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   BGH, 09.11.1994 - 3 StR 420/94   

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https://dejure.org/1994,5948
BGH, 09.11.1994 - 3 StR 420/94 (https://dejure.org/1994,5948)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1994 - 3 StR 420/94 (https://dejure.org/1994,5948)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1994 - 3 StR 420/94 (https://dejure.org/1994,5948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 09.11.1994 - 3 StR 420/94
    Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt die Anordnung des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen alle Vorgänge, die mit der Vernehmung in Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 und bei Holtz MDR 1976, 988; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 213; BGH NStZ 1988, 190).
  • BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15

    Keine Pflicht zur nachträglichen Bekanntgabe von verständigungsbezogenen

    Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme; vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO; siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3; Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17).
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst die Anordnung des Ausschlusses für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen alle Vorgänge, die mit der Vernehmung im Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (siehe nur BGH, Urteil vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8 mwN).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 454/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit (Antragsstellung außerhalb der Hauptverhandlung;

    Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt, wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er alle Verfahrensvorgänge, die mit diesem in enger Verbindung stehen oder sich aus ihm entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94; MüKo-StPO/ Kulhanek, GVG, § 171b Rn. 5).
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