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   BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88   

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https://dejure.org/1989,1484
BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88 (https://dejure.org/1989,1484)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1989 - 2 StR 712/88 (https://dejure.org/1989,1484)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1989 - 2 StR 712/88 (https://dejure.org/1989,1484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den demnach zugrundezulegenden Strafrahmen - Begründung der Strafaussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vorliegen einer Vielzahl mildernder Umstände

    Auszug aus BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88
    Dabei können sich "besondere Umstände" auch aus dem Zusammentreffen von Milderungsgründen ergeben, die - einzeln gewertet - nur einfache Strafmilderungsgründe wären (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1984, 360; BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1988 - 2 StR 374/88 und 15. November 1988 - 4 StR 511/88).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 511/88

    Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88
    Dabei können sich "besondere Umstände" auch aus dem Zusammentreffen von Milderungsgründen ergeben, die - einzeln gewertet - nur einfache Strafmilderungsgründe wären (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1984, 360; BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1988 - 2 StR 374/88 und 15. November 1988 - 4 StR 511/88).
  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 698/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls der Beihilfe -

    Auszug aus BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88
    Denn für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den demnach zugrundezulegenden Strafrahmen kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 206; BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 698/85 - und 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87).
  • BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87

    Strafbemessung: Gehilfenstrafe,

    Auszug aus BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88
    Denn für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den demnach zugrundezulegenden Strafrahmen kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 206; BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 698/85 - und 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87).
  • BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82

    Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser

    Auszug aus BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88
    Denn für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den demnach zugrundezulegenden Strafrahmen kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 206; BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 698/85 - und 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

    Auszug aus BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88
    Dabei können sich "besondere Umstände" auch aus dem Zusammentreffen von Milderungsgründen ergeben, die - einzeln gewertet - nur einfache Strafmilderungsgründe wären (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1984, 360; BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1988 - 2 StR 374/88 und 15. November 1988 - 4 StR 511/88).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88
    Erst auf dieser Grundlage ist zu entscheiden, ob insgesamt "besondere Umstände" gegeben sind, also solche Umstände vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung - trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, wie er sich in der Höhe der Strafe widerspiegelt - als angebracht und dem vom Strafrecht geschützten Interesse nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1987, 21).
  • BGH, 06.09.2016 - 1 StR 575/15

    Urteil gegen Steuerberater eines früheren Vorstandsmitglieds der BayernLB

    Für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den zugrunde zu legenden Strafrahmen ist somit entscheidend, ob sich die Beihilfe selbst - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - als besonders schwerer Fall darstellt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 1982 - 3 StR 19/82, NStZ 1982, 206; vom 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87; vom 17. März 1989 - 2 StR 712/88; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4, Gehilfe 2; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NJW 2009, 690; vom 13. September 2007 - 5 StR 65/07, wistra 2007, 461 und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 188/12, NStZ-RR 2012, 342).
  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17

    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive

    Für die Bewertung der Tat des Gehilfen und des zugrunde zu legenden Strafrahmens ist somit entscheidend, ob sich die Beihilfe selbst - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - als besonders schwerer Fall darstellt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 1982 - 3 StR 19/82, NStZ 1982, 206; vom 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87; vom 17. März 1989 - 2 StR 712/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4, Gehilfe 2; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NJW 2009, 690; vom 13. September 2007 - 5 StR 65/07, wistra 2007, 461 und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 188/12, NStZ-RR 2012, 342; Urteil vom 6. September 2016 - 1 StR 575/15, NStZ 2017, 356, 358).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Der neue Tatrichter wird auch beachten können, daß die Voraussetzungen der Regelbeispiele für den erhöhten Strafrahmen des besonders schweren Falles des unerlaubten Handeltreibens (gewerbsmäßig, nicht geringe Menge) für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen sind und es bei dem Gehilfen nicht ausreicht, wenn sich nur die Haupttat als ein besonders schwerer Fall erweist (vgl. BGHR BtMG § 29 III 4 Gehilfe 1, 2), zumal in die Strafrahmenwahl der vertypte Milderungsgrund der Beihilfe einzubeziehen ist.
  • BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Unwissenheit des Gehilfen

    Lediglich der Schuldgehalt der Beihilfe, der unabhängig von demjenigen der Haupttat festzustellen und zu bewerten ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2), stellt sich geringer dar.

