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   BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94   

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BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94 (https://dejure.org/1994,1767)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1994 - 2 StR 429/94 (https://dejure.org/1994,1767)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1994 - 2 StR 429/94 (https://dejure.org/1994,1767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich noch im Besitz einer anderen Person befindet, um es dem Zugriff der Polizei zu entziehen - Strafzumessungspraxis für Handeltreiben mit Heroin - Gesamtwürdigung der Person des Täters und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.1993 - 5 StR 274/93

    Teilweise Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94
    Es ist jedoch zu besorgen, daß es dabei verkannt hat, daß im Vordergrund der Gesamtstrafenbildung nicht die Summe der Einzelstrafen, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten sowie die Frage zu stehen hat, welche Auswirkungen die Strafe auf das Leben des Angeklagten haben wird (vgl. auch BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93 - und vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 - sowie Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94
    Im übrigen fällt die nach den Umständen sehr hohe Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren (Handeltreiben mit insgesamt etwa 130 g Heroingemisch bei einem Heroinhydrochloridanteil von etwa 8 g) aus dem Rahmen der dem Senat bekannten Strafzumessungspraxis deutlich heraus (vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Strafhöhe 6, 7; Beurteilungsrahmen 11).
  • BGH, 11.02.1992 - 5 StR 607/91

    Anforderungen an das Maß der Bestrafung eines bisher nicht vorbestraften Täters -

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94
    Es ist jedoch zu besorgen, daß es dabei verkannt hat, daß im Vordergrund der Gesamtstrafenbildung nicht die Summe der Einzelstrafen, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten sowie die Frage zu stehen hat, welche Auswirkungen die Strafe auf das Leben des Angeklagten haben wird (vgl. auch BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93 - und vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 - sowie Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94
    Es ist jedoch zu besorgen, daß es dabei verkannt hat, daß im Vordergrund der Gesamtstrafenbildung nicht die Summe der Einzelstrafen, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten sowie die Frage zu stehen hat, welche Auswirkungen die Strafe auf das Leben des Angeklagten haben wird (vgl. auch BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93 - und vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 - sowie Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 53/92

    Kriterien bei der Bemessung der Strafhöhe bei sexueller Belästigung

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94
    Im übrigen fällt die nach den Umständen sehr hohe Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren (Handeltreiben mit insgesamt etwa 130 g Heroingemisch bei einem Heroinhydrochloridanteil von etwa 8 g) aus dem Rahmen der dem Senat bekannten Strafzumessungspraxis deutlich heraus (vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Strafhöhe 6, 7; Beurteilungsrahmen 11).
  • BGH, 21.10.1992 - 5 StR 465/92

    Anforderungen an die Erörterung der Erhöhung von Einzelstrafen

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94
    Es ist jedoch zu besorgen, daß es dabei verkannt hat, daß im Vordergrund der Gesamtstrafenbildung nicht die Summe der Einzelstrafen, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten sowie die Frage zu stehen hat, welche Auswirkungen die Strafe auf das Leben des Angeklagten haben wird (vgl. auch BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93 - und vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 - sowie Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92

    Verurteilung wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin - Definition des Besitzes im

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94
    Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1992 - 5 StR 592/92).
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94
    Eine nur kurze Hilfstätigkeit, die ohne Herrschaftswillen geleistet wird, ist kein Besitz in diesem Sinne (BGHSt 26, 117).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten in den Vordergrund gestellt (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

    Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 3. März 1978 - 2 StR 717/77, BGHSt 27, 380, 382 und vom 22. Januar 1998 - 4 StR 393/97, NStZ-RR 1998, 148 f.; Beschlüsse vom 2. September 1994 - 2 StR 429/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2; vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 4 und vom 27. Juli 2004 - 3 StR 71/04, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 5 mwN).
  • OLG Koblenz, 19.11.2014 - 2 OLG 3 Ss 156/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Betäubungsmitteleigenschaft eines

    b) Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (BGHSt 27, 380 f.; BGH NStZ-RR 1998, 148 f.; NStZ-RR 2008, 212; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2, 4; OLG München aaO; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 13 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 651/07

