Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2939
BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,2939)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,2939)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,2939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    §§ 29, 29a BtMG; § 46 Abs. 3 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Doppelverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handel - Handeltreiben - Verwerflichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG (1981) § 29a; StGB § 46 Abs. 3
    Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung wegen Handels mit BtM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 597
  • BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 36
  • NStZ 2000, 95 (Ls.)
  • StV 2000, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Ist ein gewichtiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Einzelfall belegt, so ist die Erwägung, die verwirklichte Tatbestandsvariante des Handeltreibens sei "eine der verwerflichsten Tatmodalitäten des § 29a BtMG", nicht zu beanstanden (im Anschluß an BGHSt 44, 361).

    So hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Erwägung, das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sei die "verwerflichste Tatvariante des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG", als bloße "Leerformel" angesehen, die gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB) verstoße (BGHSt 44, 361).

  • BGH, 25.01.1984 - 2 StR 811/83

    Strafschärfende Anlastung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als solches

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Es bleibt daher lediglich eine Divergenz zum 4. Strafsenat - möglicherweise auch noch zum 2. Strafsenat (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1984 - 2 StR 811/83 -) - in der abstrakten Frage des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79

    Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Er befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit dem 1. Strafsenat (vgl. BGH NStZ 1986, 368 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 24. August 1999 - 1 ARs 12/99 -) und dem 3. Strafsenat (vgl. BGH NJW 1980, 1344 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 12. August 1999 - 3 ARs 14/99 -) des Bundesgerichtshofs.
  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Er befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit dem 1. Strafsenat (vgl. BGH NStZ 1986, 368 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 24. August 1999 - 1 ARs 12/99 -) und dem 3. Strafsenat (vgl. BGH NJW 1980, 1344 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 12. August 1999 - 3 ARs 14/99 -) des Bundesgerichtshofs.
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Dabei wird die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahmen in die Positivliste der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf (vgl. BGH NJW 2000, 597; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 147).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Eine differenzierte Strafzumessung nach Maßgabe des unterschiedlichen Gefährlichkeitsgrades der von den BtMG-Tatbeständen gleichermaßen erfassten Betäubungsmittel ist nicht nur zulässig, sondern geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 36).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Das Herstellen stellt innerhalb des Tatbestands des Handeltreibens eine der gewichtigsten Tatmodalitäten dar, da bei dieser Tatmodalität die Gefährlichkeit für die Gesundheit Dritter durch unsachgemäßes Vorgehen erhöht ist (BGH NJW 2000, 597; BGH NJW 1980, 1344; BGH NStZ 1986, 368; Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 917).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 171/19

    Bewertung der Konkurrenzverhältnisse in Tateinheit i.R.d. bewaffneten

    aa) Zwar ist die in den Fällen II. 2. und 4. der Urteilsgründe - Taten zu Ziffer 1 und 3 der Anklageschrift - angestellte strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "mit dem Handeltreiben die gefährlichste Alternative des § 29a BtMG' verwirklicht, rechtlich bedenklich, weil sie mit dem Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) in Konflikt zu geraten droht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 366; Beschlüsse vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, NJW 2000, 597, 598; vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, StV 2010, 133; und vom 11. Mai 2017 - 5 StR 175/17, juris; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 164; Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344, 355; Beschluss vom 14. September 2016 - 2 StR 376/16, juris; differenzierend Patzak, in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., Vor §§ 29 ff., Rn. 101; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807).
  • BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21

    Strafzumessung (keine Berücksichtigung des Fehlens möglicher

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die weitere Erwägung des Landgerichts, der Angeklagte habe mit dem Handeltreiben die im Vergleich zum Besitz von Betäubungsmitteln verwerflichere Variante verwirklicht, rechtlich nicht unbedenklich ist (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 171/19 Rn. 7; Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 366/14, NStZ 2015, 344, andererseits BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4; zum Meinungsstand Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807).
  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 329/16

    Fehlende Darstellung der bei der Überzeugungsbildung zu Grunde liegenden

    a) Die Aufhebung des Schuldspruchs im Fall 1 der Urteilsgründe führt zum Wegfall der insoweit verhängten Einzelstrafe (zum strafzumessungsrechtlichen Bedeutungsgehalt des Handeltreibens und der Höhe der jeweiligen Handelsmenge gegenüber anderen Begehungsvarianten des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 877 ff.).
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - II-19/02

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß;

    Im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung hat der 5. Strafsenat die strafschärfende Berücksichtigung des Handeltreibens als einer der verwerflichsten Tatmodalitäten für grundsätzlich unbedenklich angesehen, da die unterschiedlichen Begehungsweisen wertungsmäßig in einem faktischen Stufenverhältnis zueinander stehen und das Handeltreiben regelmäßig eine schwerere Deliktsvariante darstelle (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4 = BtMG § 29 Strafzumessung 6).
  • OLG München, 25.05.2007 - 4St RR 76/07

    Handeltreiben "als verwerflichste Variante des § 29a Abs. 1 S. 2 BtMG und

    Mit dieser Einschränkung sieht der 5. Strafsenat nach Anfrage bei den anderen Senaten gemäß § 132 GVG keinen Widerspruch zur Rechtsprechung des 4. Strafsenats (BGH NJW 2000, 597 ).
  • BayObLG, 26.09.2000 - 4St RR 116/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch,

    Zu der Frage, inwieweit die Tatsache des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Einzelfall als strafschärfende Strafzumessungserwägung in Betracht kommt, verweist der Senat auf BGH NJW 2000, 597/598.
  • BayObLG, 29.01.2001 - 4St RR 7/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beihilfe bei unerlaubter Verbrauchsüberlassung

    Die genaue rechtliche Qualifizierung der Haupttat kann trotz des gleichlautenden Strafrahmens auch nicht dahingestellt bleiben, da das Handeltreiben innerhalb der in § 29 BtMG unter Strafe gestellten Begehungsweisen im Sinn eines faktischen Stufenverhältnisses regelmäßig die schwerere Deliktsvariante darstellt und diesen vorgeht (BGH NJW 2000, 597 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht