspistole als Schusswaffe im Sinne des BtMG

    Das Landgericht hat zutreffend (vgl. hierzu u.a. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 60 und Versuch 1; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2) den Betrug darin gesehen, dass R. - entsprechend getäuscht - die Plastiktüte mit dem Haschisch im Vertrauen auf Zahlungsbereitschaft ohne Vorkasse aushändigte.
  • BGH, 27.09.1996 - 2 StR 297/96

    Beibehalten eines Ausspruchs über eine Gesamtfreiheitsstrafe trotz Entfallens

    Dies hat zur Folge, daß die Verstöße gegen das Waffengesetz in den Fällen II 3 (Führen) und II 4 (Ausüben der tatsächlichen Gewalt) tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3, Konkurrenzen 2) und demgemäß auch zu den übrigen im Fall II 3 der Urteilsgründe verwirklichten Straftatbeständen in Tateinheit stehen (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3, Konkurrenzen 3 und 4).
  • BGH, 03.04.1998 - 2 StR 95/98

    Änderung eines Schuldspruchs wegen Rechtfertigung von Tateinheit bei

    Denn die Beendigung der Geldfälschung und der versuchte Betrug fallen mit dem Führen und der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Selbstladekurzwaffe zusammen, was die Annahme von Tateinheit rechtfertigt (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 3 und 4; StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 6, 14, 15 und 27).
  • BGH, 07.05.1997 - 3 StR 105/97

    Nötigung durch Bestimmen zum Fortführen des unfreiwilligen Rauschgiftverkaufs -

    Das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen oder nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände in engem räumlichen Zusammenhang stellt, auch wenn diese nicht unter dieselbe Strafvorschrift fallen, nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar (BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 4).
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