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BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 37
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Der Bundesgerichtshof hat demgemäß immer wieder hervorgehoben, dass durch sie die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als ein gewichtiges auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90) in der praktischen Rechtsanwendung nicht in Frage gestellt oder auch nur relativiert werden solle (BGH, Urteile vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, vom 12. Januar 1994 - 3 StR 636/93, NStE Nr. 33 zu § 212 StGB…, vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51, und vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372), auch nicht bei Taten zum Nachteil des eigenen Kindes (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 305). - BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher …
Zwar kann es je nach den Umständen des Einzelfalles auch bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen fraglich sein, ob der Täter das erforderliche Wissen um die mögliche Todesgefahr hat (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 26, 37). - BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
Revision - Ablehnungsgesuch - Beschwerdegrundsätze - Verwertungsverbot - …
Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
- BGH, 20.06.2000 - 5 StR 25/00
Tötungsvorsatz; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung
Dies gilt insbesondere deshalb, weil es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen besonders nahe liegt, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 3, 37 m.N.). - BGH, 13.10.2005 - 4 StR 286/05
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete …
In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber ein zwingender Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters ist, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (zumindest bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 37 m.w.N.). - BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94
Sachverständige - Befundtatsachen - Frühere Tätigkeit - Verwertung - Beweisantrag …
Die Urteilsgründe lassen ihrem Zusammenhang nach hinreichend deutlich erkennen, daß die Schwurgerichtskammer sich der Notwendigkeit bewußt gewesen ist, die Grenzziehung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und bewußter Fahrlässigkeit im konkreten Fall auf Grund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände vorzunehmen und angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung stets in Betracht zu ziehen, daß der Täter auf das Ausbleiben des als möglich erkannten Tötungserfolgs vertraut haben kann (st.Rspr., vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35 und 37 jeweils m.w.N.; ferner zuletzt BGH, Beschluß vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94 - und Urteil vom 17. August 1994 - 2 StR 301/94). - BGH, 11.01.2001 - 5 StR 281/00
Bedingter Vorsatz beim Totschlag; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts …
Sie hat dabei auch beachtet, daß eine äußerst gefährliche Tathandlung ein gewichtiges Indiz dafür darstellt, daß der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 3, 37, 40, 41; BGH NStZ-RR 2000, 328). - BGH, 22.06.1995 - 5 StR 212/95
Totschlag - Bedingter Tötungsvorsatz - Brandanschlag - Bewohntes Gebäude
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen zwar nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl in seinem Handeln fortfährt - einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NStZ 1992, 587; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 37; jeweils m.w.N.). - BGH, 18.01.1995 - 2 StR 499/94
Vorsatz - Tötungsvorsatz - Gewalthandlung - Gewalt - Gefährlichkeit - Gefährdung …
Zwar liegt bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes nahe (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 37-41; st. Rspr.), und das Vorgehen der Angeklagten und des S. war auch ohne Berücksichtigung des Einsatzes der Drahtschlinge gegen den Hals des Tatopfers geeignet, dieses in die Gefahr des Todes zu bringen.