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BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4
- StV 1987, 243
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95
Verminderung der Schuldfähigkeit
Das wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17, jeweils m.w.N.). - BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen
Im übrigen ist es rechtsfehlerhaft, der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde (st. Rspr.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17;… Tröndle/Fischer aaO § 21 Rdn. 18 m.w.N.). - BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89
Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des …
Der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde, ist rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4).
- BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
Beweiserhebung - Urteilsverkündung - Wahrunterstellung - Beweisbehauptung
Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH…, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen). - BGH, 15.10.1991 - 1 StR 548/91
Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Positive Feststellung …
Eine als Folge des Zweifelssatzes angenommene erheblich verminderte Schuldfähigkeit hat bei der Strafzumessung kein geringeres Gewicht als eine positiv festgestellte (BGH StV 1984, 69; BGH StV 1984, 464; BGH bei Holtz MDR 1986, 622; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4). - BGH, 15.07.1994 - 2 StR 308/94
Inbrandsetzung - Wohnhaus - Verminderte Schuldfähigkeit - Unterstellung
Das wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17, jeweils m.w.N.). - BGH, 08.01.1991 - 5 StR 560/90
Bestimmmung des Strafmaßes bei einer Revision
Daß die Voraussetzungen des § 21 StGB, lediglich nicht auszuschließen waren, stellt keinen Grund dar, der verminderten Schuldfähigkeit ein geringeres Gewicht beizumessen (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4 und 17). - BGH, 14.08.1990 - 5 StR 340/90
Verringerte Berücksichtigung der Verminderung der Schuldfähigkeit, die nach dem …