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   BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92   

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BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92 (https://dejure.org/1992,965)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1992 - 1 StR 105/92 (https://dejure.org/1992,965)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92 (https://dejure.org/1992,965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 5
  • StV 1992, 431
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
    Hinzu kommt, daß die schädlichen Neigungen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen müssen (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 16, 261, 262 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH GA 1986, 370; w. Nachw. bei Brunner a.a.O. Rdn. 12).

    Auch wenn die Jugendkammer in nicht zu beanstandender Weise die Notwendigkeit der Verhängung von Jugendstrafe auch auf die Schuldschwere gestützt hat, ist nicht auszuschließen, daß sich die bisher von den Feststellungen nicht getragene Annahme schädlicher Neigungen bei der Bemessung der Jugendstrafe zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 16, 261, 262 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 2).

  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57

    Schädliche Neigungen I

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
    Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 11, 169, 170; BGH NStZ 1981, 250; BGH StV 1982, 335; w. Nachw. bei Brunner JGG 9. Aufl. § 17 Rdn. 11).
  • BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84

    Zur strafschärfenden Berücksichtigung des Mitsichführens eines Messers zu

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
    Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (st. Rspr., vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 413; BGH GA 1986, 370; w. Nachw. bei Brunner a.a.O. Rdn. 11 a).
  • BGH, 06.04.1988 - 3 StR 77/88

    Erfordernis der Feststellung schädlicher Neigungen für die Anwendung von

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
    Auch wenn die Jugendkammer in nicht zu beanstandender Weise die Notwendigkeit der Verhängung von Jugendstrafe auch auf die Schuldschwere gestützt hat, ist nicht auszuschließen, daß sich die bisher von den Feststellungen nicht getragene Annahme schädlicher Neigungen bei der Bemessung der Jugendstrafe zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 16, 261, 262 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 2).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
    Die neu zur Entscheidung berufene Jugendkammer wird den Gesichtspunkt, daß die Tat bereits mehrere Jahre zurückliegt und der Angeklagte - von der 1988 verhängten Geldstrafe abgesehen - seither nicht nachteilig in Erscheinung getreten ist, nicht nur bei der Prüfung schädlicher Neigungen sondern auch im übrigen erkennbar in ihre Erwägungen einzubeziehen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung,

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
    Die Entscheidung BGH StV 1990, 9 f. betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 13.11.1980 - 1 StR 288/80

    Vor der Straftat eines Jugendlichen entwickelt gewesene Persönlichkeitsmängel -

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
    Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 11, 169, 170; BGH NStZ 1981, 250; BGH StV 1982, 335; w. Nachw. bei Brunner JGG 9. Aufl. § 17 Rdn. 11).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 28/82

    Jugendstrafrecht - Schädliche Neigungen - Schwere Schuld - Beurteilungskriterien

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
    Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 11, 169, 170; BGH NStZ 1981, 250; BGH StV 1982, 335; w. Nachw. bei Brunner JGG 9. Aufl. § 17 Rdn. 11).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Sie müssen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 78/16, NStZ 2016, 682; Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287; Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 5 mwN).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Die Vorschrift des § 171b GVG knüpft an den Begriff der Verhandlung vor dem erkennenden Gericht in § 169 Satz 1 GVG an und lässt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 Satz 1 GVG einen Ausschluss der Öffentlichkeit für sämtliche Abschnitte der Hauptverhandlung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 5; Wickern aaO, Rn. 21).
  • BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01

    Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG

    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (st. Rspr., vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N; Eisenberg, JGG, 8. Aufl. Rdn. 18a).
  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Diese erscheint insbesondere bei solchen Angeklagten fraglich, die nur an einem Anschlag beteiligt waren und sich aus eigenem Antrieb frühzeitig von den kriminellen Aktivitäten zurückgezogen hatten (vgl. zu den Anforderungen an die Feststellung von erheblichen Persönlichkeitsmängeln BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5, 7, 9).
  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15

    Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen beim

    Voraussetzung ist ferner, dass die schädlichen Neigungen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 5; Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11, jeweils mwN).
  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die

    Sie müssen schließlich auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung

    Die Feststellung schädlicher Neigungen bedarf zudem des Nachweises schon vor der Tat bestehender Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluss hatten, im Zeitpunkt der Entscheidung noch bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.; BGH StV 1998, 331; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. 2002 § 17 Rdn. 12 m.w.N.).
  • LG Bonn, 18.12.2015 - 22 KLs 21/15
    Wirken sie sich bereits in der ersten Tat des Täters aus, so müssen die Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat vorhanden gewesen seien und auf die Tat Einfluss genommen haben (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH StV 1992, 431).

    Ferner müssen die schädlichen Neigungen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und die Begehung weiterer Straftaten seitens des Täters befürchten lassen (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH StV 1992, 431).

    Wirken sie sich bereits in der ersten Tat des Täters aus, so müssen die Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat vorhanden gewesen seien und auf die Tat Einfluss genommen haben (st. Rechtsprechung, vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH StV 1992, 431).

  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Anhaltspunkte für eine willkürliche Begründung zeigt die Revision nicht auf (BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 5 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen zum Zeitpunkt des Urteils; Beweiswürdigung);

    a) Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.).

    b) Das Landgericht hat auch nicht - wie geboten - begründet, dass schädliche Neigungen noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen müssen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.).

  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 199/10

    Schädliche Neigungen (Abgrenzung zur Reifeverzögerung; falsch verstandene

  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 3 Ss 554/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

  • BGH, 03.03.1993 - 3 StR 618/92

    Voraussetzungen für die Annahme schädlicher Neigungen gemäß § 17 Abs. 2

  • LG Bonn, 13.09.2021 - 28 KLs 8/21
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der

  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 8/03

    Tötungsvorsatz (individuelle Prüfung; gefährliche Handlungen); Rücktritt vom

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96

    Jugendstrafe - Bemessung - Ersttäter

  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 569/10

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; ausländische Vorverurteilungen;

  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 85/98

    Gerichtliche Begründung für das Vorliegen schädlicher Neigungen eines

  • BGH, 20.07.1993 - 1 StR 312/93

    Anforderungen an die Erörterung des Vorliegens eines minder schweren Falles einer

  • OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06

    Jugendstrafverfahren: Notwendige Verteidigung; Voraussetzungen für die Verhängung

  • BGH, 23.05.2001 - 2 StR 79/01

    Schädliche Neigungen iSv § 17 Abs. 2 JGG

  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 377/97

    Tateinheit von Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter - Abgrenzung und

  • OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13

    Notwendige Feststellungen bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher

  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Jugendrecht, schädliche Neigungen,

  • LG Köln, 28.07.2020 - 117 KLs 4/20
  • BGH, 03.09.1997 - 2 StR 343/97

    Schädliche Neigung eines Jugendlichen nach einem Bandenausstieg

  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 920/92

    Schädliche Neigungen eines Jugendlichen

  • BGH, 07.03.1997 - 3 StR 515/96

    Anwendbarkeit der Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen

  • BGH, 14.01.1998 - 3 StR 617/97

    Rüge der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit

  • BGH, 09.07.1997 - 2 StR 315/97

    Revisionsrechtliche Rechtsfehlerhaftigkeit bei strafschärfender Berücksichtigung

  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 215/99

    Erforderlichkeit der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles bei der

  • KG, 11.09.2002 - 1 Ss 184/02

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

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