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   BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89   

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https://dejure.org/1990,2647
BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89 (https://dejure.org/1990,2647)
BGH, Entscheidung vom 02.01.1990 - 1 StR 642/89 (https://dejure.org/1990,2647)
BGH, Entscheidung vom 02. Januar 1990 - 1 StR 642/89 (https://dejure.org/1990,2647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten Geständnisses - Gesonderter Freispruch wegen eines einzelnen Delikts bei Annahme von Tateinheit - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eine auf Umsatz gerichtete Verwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StPO § 254 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83

    Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns

    Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89
    Anklage und Eröffnungsbeschluß nahmen wegen dieses Tatvorwurfs zutreffend Tateinheit - nicht fortgesetzte Handlung, wie der Generalbundesanwalt meint - an; damit war ein besonderer Freispruch - auch nicht aus Billigkeitsgründen - nicht geboten (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; BGH NStZ 1985, 15 [Pfeiffer/Miebach]).
  • BGH, 19.12.1975 - 2 StR 480/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89
    Die Funktion des Bezirksanwalts in Zürich entspricht derjenigen des Ermittlungsrichters nach der deutschen Strafprozeßordnung (vgl. BGHSt 7, 15, 16; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1975 - 2 StR 480/73).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum Handeltreiben auch das Innehaben der zu veräußernden Betäubungsmittel, vorausgesetzt, daß eine solche Verwahrung im Zusammenhang mit einer auf Umsatz gerichteten Tätigkeit steht (BGHSt 30, 277, 279; 359, 362).
  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54

    Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften

    Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89
    Die Funktion des Bezirksanwalts in Zürich entspricht derjenigen des Ermittlungsrichters nach der deutschen Strafprozeßordnung (vgl. BGHSt 7, 15, 16; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1975 - 2 StR 480/73).
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89
    Das bestreitet die Revision ebensowenig wie den Umstand, daß sich der Angeklagte seines Aussageverweigerungsrechts bewußt war, so daß es auf eine möglicherweise unterbliebene Belehrung darüber nicht ankommt (vgl. BGHSt 31, 395, 399).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Sie hat dazu geführt, daß als Handeltreiben auch Handlungen abgeurteilt werden, die weit im Vorfeld der eigentlichen Umsatzgeschäfte liegen, diese nur als Hilfstätigkeiten begleiten oder ihnen im Rahmen des Geldflusses nachfolgen: Im Vorfeld werden Tätigkeiten wie die Erkundigung nach Lieferquellen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1), das Auskundschaften potentieller Abnehmer (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20) und sogar das Beschaffen von Laborgeräten für die Herstellung von Drogen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40) als vollendetes Handeltreiben erfaßt.
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung

    Zu den richterlichen Protokollen, die nach § 254 Abs. 1 StPO zum Zwecke der Beweisaufnahme über ein Geständnis verlesen werden dürfen, gehören ebenso wie im Rahmen der Anwendung von § 251 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch ausländische Niederschriften (vgl. BGHR StPO § 254 I Vernehmung, richterliche 3).

    Dabei ist es, was die Stellung des ausländischen Vernehmers angeht, nicht gerechtfertigt, zwischen den Fällen des § 251 Abs. 1 StPO und denen des § 254 Abs. 1 StPO grundsätzlich zu unterscheiden (ebenso wohl BGHR StPO § 254 I Vernehmung, richterliche 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 254 Rdn. 4 unter Verweis auf die Anmerkungen zu § 251).

    Daß der Amtsstatthalter der unmittelbaren Aufsicht durch den Staatsanwalt unterliegt, seine Weisungen zu befolgen hat und ihm gegenüber berichtspflichtig ist (§§ 153, 154 StPO Luzern), mithin in seiner Stellung nicht sachlich unabhängig ist wie ein deutscher Richter, ist für die Frage der Verlesbarkeit der Niederschriften über die Angeschuldigtenvernehmungen nicht entscheidend (vgl. BGHR StPO § 254 I Vernehmung, richterliche 3 für den Bezirksanwalt in Zürich).

  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Demgegenüber vertritt die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, der Steuerfiskus könne Verletzter im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB sein, so daß bei Steuerdelikten Verfall regelmäßig ausscheide (vgl. LG Aachen NJW 1978, 385; LG Berlin wistra 1990, 157; W. Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 36; Herzog in NK-StGB § 73 Rdn. 18; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 73 Rdn. 5; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 73 Rdn. 6; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 73 Rdn. 26; Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. vor § 369 AO (Abschnitt B) Rdn. 259 ff.; Güntert, Die Gewinnabschöpfung als strafrechtliche Sanktion, S. 76; Bäkkermann ZfZ 1976, 366, 368; Meurer NStZ 1991, 438 f.).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 96/08

    Verurteilungen im Strafverfahren wegen Betrugs zu Lasten des FC Energie Cottbus

    Damit bedurfte es eines Teilfreispruchs zur Klarstellung nicht, um den die Anklage unverändert zulassenden Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 6).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

    Im Vorfeld werden Tätigkeiten wie die Erkundigung nach Lieferquellen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1), das Auskundschaften potentieller Abnehmer (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20) und sogar das Beschaffen von Laborgeräten für die Herstellung von Drogen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40) als vollendetes Handeltreiben erfaßt.
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01

    Unzulässiger Teilfreispruch (Tateinheit); Auslieferungshaft (Frankreich;

    Da das dem Angeklagten vorgeworfene Tötungsdelikt zum Nachteil B. mit den abgeurteilten Taten nach §§ 231, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Tateinheit steht - wo von auch das Landgericht ausgeht -, durfte ein Teilfreispruch nicht ergehen (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; NStZ 1985, 15 bei Pfeiffer/Miebach; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 6).
  • BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94

    Rauschgift - Betäubungsmittelgesetz - Handeltreiben - Beihilfe

    Das Aufbewahren von Rauschgift, das gewinnbringend veräußert werden soll, kann freilich ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens rechtfertigt (vgl. BGHSt 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20 und 35).
  • BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    a) Zwar kann das Aufbewahren von zum gewinnbringenden Umsatz bestimmten Betäubungsmitteln ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens bereits für sich genommen rechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. März 1981 - 3 StR 68/81, NStZ 1981, 263; vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 361; vom 2. Januar 1990 - 1 StR 642/89, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20; vom 23. September 1992 - 3 StR 275/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35).
  • OLG Nürnberg, 16.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 295/14

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Anforderungen an die Verfahrensrüge

    Ein Beispiel ist das schlichte Innehaben, wenn es im Zusammenhang mit einer Tätigkeit steht, die auf den Umsatz des Betäubungsmittels gerichtet ist (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20; Weber am angegebenen Ort Rn. 487).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Da das dem Angeklagten vorgeworfene Tötungsdelikt zum Nachteil B. mit den abgeurteilten Taten nach §§ 231, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Tateinheit steht - wovon auch das Landgericht ausgeht -, durfte ein Teilfreispruch nicht ergehen (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; NStZ 1985, 15 bei Pfeiffer/Miebach; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 6).
  • BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97

    Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters

  • LG Mannheim, 21.12.2006 - 25 Qs 14/06
  • OLG Schleswig, 30.07.2002 - 1 Ws 227/02
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