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erlangung der

    Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (st. Rspr.; vgl. BGHSt 27, 380 f.; BGH NStZ-RR 1998, 148 f.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2, 4; vgl. auch Körner BtMG 6. Aufl. § 29 Rdn. 1378).
  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 113/18

    Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht (tatsächliches Herrschaftsverhältnis;

    Soweit der Bundesgerichtshof in einigen Entscheidungen das Merkmal des Besitzes verneint und zur Begründung dabei auch auf die Dauer der Sachherrschaft abgestellt hat (BGH, Beschlüsse vom 2. September 1994 - 2 StR 429/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2; vom 25. Februar 1983 - 3 StR 345/82 (S), StV 1983, 200; Urteil vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75, BGHSt 26, 117), hat er dieses nicht isoliert herangezogen.
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 369/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Besitzen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die darauf gerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 1, 2, 4 m.w.N.; BGHSt 27, 380, 381; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 831; Franke/Wienroeder, BtMG § 29 Rdn. 135).
  • BGH, 27.07.2004 - 3 StR 71/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Besitz im Sinne des Betäubungsmittelstrafrechts setzt ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und den Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (BGHSt 26, 117; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2).
  • BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Eine ganz kurzfristige Hilfstätigkeit genügt nicht, das heißt eine Sachherrschaft, die sich auf keine nennenswerte Dauer erstreckt, auch nicht erstrecken soll, und zugunsten eines anderen in dessen Beisein ausgeübt wird (BGHSt 26, 117 [f.]; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2; …

    In der Rechtsprechung ist eine solche Hilfstätigkeit etwa angenommen worden für einen Angeklagten, der Haschisch im Beisein des Eigentümers 20 Meter weit trug (BGHSt 26, 117 [f.]), sowie für einen Angeklagten, der als Kaufinteressent in Anwesenheit der prospektiven Verkäufer in einem Hotelzimmer Beutel mit Heroin in einem Blumenkübel versteckt, um sie vor der Polizei zu verstecken, die das Hotel bereits betreten hat und kurz davor steht, das Zimmer und die Beteiligten zu durchsuchen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2).

  • BGH, 10.06.2010 - 2 StR 246/10

    Voraussetzungen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Eigenbesitzer;

    Besitzen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die darauf gerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 54, 55; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2, 4 m.w.N.; BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 1170 ff.; Franke/Wienroeder, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 133).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zulässige Höhe

    Eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe (hier: 15 Tagessätze) dreifach oder mehr (hier: mehr als sechsfach) erhöht, überschreitet in aller Regel den Strafrahmen, den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8, 10, 12; BGH NStZ-RR 2003, 9; NStZ-RR 2005, 374, 375 aE; 4 StR 203/02 vom 25. Juni 2002; 2 StR 266/05 vom 21. September 2005; 5 StR 439/05 vom 15. Dezember 2005; 4 StR 21/06 vom 21. März 2006; 1 StR 61/06 vom selben Tag ).
  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip;

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 393/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Strafrichters

  • BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07

    Gewerbsmäßiger Computerbetrug (Strafzumessung: Revisibilität, Aussetzung zur

  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 5 Ss 7/09

    Mann aus dem Schließfach: Oberlandesgericht Düsseldorf hebt amtsgerichtliche

  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07

    Strafzumessung bei Geständnis (Revisibilität; schuldangemessenes Strafen;

  • BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97

    Begrifflichkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen des

  • BGH, 16.02.2005 - 2 StR 384/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Strafzumessung beim Versuch (fakultative

  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 98/97

    Wertungsfehler bei Bemessung einer Gesamtstrafe

  • LG Aurich, 29.09.2020 - 19 KLs 6/19
  • BGH, 18.12.1996 - 2 StR 637/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme eines gewerbsmäßigen Handels -

  • BGH, 18.07.1995 - 4 StR 379/95

    Zunehmende Häufung - Begehung der Tat - Herabsinken der Hemmschwelle - Bemessung

  • OLG Köln, 04.11.2003 - Ss 445/03

    Aufhebung eines angefochtenen Urteils im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den

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