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BGH, 20.09.2007 - 3 StR 274/07 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 16 Abs. 1 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB
Versuchte räuberische Erpressung (Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen Anspruchs; umgekehrter Tatbestandsirrtum) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Beanstandung der richterlichen Feststellungen zu den subjektiven Vorstellungen des Angeklagten über die zivilrechtlichen Beziehungen unter den Beteiligten; Stützen der Überzeugung des Richters auf dem Geständnis des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 253 Abs. 1
Fehlvorstellungen des Täters über einen bestehenden Anspruch gegen das Opfer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 15
- NStZ 2008, 214
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10
Sexuelle Nötigung einer Prostituierten (dienstvertragliche Ansprüche; …
Zwar ist es grundsätzlich denkbar, dass sich der Täter, der irrtümlich davon ausgeht, er werde sich durch die dem Opfer abgepresste Handlung, Duldung oder Unterlassung rechtswidrig bereichern, der versuchten Erpressung schuldig macht (untauglicher Versuch; s. etwa BGH, Urteil vom 20. September 2007 - 3 StR 274/07, NStZ 2008, 214). - BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten …
Die Strafkammer geht vielmehr von einem etwaigen sog. umgekehrten Tatbestandsirrtum (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2007 - 3 StR 274/07 Rn. 2 mwN, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 15) des nicht geständigen Angeklagten aus, was indes im Rahmen der Beweiswürdigung näherer Begründung bedurft hätte.