Rechtsprechung
BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB
Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Revision - Sachrüge - Mord - Niederer Beweggrund - Heimtücke - Beteiligung - Teilnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Mord aus niedrigen Beweggründen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 39
- NStZ-RR 2000, 168
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00
Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten; …
Diese muß Vorgeschichte, Anlaß und Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließen (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11, 39), sich mithin auf alle äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren erstrecken (…BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 23, 24, 31). - BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
c) An die Stelle der vom Landgericht für den Mord verhängten Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten tritt daher lebenslange Freiheitsstrafe, auf die der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO erkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2000 - 2 StR 550/99, NStZ-RR 2000, 168).Zwar handelt es sich bei der Frage, ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt (vgl. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB), um eine primär tatgerichtliche Wertung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 366 f.; Urteil vom 2. Februar 2000 - 2 StR 550/99, NStZ-RR 2000, 168).
- BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
Grundlose Tötung als Mord
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39).Zudem hat die Kammer nicht berücksichtigt, daß die Schwelle für die Annahme, der Täter habe seine Antriebe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können, umso niedriger ist, je schwerwiegender die Tötungstat ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 26 und 39).
- BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut, …
Das die Tötung seiner Schwägerin prägende Motiv steht nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe, weil der Angeklagte die Beendigung des Lebens eines Menschen als Mittel zur Verdeckung eigenen Fehlverhaltens eingesetzt hat (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 35, 37, 39). - BGH, 03.04.2008 - 5 StR 525/07
Lebenslange Freiheitsstrafe für Berliner Krankenschwester bestätigt
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; 47, 128, 130; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39). - BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01
Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; …
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39). - BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig …
Zwar ist die nunmehr festgestellte (wiederholte) Bestrafungsaktion grundsätzlich geeignet, das Vorliegen niedriger Beweggründe zu belegen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 39; BGH…, Urt. vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05). - BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz); …
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39). - BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
Zustellung des Urteils (fehlende Urteilsformel; Berichtigungsbeschluss); …
Denn für die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die ein Motiv zu einem niedrigen Beweggrund im Sinne von § 211 StGB machen, kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte selbst seinen Beweggrund als niedrig bewertet; er muss dazu nur fähig sein (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 39; BGH NStZ 2004, 332 f.). - BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
Mord aus niedrigen Beweggründen (subjektive Komponente des Mordmerkmals; …
Da das Landgericht zudem davon ausgegangen ist, daß der Angeklagte Frau T. deshalb aufgesucht hat, um sie von einer Aussage gegen ihn abzubringen, und er sich erst ("spätestens") am Ende des Streitgesprächs im Zustand "heftiger Gemütsbewegung" (UA 13, 15, 17) dazu entschloß, sie und ihren Lebensgefährten zu töten - das Schwurgericht seinen Feststellungen somit eine affektiv geprägte, sich aus der Situation entwickelnde Tat zugrundelegt - hätte es diese Prüfung besonders sorgfältig vornehmen müssen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 39; BGH NStZ 2001, 87). - LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
- LG Köln, 27.10.2014 - 105 Ks 6/14
Schuldspruch wegen vorsätzlichen Totschlags zum Nachteil der Ehefrau
- LG Bonn, 21.09.2004 - 24 K 2/04
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