Rechtsprechung
BGH, 21.03.1989 - 1 StR 11/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 5
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von …
Denn im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts lassen sich Unrecht und Schuld eines strafbaren Verhaltens ohne Berücksichtigung der Art und der Wirkstoffkonzentration sowie der Menge der Droge, auf die es sich bezogen hat, in aller Regel nicht abschließend beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 21. März 1989 - 1 StR 11/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 5 …und vom 16. Oktober 1991 - 3 StR 306/91, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 19;… Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18). - LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18
Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten …
Die Einfuhr einer "harten" Droge mit entsprechend erhöhter Gefährlichkeit kann dabei nur zu Lasten eines Täters berücksichtigt werden, wenn dieser eine Vorstellung über die Gefährlichkeit hatte (BGH, Beschl. v. 21.03.1989 - 1 StR 11/89, juris).Zum einen bezieht sich diese Rechtsprechung ausschließlich auf Menge und Wirkstoffgehalt eines bestimmten vom Vorsatz des Täters umfassten Rauschgifts, während Rechtsprechung und Literatur (BGH, Beschl. v. 21.03.1989 - 1 StR 11/89; BayObLG, Beschl. v. 30.06.1998 - 4St RR 91/98, juris;… Weber, aaO, Vorb. zu den §§ 29 ff. Rn. 932;… Patzak, aaO, § 29 Teil 5 Rn. 93; Zschockelt, NStZ 1998, 238) zur Frage der Art des Rauschgifts bislang die ausdrückliche, zumindest aus den Gesamtumständen der Tat herleitbare Feststellung für erforderlich erachten, dass die Art und damit die Gefährlichkeit des Rauschgifts Teil der Vorstellung des Täters sind.
- BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20
Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer …
Der Beschluss des 1. Strafsenats vom 21. März 1989 (1 StR 11/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 5) steht dieser Rechtsauffassung nicht entgegen, weil er sich zu der Frage tatschulderhöhender Berücksichtigung eines Fahrlässigkeitsvorwurfs im Hinblick auf die vom Vorsatz nicht umfasste Betäubungsmittelart nicht verhält. - BGH, 20.12.1990 - 1 StR 650/90
Beihilfe - Strafzumessung - Handel mit Betäubungsmitteln - Berücksichtigung der …
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß einem Angeklagten die besondere Gefährlichkeit von Heroin nur dann strafschärfend zur Last gelegt werden kann, wenn der Tatrichter festzustellen vermag, daß der Täter wenigstens damit rechnete und es billigte, Hilfsdienste gerade zum Handel mit diesem Betäubungsmittel zu leisten (vgl. BGHR BtMG § 29 - Strafzumessung 5).