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   BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97   

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https://dejure.org/1997,3838
BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97 (https://dejure.org/1997,3838)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1997 - 2 StR 393/97 (https://dejure.org/1997,3838)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97 (https://dejure.org/1997,3838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begrifflichkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen des Besitzes von Betäubungsmitteln - Konkurrenzverhältnis von Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Darlegung einer verminderten Schuldfähigkeit durch den Tatrichter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 4
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97
    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt darauf hin, daß der Besitztatbestand nicht schon durch eine ganz kurze Hilfstätigkeit, die ohne Herrschaftswillen geleistet wird, erfüllt wird (vgl. BGHSt 26, 117, 118).

    Auch hat der Angeklagte das Rauschgift nicht nur 20 Meter und ohne Herrschaftswillen getragen wie in dem Fall BGHSt 26, 117, 118.

  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97
    Ist nur Beihilfe anzunehmen, so ist tateinheitlich Besitz von Betäubungsmitteln möglich (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 75/97

    Bewertung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97
    Schließt sich der Tatrichter der Beurteilung eines Sachverständigen an, muß er entweder die eigenen Erwägungen oder aber die Anknüpfungstatsachen und die Ausführungen des Sachverständigen in einer Weise wiedergeben, die dem Revisionsgericht die rechtliche Nachprüfung ermöglicht (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 75/97 -).
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97
    Besitz erfordert ein bewußtes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (BGHSt 27, 380 ff.; vgl. auch Wienroeder a.a.O. § 29 Rdn. 115).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich

    Auszug aus BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97
    Ein der Entscheidung des Senats vom 2. September 1994 (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2) vergleichbarer Fall, in dem der Täter auf dem Tisch liegendes Rauschgift ergriffen und in einem Blumenkübel versteckt hatte, liegt nicht vor.
  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

    Auszug aus BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97
    Beim Angeklagten R. folgt dies daraus, daß durch Handeltreiben eine Handlungsmodalität mit erhöhtem Unwert verwirklicht wurde (vgl. BGH NStZ 1996, 499, 500).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 369/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Besitzen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die darauf gerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 1, 2, 4 m.w.N.; BGHSt 27, 380, 381; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 831; Franke/Wienroeder, BtMG § 29 Rdn. 135).
  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 106/17

    Voraussetzungen einer aktiven Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Nachdem der Angeklagte in seiner Wohnung zuvor schon ein Portionieren von Rauschgift durch seinen Bekannten und dessen Neffen zugelassen hatte, nahm er das Marihuana nach dessen Entdeckung in Besitz, indem er es in den beiden teilweise ihm selbst gehörenden Behältnissen erneut in seinem Schlafzimmer unter seinem Bett mit ungehinderter eigener Zugriffsmöglichkeit unterbrachte (vgl. zum Begriff des Besitzens im Sinne des BtMG BGH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 4; Beschluss vom 6 10. Juni 2010 - 2 StR 246/10, NStZ 2011, 98 mwN).
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Eine kurze Hilfstätigkeit liegt dagegen nicht mehr vor , wenn der am Handeltreiben beteiligte Gehilfe das Rauschgift über eine längere Strecke, wenn auch im Beisein des Haupttäters, trägt (BGH BeckRS 1997, 31120040) oder wenn er damit im Einverständnis mit dem Haupttäter nach dem Tragen über eine Strecke von 100 m in einem Torbogen verschwindet, wo der Haupttäter auf ihnen keinen Einfluss mehr hat, und es dort an Dritte weitergibt (BGH NStZ-RR 1998, 148).
  • BGH, 10.06.2010 - 2 StR 246/10

    Voraussetzungen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Eigenbesitzer;

    Besitzen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die darauf gerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 54, 55; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2, 4 m.w.N.; BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 1170 ff.; Franke/Wienroeder, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 133).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 393/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Strafrichters

    Anders als in den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen des Besitztatbestandes verneint hat - etwa: der Täter ergreift auf dem Tisch liegendes Rauschgift und versteckt es in einem Blumenkübel (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2); der Täter trägt das Rauschgift nur 20 Meter unter den Augen des Haupttäters ohne Herrschaftswillen zu einem Auto (BGHSt 26, 117, 118); der Täter holt das Rauschgift auf Anweisung unter den Augen der Haupttäter aus einem Nebenzimmer (BGH StV 1983, 200) - hatte der Angeklagte das Heroin hier zumindest vorübergehend im alleinigen Besitz; damit ist aber der Fall einer nur ganz kurzen Hilfstätigkeit ohne Herrschaftswillen nicht mehr gegeben, vielmehr der Besitztatbestand erfüllt (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97).
  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache

    In Tateinheit hierzu macht sich der Kurier, der - wie hier - das Rauschgift über eine längere Strecke transportiert, regelmäßig wegen (mit-)täterschaftlichen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 4; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 369/07, NStZ-RR 2008, 54 f.; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 1185, 1195 f., 1225).
  • BGH, 05.11.1997 - 3 StR 558/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sachrüge der unzureichenden Beweiswürdigung

    Will sich der Tatrichter der Beurteilung eines Sachverständigen anschließen, muß er entweder die eigenen Erwägungen oder aber die Anknüpfungstatsachen und die Ausführungen des Sachverständigen in einer Weise wiedergeben, die dem Revisionsgericht die rechtliche Nachprüfung ermöglicht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2007 - 5 Ss 42/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Begriff des unerlaubten Besitzens, Beweiswürdigung

  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03

    Beweiswürdigung (hohe Anforderungen bei der Situation Aussage gegen Aussage;

  • LSG Sachsen, 29.06.2022 - L 1 KR 329/21
  • LG Hamburg, 27.05.2020 - 603 KLs 8/19

    Besitz bei Kokain-Entladungshilfe

  • LG Aurich, 29.09.2020 - 19 KLs 6/19
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

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