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   BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94   

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https://dejure.org/1994,3253
BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94 (https://dejure.org/1994,3253)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1994 - 1 StR 19/94 (https://dejure.org/1994,3253)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94 (https://dejure.org/1994,3253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 23
  • NStZ 1994, 428
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94
    Die von der Revision erhobenen Einwände greifen nicht durch: Es ist allein Sache des Tatrichters, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen; insoweit binden die Urteilsgründe das Revisionsgericht (BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94
    Bei dieser Sachlage ist die Auffassung der Strafkammer nicht zu beanstanden, der Angeklagte sei "durch ihn unwiderstehlich zwingende innere Hemmungen" außerstande gewesen, weiter auf seine Frau einzustechen (vgl. dazu BGHSt 7, 296, 299; 21, 216 [BGH 09.03.1967 - 5 StR 38/67]; 35, 184, 186) [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87].
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94
    Bei dieser Sachlage ist die Auffassung der Strafkammer nicht zu beanstanden, der Angeklagte sei "durch ihn unwiderstehlich zwingende innere Hemmungen" außerstande gewesen, weiter auf seine Frau einzustechen (vgl. dazu BGHSt 7, 296, 299; 21, 216 [BGH 09.03.1967 - 5 StR 38/67]; 35, 184, 186) [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87].
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94
    Dieses Verhalten des Angeklagten reicht jedoch nicht aus, um sagen zu können, er habe sich "ernsthaft" im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB um die Erfolgsabwendung bemüht (vgl. dazu BGHSt 31, 46, 49 f.).
  • BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67

    Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94
    Bei dieser Sachlage ist die Auffassung der Strafkammer nicht zu beanstanden, der Angeklagte sei "durch ihn unwiderstehlich zwingende innere Hemmungen" außerstande gewesen, weiter auf seine Frau einzustechen (vgl. dazu BGHSt 7, 296, 299; 21, 216 [BGH 09.03.1967 - 5 StR 38/67]; 35, 184, 186) [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87].
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, schlösse ein so begründeter emotionaler Zwang die Freiwilligkeit eines Rücktritts aus (vgl. BGH GA 1977, 75, 76; BGH bei Holtz MDR 1986, 271; BGH NStZ 1994, 428; Dreher/Tröndle aaO § 24 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 324/23

    Rücktritt vom beendeten Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

    a) Für den unbeendeten Versuch im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB ist anerkannt, dass ein Rücktritt dann nicht strafbefreiend wirkt, wenn der Täter meint, den Erfolg theoretisch noch herbeiführen zu können, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Handlung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 298; vom 28. Februar 1956 - 5 StR 352/55, BGHSt 9, 48, 53; vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428; Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599; vom 7. November 2023 - 2 StR 302/23).
  • BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14

    Verhängung einer Geldstrafe bei Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

    Nur wenn die Täter durch einen unvorhergesehenen Umstand psychisch daran gehindert gewesen wären weiter zu handeln, hätte keine Freiwilligkeit vorgelegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428, 429).
  • BGH, 28.05.2015 - 3 StR 89/15

    Fehlende Freiwilligkeit des Rücktritts bei panischem Abbruch der Tat (Erfordernis

    Solche können gegeben sein, wenn der Täter an der weiteren Tatbegehung wegen unwiderstehlicher innerer Hemmungen, etwa infolge Schocks oder seelischen Drucks gehindert ist (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 23; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 402/03, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 28).
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Allerdings kann freiwilliger Rücktritt dann vorliegen, wenn Mitleid, seelische Erschütterung beim Anblick des bis dahin Angerichteten oder die Wiederkehr hinreichender Steuerungsfähigkeit nach Affektentladung ein willensgesteuertes Innehalten ermöglichen (vgl. zu alledem BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 53; 21, 216, 217; 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 18; Freiwilligkeit 21; BGH NStZ 1992, 536, 537; 1994, 428 f.; NJW 1993, 2125, 2126; bei Dallinger MDR 1975, 541; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1952, 531; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 07.11.2023 - 2 StR 302/23

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts vom Tötungsversuch zum Nachteil

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein fehlgeschlagener Versuch oder ein unfreiwilliger Rücktritt vom Versuch dann anzunehmen, wenn der Täter meint, dass er den Erfolg theoretisch noch herbeiführen könnte, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Ausführungshandlung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428; Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, NStZ 1988, 404, 405; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Aufl., § 24 Rn. 66, 107 mwN).
  • BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94

    Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung -

    Es hätte ausgeschlossen werden müssen, daß der Angeklagte von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 591/94

    Fehlgeschlagener Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatvollendung - Körperverletzung

    Die Frage, ob der Angeklagte freiwillig die Fortsetzung der Tatausführung aufgegeben hat, also noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21 bis 23), muß deshalb neu geprüft werden.
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 132/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Äußerer Zwang - Innerer

    Der bisher festgestellte Sachverhalt läßt in beiden Fällen offen, ob er von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 90, 95 und 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21 bis 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181;Beschl. des Senats vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94).
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