    Der Schuldgehalt der Beihilfe orientiert sich nicht in erster Linie an der Haupttat, sondern - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - an der Beihilfe selbst (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2).

  • BayObLG, 04.10.2001 - 4St RR 108/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs bei

    Bei der Bewertung der Tat des Gehilfen kommt es in erster Linie auf die Beihilfe selbst an und nicht auf die geförderte Haupttat (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2 m.w.N.).

    Sie haben jedoch Bedeutung für den Schuldgehalt der Tat, der - unter Berücksichtigung des objektiven Gewichts der Haupttat - maßgeblich auch durch die Vorstellung des Gehilfen vom Wirkstoffgehalt der veräußerten Betäubungsmittel mit bestimmt wird (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2).

  • BGH, 08.09.1994 - 4 StR 364/94

    Beihilfe bei einseitiger Kenntnisnahme ohne objektiv fördernden Beitrag - Aktive

    Auch wird zu bedenken sein, daß es für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den demnach zugrunde zu legenden Strafrahmen nicht in erster Linie auf die Haupttat, sondern darauf ankommt, wie - wenn auch unter Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst zu gewichten ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2).
  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90

    Betäubungsmittel - Schuldumfang - Fortgesetzte Handlung - Mitteilung -

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Gehilfe 2; BGH NStZ 1982, 206).
  • BGH, 04.09.1990 - 5 StR 234/90

    Betäubungsmittel - Hinzuziehung eines Dolmetschers - Protokollpflicht -

    Der neue Tatrichter wird auch zu bedenken haben, daß die Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 BtMG für jeden Beteiligten gesondert zu prüfen sind (vergleiche BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2).
  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 329/92

    Maßstab bei Bewertung einer Beihilfe als besonders schweren Fall -

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich die Beihilfe unter Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat im Rahmen der umfassenden Würdigung und Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht (vgl. BGHR StGB vor § 1/besonders schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlende 1 m.w.N.) als besonders schwerer Fall darstellt (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2; BGH, Beschlüsse vom 12. September 1990 - 3 StR 270/90 und vom 30. Oktober 1991 - 3 StR 368/91 -, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 97/92

    Bewertung des Tatbeitrages eines Gehilfen als besonders schwerer Fall -

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2; vgl. auch BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 3 StR 368/91; Urteil vom 21. Januar 1992 - 1 StR 598/91 -).
  • BGH, 26.05.1993 - 2 StR 199/93

    Normalstrafrahmen - Beihilfe - Schwerer Fall - Regelbeispiel - Rauschgiftübergabe

  • BGH, 24.04.1992 - 2 StR 174/92

    Strafrahmen Festleguung für die Bewertung einer Tat eines Gehilfen - Unzulässige

  • BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91

    Urteilsfeststellungen zu Heroin-Menge und Wirkstoffanteil - Keine Minderung wegen

  • BGH, 20.12.1990 - 1 StR 650/90

    Beihilfe - Strafzumessung - Handel mit Betäubungsmitteln - Berücksichtigung der

  • BGH, 22.06.1994 - 2 StR 266/94

    Bestimmung des Strafrahmens für die Tat eines Gehilfen

  • BGH, 27.06.1990 - 4 StR 56/90

    Selbständige Qualifikationstatbestände - Strafzumessungsregeln - Bewertung der

  • BayObLG, 10.02.2003 - 4St RR 12/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Mindestschuldfeststellungen beim Gehilfen, Minder

  • BGH, 05.01.1994 - 2 StR 714/93

    Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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