Rechtsprechung
   BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,507
BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91 (https://dejure.org/1991,507)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1991 - 4 StR 386/91 (https://dejure.org/1991,507)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1991 - 4 StR 386/91 (https://dejure.org/1991,507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Strafzumessung - Rauschgift - Rauschgiftmenge - Strafzumessungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 380
  • MDR 1991, 1073
  • BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18
  • NStZ 1991, 591
  • StV 1991, 564
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 234/86

    Sinn und Zweck einer hohen Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91
    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 1).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung im Hinblick auf die durch das Betäubungsmittelgesetz geschützte Volksgesundheit anerkannt, daß die Wirkstoffmenge ein wesentlicher Umstand zur Beurteilung der Schwere der Tat und zur Bestimmung des Schuldumfangs ist (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8 = NStZ 1990, 84, 85 und Strafzumessung 12).
  • BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung -

    Auszug aus BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91
    Deshalb verlangt die Rechtsprechung außer Feststellungen zum Wirkstoffgehalt grundsätzlich auch Angaben zur Gesamtmenge in den Urteilsgründen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 351/88

    Folgen des Nichtfeststellens der genauen Zusammensetzung gehandelter

    Auszug aus BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91
    Von der Wirkstoffmenge hängt es im einzelnen ab, ob das Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG gegeben ist und ob die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG vorliegen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Hierin kommt das gesteigerte Unrecht, nämlich das um das 13, 4-fache erhöhte Gefährdungspotential - das Gewicht des Angriffs auf das geschützte Rechtsgut der Volksgesundheit, das sich in dem Vielfachen der nicht geringen Menge ausdrückt (BGH, Urteil vom 8. November 1989 - 3 StR 368/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; vgl. auch Beschlüsse vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91 Rn. 8 und vom 16. Oktober 1991 - 3 StR 306/91 Rn. 4) - gegenüber dem Grenzwert zur Erfüllung der Qualifikationstatbestände zum Ausdruck.

    aa) Zwar kommt nach der Rechtsprechung der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit gegenüber der Rauschgiftmenge und der Wirkstoffkonzentration eine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00 Rn. 15; vgl. auch zum sog. Stufenverhältnis BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 12; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 Rn. 13; vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17 Rn. 5; vom 2. November 2017 - 4 StR 286/17 Rn. 4 und vom 14. August 2018 - 1 StR 323/18 Rn. 4).

    Denn im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts lassen sich Unrecht und Schuld eines strafbaren Verhaltens ohne Berücksichtigung der Art und der Wirkstoffkonzentration sowie der Menge der Droge, auf die es sich bezogen hat, in aller Regel nicht abschließend beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 21. März 1989 - 1 StR 11/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 5 und vom 16. Oktober 1991 - 3 StR 306/91, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 19; Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18).

    Davon unberührt ist der Aspekt der kriminellen Energie, die erhöht sein kann, wenn sich die Tat auf Betäubungsmittel mit ungewöhnlich hoher Wirkstoffkonzentration bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91 Rn. 8).

  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einheitliche Tat des

    Denn die (Gesamt-)Menge der Betäubungsmittel, die der Täter in seinem Besitz hat, ist ebenso wie die Art und Gefährlichkeit eines Rauschgifts sowie dessen Qualität sowohl für den Unrechtsgehalt der Tat als auch für die Schuld des Täters von besonderer Bedeutung und stellt regelmäßig einen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, NStZ 1991, 591; Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1 StR 181/19, NStZ 2020, 229, 230; Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 29 Teil 13 Rn. 90).
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 125/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge des Rauschgifts bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 Rn. 14; Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91 Rn. 8).

    Die Gesamtmenge des Wirkstoffs ist - bezogen auf die einfache nicht geringe Menge - ein für die Strafzumessung wesentlicher Gesichtspunkt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 531/98 Rn. 3; Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91 Rn. 8).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht