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   BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03   

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https://dejure.org/2003,4347
BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03 (https://dejure.org/2003,4347)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2003 - 3 StR 375/03 (https://dejure.org/2003,4347)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03 (https://dejure.org/2003,4347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 29 a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit: eigenes Interesse am Taterfolg; Vorrätighalten zum Weiterverkauf; Fremdbesitz); Tateinheit; Tatmehrheit; Bewertungseinheit; Klammerwirkung

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Behandlung des Gehilfen bei Bewertungseinheit des Haupttäters; Qualifizierung mehrerer selbständiger Beihilfehandlungen

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 196/94

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mehrere Verkäufe einer Gesamtmenge -

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    b) Der Besitz von Betäubungsmitteln, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig gehalten werden, erfüllt den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bezogen auf die Gesamtmenge (BGH StV 1994, 658).
  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 225/95

    Gleicher Strafrahmen für unerlaubten Besitz von Betäubungsmittlen und unerlaubten

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Dieser Tatbestand wird von dem der Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge schon deswegen nicht verdrängt, weil er den vollen Strafrahmen des § 29 a Abs. 1 BtMG eröffnet (vgl. BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 404/01

    Erwerb; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Durchführung der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54, 56, 57, 58 m. w. N.).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Durchführung der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54, 56, 57, 58 m. w. N.).
  • BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95

    Mittäter - Frage nach Tatenanzahl - Beurteilung eigenen Tatbeitrags

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Fördert der Gehilfe nur einzelne dieser Handlungen (wie hier einige Verkaufsfälle) und nicht auch diejenigen Handlungen, die zur Zusammenfassung als Bewertungseinheit führen (wie hier etwa den Einkauf), erscheint es dem Senat sachgerecht, den Grundsatz, wonach bei mehreren Beteiligten für jeden nach der Art seines Tatbeitrags selbständig zu ermitteln ist, ob Handlungseinheit oder -mehrheit gegeben ist (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29 m. w. N.) auch im Bereich der Rechtsfigur der Bewertungseinheit anzuwenden (aA, jedoch nicht tragend BGH NStZ 1999, 451; vgl. zur ähnlichen Problematik bei der früheren fortgesetzten Handlung Roxin aaO Rdn. 56, der in solchen Fällen eine mehrfache Beteiligung an einem mehraktigen Rechtsgutsangriff sieht).
  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02

    Eigennützigkeit als Voraussetzung für Mittäterschaft beim Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Durchführung der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54, 56, 57, 58 m. w. N.).
  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Durchführung der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54, 56, 57, 58 m. w. N.).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Fördert der Gehilfe nur einzelne dieser Handlungen (wie hier einige Verkaufsfälle) und nicht auch diejenigen Handlungen, die zur Zusammenfassung als Bewertungseinheit führen (wie hier etwa den Einkauf), erscheint es dem Senat sachgerecht, den Grundsatz, wonach bei mehreren Beteiligten für jeden nach der Art seines Tatbeitrags selbständig zu ermitteln ist, ob Handlungseinheit oder -mehrheit gegeben ist (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29 m. w. N.) auch im Bereich der Rechtsfigur der Bewertungseinheit anzuwenden (aA, jedoch nicht tragend BGH NStZ 1999, 451; vgl. zur ähnlichen Problematik bei der früheren fortgesetzten Handlung Roxin aaO Rdn. 56, der in solchen Fällen eine mehrfache Beteiligung an einem mehraktigen Rechtsgutsangriff sieht).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 233/23
    "Nach ständiger Rechtsprechung verwirklicht der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; Beschluss vom 19. August 1982 - 1 StR 87/82, StV 1982, 525; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Er wird zudem die Bewertungseinheit und damit die Annahme von Tateinheit gerade auch unter dem Gesichtspunkt zu hinterfragen haben, dass der Angeklagte E. nur Beiträge zu Teilverkäufen leistete (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; vgl. aber auch BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 21; BGH NStZ 2007, 102).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12

    Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes

    Dem entspricht es, dass nach richtiger Ansicht in Fällen einer Bewertungseinheit für die Bestrafung des Gehilfen nur die Handlungen des Haupttäters relevant sind, an denen er sich beteiligt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; Körner/Patzak, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 416).
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    194/88, RGSt 17, 227, 228 f.; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; MüKoStGB/Krick, 2. Aufl., § 299 Rn. 41).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Dies gilt wegen der Akzessorietät der Beihilfe aber jedenfalls dann nicht, wenn mehrere an sich selbständige Beihilfehandlungen gerade deshalb zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, weil dies nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Bewertungseinheit bei den Taten des Haupttäters, zu denen der Angeklagte Beihilfe geleistet hat, der Fall ist (BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; vom 2. September 2008 - 5 StR 356/06; NStZ-RR 2008, 386; einschränkend für eine hier nicht gegebene Fallkonstellation: BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; wie hier aber Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11, NStZ-RR 2012, 280).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Allein der Umstand, dass die Bestandshaltung auch im Interesse der übrigen Bandenmitglieder lag, rechtfertigt eine Zurechnung an diese nicht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; Beschluss vom 7. Juni 2005 - 3 StR 150/05, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 23; ferner: BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 423/00, NJW 2001, 1289; Beschluss vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 178/12

    Voraussetzungen der Beihilfe bei Betäubungsmittelkriminalität (bloßes Billigen

    Im Übrigen hat das Landgericht übersehen, dass einem Gehilfen, der nur einen Teil der zu einer Bewertungseinheit verbundenen Veräußerungsgeschäfte des Haupttäters fördert, nur im Umfang seiner Tatbeiträge ein Schuldvorwurf gemacht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11, StV 2012, 286).
  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
    7 1. Die Urteilsgründe lassen im Fall II 3 besorgen, der Tatrichter könnte übersehen haben, dass die Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge den täterschaftlichen unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, welcher den vollen Strafrahmen des § 29 a Abs. 1 BtMG eröffnet, nicht verdrängt (st. Rspr., u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47 und § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteile vom 6. November 2003 - 4 StR 270/03, vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03 - und vom 27. Juli 2005 - 2 StR 192/05).
  • BGH, 11.01.2022 - 4 StR 212/21

    Betäubungsmitteldelikte (Konkurrenzen)

    Zu einer solchen Tat gehören dann als unselbstständige Teilakte alle späteren Betätigungen, die auf den Vertrieb desselben Betäubungsmittels gerichtet sind (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03 - mwN).
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