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   BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86   

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BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86 (https://dejure.org/1987,1493)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1987 - 5 StR 566/86 (https://dejure.org/1987,1493)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86 (https://dejure.org/1987,1493)
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Dirnenlohn III

§ 263 StGB, Vermögensbegriff, kein strafrechtlicher Schutz nichtiger Ansprüche, § 138 BGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit des Prellens einer Prostituierten um ihren Lohn im Rahmen des Betruges - Stellungnahme zur Untschiedlicehn Gewichtung des Schutzes des Lohnes einer Prostituierten im Strafrecht und der Steuerpflicht dieser Einkünfte nach Einkommenssteuerrecht - Betrug - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO (1977) § 40; EStG § 22 Nr. 3; StGB § 263
    Strafbarkeit des Dirnenbetruges

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1
  • NStZ 1987, 407
  • StV 1987, 484
  • JR 1988, 125
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86
    Das hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 4, 373 ausgesprochen.
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86
    Die Prostitution verstößt auch nach heutiger Auffassung regelmäßig gegen die guten Sitten (BGHZ 67, 119, 122 ff).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Indes wird gesetzeswidrigen Handlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 StR 421/08; BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01) oder Leistungen, die verboten sind oder unsittlichen Zwecken dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 1 StR 654/88), mögen sie auch "üblicherweise" nur gegen Entgelt (z.B. "Killerlohn") erbracht werden, kein Vermögenswert zuerkannt, da sich das Strafrecht ansonsten in Widerspruch zur übrigen Rechtsordnung setzen würde, wenn es im Rahmen des Betrugstatbestandes nichtigen - weil gesetzeswidrigen - Ansprüchen Schutz gewährte (vgl. auch Eckstein JZ 2012, 101, 104).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15

    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils:

    c) Beim Betrug zum Nachteil von Prostituierten wich die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes aber von diesem so genannten wirtschaftlichen Vermögensbegriff ab (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; NStZ 1987, 407; für die Rechtslage nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283 ff.).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15

    Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten,

    (2) Im Hinblick auf die durch § 1 Satz 1 ProstG herbeigeführte Gesetzeslage bedarf es keiner Anfrage an den 2. und den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, ob diese an ihrer vor Inkrafttreten des ProstG ergangenen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373 sowie Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, NStZ 1987, 407) festhalten würden.
  • VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99

    Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb

    Der in Bezug genommene Bundesgerichtshof hatte bereits vier Jahre früher entschieden, dass das Unwerturteil über die Prostitution in der gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Wertordnung fundiert sei und sich auf die Ausbeutung der Triebhaftigkeit und Abenteuersucht der Freier stütze sowie auf die Unverzichtbarkeit der personalen Würde, die der Gesellschaft auch ohne Rücksicht auf den Willen ihres Trägers angelegen sein müsse (Urteil vom 6.7.76, BGHZ 67, 119, 125; bestätigend: BGH, Urteil vom 28.4.87, JR 1988, 125, 126; ebenso schon BFH, Urteil vom 23.6.64, NJW 1965, 79 f.; BayVerfGH, Entscheidung vom 16.11.82, NJW 1983, 2188, 2190).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16

    Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust

    Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen (BGH, Urteile vom 25. November 1951 - 4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.; vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256; vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Beschluss vom 19. Juli 1960 - 1 StR 213/60, BGHSt 15, 83, 86; anders nur nach alter Rechtslage für Ansprüche einer Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt gegen ihren Freier BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; differenzierend zwischen dem vereinbarten und dem erlangten Entgelt BGH, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; zur Rechtslage nach Inkrafttreten des ProstG BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283, 284; Beschlüsse vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278, 279; vom 1. August 2013 - 4 StR 189/13, NStZ 2013, 710, 711).
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

    Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten.
  • BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13

    Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: gegen den Willen der Prostituierten

    Von einer durch die Rechtsordnung nicht missbilligten Dienstleistung, die typischerweise gegen Entgelt erbracht wird und deshalb im Rahmen einer entgeltlichen Vertragsbeziehung als Vermögensbestandteil anzusehen ist (vgl. zu § 263 StGB BGH, Urteil vom 18. Januar 2001 - 4 StR 315/00, NStZ 2001, 258; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rn. 98, 102; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), kann daher allenfalls bei freiwillig erbrachten sexuellen Handlungen einer Prostituierten die Rede sein.
  • BGH, 18.01.2001 - 4 StR 315/00

    Eingehungsbetrug; Vermögensschaden in Form entwerteter Arbeitskraft

    Jedoch kann die Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft zur Erbringung von Dienstleistungen einzusetzen, zum Vermögen im Sinne des § 263 StGB gehören, wenn solche Leistungen üblicher Weise nur gegen Entgelt erbracht werden (RGSt 68, 379, 380; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; BGH NStZ 1998, 85; vgl. auch Lackner und Cramer jeweils aaO).
  • LG Bad Kreuznach, 04.12.2012 - 1025 Js 18093/10

    Betrug: Tatbestandsverwirklichung durch Nicht-Bezahlung einer nach unmoralischem

    Zwar ist zutreffend, dass vor Einführung des Prostitutionsgesetzes dann kein Betrug vorgelegen hat, wenn der Freier seine Zahlungswilligkeit nur vorgetäuscht hat, um die Prostituierte zur Vorleistung zu bewegen (vgl. BGH NJW 1953, 1839; BGH NStZ 1987, 407).
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87

    Rechtsmittel

    Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere damit innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]; BFH, NJW 1965, 79 [BFH 23.06.1964 - GrS S 1/64]; BGHZ 67, 119 [BGH 06.07.1976 - VI ZR 124/75], bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ) den guten Sitten.
  • OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89

    Tatbestandsvoraussetzungen einer Ausweisung wegen Erwerbsunzucht; Ausweisung

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 31.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 28.87

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 20.04.1989 - 1 Ws 354/88

    Berichtigungsbeschluss betreffend ein Fehlzitat in einer gerichtlichen

  • OLG Hamm, 10.12.1998 - 3 Ss 960/98

    Betrug, Freispruch, Unterlassen, besonderes Vertrauensverhältnis, Vortäuschen

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