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   BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94   

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https://dejure.org/1994,3935
BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94 (https://dejure.org/1994,3935)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1994 - 3 StR 149/94 (https://dejure.org/1994,3935)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - 3 StR 149/94 (https://dejure.org/1994,3935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Beihilfe - Unerlaubtes Handeltreiben - Warnfunktion - Unerhebliche Abweichung vom Kausalverlauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a; StGB § 15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 46
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94
    Derartige Abweichungen des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf sind dann für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGHSt 38, 32, 34 [BGH 11.07.1991 - 1 StR 357/91] m.w.Nachw. st. Rspr.).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94
    Nach ihrer Vorstellung wollten die Angeklagten hierdurch den Transport des Heroins und dessen Besitz, also Teilakte des unerlaubten Handeltreibens, das vom Erwerb bis zur Veräußerung zu einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit verbunden ist (vgl. BGHSt 30, 28), sichern.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94
    Der Verurteilung steht auch nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (NJW 1994, 1577 [BVerfG 09.03.1994 - 2 BvL 43/92]) entgegen, weil die Angeklagten nicht nur eine geringe Menge Haschisch zum Eigenverbrauch eingeführt, sondern mit ihrem Tun unerlaubtes Handeltreiben mit Heroin in nicht geringer Menge unterstützt und damit zu einem Verbrechen mindestens Beihilfe geleistet haben.
  • BGH, 22.05.1989 - 2 StR 38/89

    Einverständnis eines anderen mit dem Erfolg der Haupttat wenn diese seinen

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94
    In subjektiver Hinsicht ist dies als eine Handlung anzusehen, welche die Rechtsgutverletzung der Mitangeklagten erleichtern, ihre Tat also fördern sollte (vgl. BGH NStZ 1985, 318; BGHR StGB § 27 I, Hilfeleisten 5).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94
    Für den Angeklagten W. ergibt sich dies bereits daraus, daß er das Haschisch eigenhändig als Lenker des Pkw BMW über die Grenze verbrachte (BGHSt 38, 315), für den Angeklagten K. daraus, daß er als Besitzer und Verfügungsberechtigter über das Fahrzeug jederzeit den Transport des Haschischs hätte ablehnen können.
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 27/85

    Fahrt mit Haschisch - § 27 StGB, Beihilfe hinsichtlich des Besitzes, 'kausales

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94
    In subjektiver Hinsicht ist dies als eine Handlung anzusehen, welche die Rechtsgutverletzung der Mitangeklagten erleichtern, ihre Tat also fördern sollte (vgl. BGH NStZ 1985, 318; BGHR StGB § 27 I, Hilfeleisten 5).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94
    Auch von einer nicht rechtskräftigen Verurteilung geht eine Warnfunktion - wie dies die Strafkammer annimmt - aus (vgl. BGH MDR bei Dallinger 1973, 16; BGHR StGB § 46 II, Vorleben 2).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Zum anderen sind beim Gehilfenvorsatz Abweichungen des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf dann für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGHSt 38, 32, 34; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 46).
  • BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19

    Beihilfe (Vorsatz hinsichtlich der Haupttat: erforderliche Vorstellung des Täters

    Derartige Unterschiede sind dann für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13 Rn. 36 und Urteil vom 27. Juli 1994 - 3 StR 149/94 Rn. 6, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 46).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08

    Revisibilität der Strafzumessung (Strafrahmenmilderung wegen verminderter

    Auch von nicht rechtskräftigen Verurteilungen kann eine Warnfunktion ausgehen, so dass diese bei der Strafzumessung gegebenenfalls strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 2; BGH, Urteil vom 27. Juli 1994 - 3 StR 149/94; Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 4. Aufl. Rdn. 362 ff.).
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