Rechtsprechung
BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorgelagerte Absicht des Täters zum Einsatz einer durch ihn hergestellten Waffe als Voraussetzung für eine Tateinheit zwischen dem unerlaubten Herstellen einer Schusswaffe und einer späteren schweren räuberischen Erpressung - Erfordernis der Beachtung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB §§ 255, 52
Tateinheit zwischen Waffendelikt und räuberischer Erpressung
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2167 (Ls.)
- BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7
- NStZ 1992, 276
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87
Anforderungen an die Begründung für die Höhe der verhängten Jugendstrafe
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91
Soweit das Bezirksgericht ohne weitere Begründung die Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld für erforderlich gehalten hat, hätte es in diesem Rahmen nochmals das Tatunrecht gegen die Folgen einer langen Haftverbüßung für die weitere Entwicklung des Angeklagten abwägen müssen (vgl. BGHR JGG § 18 II Erziehung 2, 3, 5). - BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89
Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und …
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91
Soweit das Bezirksgericht ohne weitere Begründung die Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld für erforderlich gehalten hat, hätte es in diesem Rahmen nochmals das Tatunrecht gegen die Folgen einer langen Haftverbüßung für die weitere Entwicklung des Angeklagten abwägen müssen (vgl. BGHR JGG § 18 II Erziehung 2, 3, 5). - BGH, 18.07.1990 - 2 StR 110/90
Anwendung von Jugendstrafrecht bei einem zur Tatzeit kurz vor seinem 21. …
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91
Soweit das Bezirksgericht ohne weitere Begründung die Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld für erforderlich gehalten hat, hätte es in diesem Rahmen nochmals das Tatunrecht gegen die Folgen einer langen Haftverbüßung für die weitere Entwicklung des Angeklagten abwägen müssen (vgl. BGHR JGG § 18 II Erziehung 2, 3, 5). - BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89
Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91
Bei solcher Sachlage stehen aber - anders als bei dem der Entscheidung BGHSt 36, 151 zugrunde liegenden Sachverhalt - die Verstöße gegen das Waffengesetz und die schwere räuberische Erpressung in Tateinheit und nicht in Tatmehrheit zueinander (…vgl. Schönke/Schröder/Stree StGB 24. Aufl. 1991 Rdn. 91 vor § 52).
- BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12
Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte; …
Zudem fehlt die erforderliche Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten (BGH…, Beschluss vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3; BGH, Beschluss vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7). - BGH, 19.02.2014 - 2 StR 413/13
Verhängung einer Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld; …
Hierbei hätte es auch die Folgen der Verbüßung einer längeren Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten abwägen müssen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3; BGH, Beschluss vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7). - BGH, 19.04.2016 - 1 StR 95/16
Bemessung von Jugendstrafe (Abwägung von Tatunrecht und Folgen der Strafe für die …
Auch fehlt die erforderliche Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407; BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187;… vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3 und vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7;… 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8 …und vom 14. Juli 1994 - 4 StR 367/94, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 9).
- BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04
Richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren (Benachrichtigung des …
Zumal angesichts dessen, daß die Strafen dem gesetzlichen Höchstmaß nahe kommen, hätte es eingehenderer Erörterung und Darlegung bedurft, weshalb die Strafen in dieser Höhe zur Nachreifung der Angeklagten aus erzieherischen Gründen erforderlich sind (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 7, 8, 10). - BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91
Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Bemessung einer …
Jedoch läßt die Bemessung der Jugendstrafe jede Auseinandersetzung mit dem Erziehungsgedanken vermissen, der auch bei der Zumessung von Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden im Vordergrund zu stehen hat (§ 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG; BGH StV 1982, 474 und 1988, 307; Senatsbeschluß vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 -). - BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über …
In letzterem Falle wäre wiederum von Tateinheit auszugehen, auch wenn ein anfänglicher Entschluß nur nach der Einlassung des Angeklagten in Betracht kommt und diese nicht zu widerlegen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 = NJW 1992, 2177 [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] = NStZ 1992, 276).