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   BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88   

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https://dejure.org/1988,897
BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88 (https://dejure.org/1988,897)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1988 - 1 StR 544/88 (https://dejure.org/1988,897)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1988 - 1 StR 544/88 (https://dejure.org/1988,897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem Menschenraub - Vorliegen einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit infolge "Spielsucht" - Beurteilung der Sachkunde eines Gutachters durch das Gericht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur "Spielleidenschaft" als eine die Schuldfähigkeit einschränkende seelische Störung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 8
  • NStZ 1989, 113
  • StV 1989, 141
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.1975 - 3 StR 113/75

    Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Der Bundesgerichtshof (Beschluß vom 14. Mai 1975 - 3 StR 113/75 bei Dallinger MDR 1976, 17) hat entschieden, "die Verfahrensbeteiligten brauchen (sich) aber nicht auf die Sachkunde des Gutachters und darauf verweisen zu lassen, daß er wissenschaftliche Methoden verwende, welche die von ihm gefundene Beurteilung rechtfertigen.
  • BGH, 06.05.1980 - 5 StR 142/80

    Entscheidung über die Anwendung von Untersuchungsmethoden als Sache des

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Welche Untersuchungsmethoden der Sachverständige anwendet, muß in erster Linie ihm überlassen bleiben (BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80 bei Pfeiffer NStZ 1982, 189).
  • BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80

    Fehlende Sachkunde bei Ausschluß des § 21 StGB ohne sachverständige Beratung

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Welche Untersuchungsmethoden der Sachverständige anwendet, muß in erster Linie ihm überlassen bleiben (BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80 bei Pfeiffer NStZ 1982, 189).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Maßgebend ist vielmehr, inwieweit das gesamte Erscheinungsbild des Täters (bei Zugrundelegung der in der vorgenannten Literatur aufgezeigten Beurteilungskriterien) psychische Veränderungen der Persönlichkeit aufweist, die, wenn sie nicht pathologisch bedingt sind, als andere seelische Abartigkeit in ihrem Schweregrad den krankhaften seelischen Störungen gleichwertig sind (vgl. BGHSt 34, 22, 24, 25; BGH StV 1988, 384).
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Drogenabhängigen kann hier Anhaltspunkte geben: Diese Folge ist nur ausnahmsweise gegeben, wenn z.B. die Drogensucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM - Auswirkungen 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88

    Gutachter - Sachkunde - Sachverständigengutachten - Zweifelhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Mit Umständen, die Bedenken gegen die Sachkunde erwecken könnten, hat er sich auseinanderzusetzen (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1 = BGH NStZ 1988, 373 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Maßgebend ist vielmehr, inwieweit das gesamte Erscheinungsbild des Täters (bei Zugrundelegung der in der vorgenannten Literatur aufgezeigten Beurteilungskriterien) psychische Veränderungen der Persönlichkeit aufweist, die, wenn sie nicht pathologisch bedingt sind, als andere seelische Abartigkeit in ihrem Schweregrad den krankhaften seelischen Störungen gleichwertig sind (vgl. BGHSt 34, 22, 24, 25; BGH StV 1988, 384).
  • BGH, 25.10.1988 - 1 StR 552/88

    Schuldminderung bei pathologischer Spielleidenschaft - Existenz einer

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Der in der wissenschaftlichen Diskussion verwendete Begriff des "pathologischen Spielens" bedeutet jedenfalls nicht ohne weiteres, daß derjenige, der damit behaftet ist, schon allein deshalb eine krankhafte seelische Störung oder eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne von § 20 StGB aufweist (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 1 StR 552/88; vgl. Kröber, Forensia 1987, 113; Schumacher in Festschrift für Sarstedt S. 361; Koehler/Saß, Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen - DSM III - S. 303; Rasch, Forensische Psychiatrie 1986, S. 224; s. auch Meyer, Kriminalistik 1986, 212).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Drogenabhängigen kann hier Anhaltspunkte geben: Diese Folge ist nur ausnahmsweise gegeben, wenn z.B. die Drogensucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM - Auswirkungen 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    a) "Pathologisches Spielen" oder "Spielsucht" stellt für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8 mit Anm. Kröber JR 1989, 380; vgl. aus forensisch-psychiatrischer und kriminologischer Sicht hierzu auch Mergen in Festschrift für Werner Sarstedt 1981 S. 189; Schumacher ebd.

    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine "Spielsucht" gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; ferner auch BGH NStZ 1999, 448, 449; 1994, 501; StV 1993, 241).

  • OLG Schleswig, 20.12.2019 - II OLG 65/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterlicher

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH, Beschluss vom 8. November 1988 - 1 StrR 544/88 -, StV 1989, 141, bei juris; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1995 - 3 StR 355/94 -, StV 1995, 565, bei juris).
  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Wie bei der Substanzabhängigkeit (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1999 - 2 StR 529/98, NStZ 1999, 448, 449, vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, und vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00, NStZ 2001, 83 und 85; vgl. MünchKomm StGB/van Gemmeren, 2. Aufl., § 63 Rn. 24) kann deshalb auch bei Spielsucht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden, wenn diese zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei den Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8, vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31, 32, und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 370 f.).
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