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   BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87   

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BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87 (https://dejure.org/1988,2311)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1988 - 3 StR 61/87 (https://dejure.org/1988,2311)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1988 - 3 StR 61/87 (https://dejure.org/1988,2311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis eines Rechtsanwalts (Konkursverwalters) zur Hingabe von Fremdgeldern als Sicherheit für persönliche Kredite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 8
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
    Entscheidend ist allein, daß durch die Sicherungsvereinbarung der Gefährdungsschaden eintrat und daß der Angeklagte zum vollständigen Ausgleich des veruntreuten Geldes den sich steigernden Betrag nicht ständig in eigenen flüssigen Mitteln bereithielt und nicht sein Augenmerk darauf richtete, die so vorhandenen Mittel jederzeit zum Ausgleich benutzen zu können (BGHSt 15, 342, 344 [BGH 16.12.1960 - 4 StR 401/60]; BGH NStZ 1982, 311; BGH bei Holtz MDR 1983, 281).

    Hinzu kommt, daß nichts für einen "ständigen Ersatzwillen" (BGH bei Holtz a.a.O.), ein darauf gerichtetes Augenmerk des Angeklagten ersichtlich ist, die gedachten flüssigen Mittel ständig zum Ausgleich benutzen zu können (BGHSt 15, 342, 344) [BGH 16.12.1960 - 4 StR 401/60].

  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
    Denn der Zweck des Mißbrauchstatbestands besteht in dem Schütze von Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht" (BGHSt 5, 61, 63 [BGH 16.06.1953 - 1 StR 67/53]; BGH MDR 1984, 953).

    Der Senat kann ausschliessen, daß sich der Angeklagte gegen den Vorwurf des Treuebruchs anders als geschehen hätte verteidigen können (vgl. auch BGHSt 5, 61, 64) [BGH 16.06.1953 - 1 StR 67/53].

  • BGH, 25.06.1973 - II ZR 104/71

    Kontoerrichtung durch Treuhänder

    Auszug aus BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
    Vielmehr hat er durch die Einzahlung auf den zu dem von ihm eröffneten Eigenkonto gehörenden Unterkonten, die nicht etwa als Anderkonten oder sogenannte offene Treuhandkonten gekennzeichnet waren (vgl. BGHZ 61, 72, 77 [BGH 25.06.1973 - II ZR 104/71]; anders bei Kennzeichnung vgl. BGHR StGB § 266 I Nachteil 7), gerade den Eindruck erwecken wollen, Eigengelder anzulegen.

    Durch sein Schreiben vom 2. August 1980, in welchem der Angeklagte die Fremdgeldeigenschaft gegenüber der Bank erstmals aufdeckte, konnte er das Geschehene, insbesondere die rechtswirksame Sicherungsvereinbarung nicht mehr rückgängig machen (vgl. BGHZ 61, 72, 78) [BGH 25.06.1973 - II ZR 104/71].

  • BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65

    Annahme eines Untreuetatbestandes wegen Missbrauchs der Verfügungsbefugnis über

    Auszug aus BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
    Gegen seine spezifischen Treupflichten hat der Angeklagte verstoßen, indem er die Fremdgelder als Sicherheit für eigene Kredite verwendete und dadurch dem betreuten Vermögen einen vermögensgefährdenden Nachteil (vgl. BGHSt 20, 304, 305 [BGH 07.12.1965 - 5 StR 312/65]; BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 1 StR 785/79 - S. 16 f.) zufügte, der schließlich durch die Verrechnung sich in einem tatsächlich eintretenden endgültigen Schaden verwirklichte.
  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68

    Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

    Auszug aus BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
    Denn er war als Konkursverwalter sowie als Treunehmer für die Damen R. verpflichtet, und zwar nicht nur beiläufig, sondern auf Grund des wesentlichen Inhalts der Vertragspflicht (BGHSt 22, 190, 191) [BGH 05.07.1968 - 5 StR 262/68], fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
    Das Landgericht darf aus bestimmten Tatsachen mögliche Schlüsse ziehen, zwingend brauchen diese Folgerungen nicht zu sein; die Gesetze der Logik und die Erfahrungssätze des täglichen Lebens hat das Landgericht beachtet (vgl. BGHSt 29, 18, 20) [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78].
  • BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79

    Rechtswidriger Geschäftsverteilungsplan - Bewusste Manipulation der Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
    Gegen seine spezifischen Treupflichten hat der Angeklagte verstoßen, indem er die Fremdgelder als Sicherheit für eigene Kredite verwendete und dadurch dem betreuten Vermögen einen vermögensgefährdenden Nachteil (vgl. BGHSt 20, 304, 305 [BGH 07.12.1965 - 5 StR 312/65]; BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 1 StR 785/79 - S. 16 f.) zufügte, der schließlich durch die Verrechnung sich in einem tatsächlich eintretenden endgültigen Schaden verwirklichte.
  • BGH, 06.04.1982 - 5 StR 8/82

    Parteiverrat - Ehescheidung - Ehescheidungsverfahren - Anderkonto - Verwahrtes

    Auszug aus BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
    Die Möglichkeit des Angeklagten, sich das Geld bei Bedarf von anderen, zumal durch Kreditaufnahme, zu beschaffen, genügt nicht, um das Zufügen eines Nachteils auszuschließen (vgl. BGH NStZ 1982, 331).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
    Das ist aber in den Fällen des § 266 StGB jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn - wie hier - nach Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß der Verfahrensgegenstand eindeutig festgelegt und der Lebenssachverhalt im wesentlichen so geschildert ist, wie er im Urteil festgestellt wurde (vgl. BGH NStZ 1985, 464).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
    Denn Sachverständige sind ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es an einer tatsächlichen Grundlage für das Gutachten fehlt (BGHSt 14, 339, 342 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]; BGH bei Holtz MDR 1977, 108).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

  • BGH, 17.07.1987 - 2 StR 292/87

    Begrenzung des Schuldumfangs - Wirtschaftliche Nachteile durch mögliche

  • BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Hierauf kann der Senat von sich aus erkennen (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Missbrauch 2).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    aa) Ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen eines bestehenden Anwaltsvertrages zur Weiterleitung bestimmte Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt und weder uneingeschränkt bereit noch jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren, macht sich der Untreue in der Variante des Treuebruchtatbestandes (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB) strafbar (vgl. BGH, Urteile vom 16. Dezember 1960 - 4 StR 401/60, BGHSt 15, 342, 344; und vom 27. Januar 1988 - 3 StR 61/87, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 8; Beschlüsse vom 25. Juli 1997 - 3 StR 179/97, NStZ-RR 1997, 357; vom 30. Oktober 2003 - 3 StR 276/03, NStZ-RR 2004, 54; und vom 24. Juli 2014 - 2 StR 221/14, wistra 2015, 27, 28).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    (1) Dies gilt insbesondere für die Erwägungen, aufgrund derer die Strafkammer im Komplex A. GmbH (s.o. Fälle A.I.4.-11.) eine Kompensation des durch die Auszahlungen entstandenen Vermögensnachteils durch wirtschaftlich gleichwertige Gegenansprüche oder wegen ausreichend verfügbarer, zum Ausgleich geeigneter und bestimmter finanzieller Mittel der Angeklagten abgelehnt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 622/94 , NStZ 1995, 233, 234 mwN; Urteile vom 27. Januar 1988 - 3 StR 61/87 , wistra 1988, 191; vom 16. Dezember 1960 - 4 StR 401/60 , NJW 1961, 685, 686).

    (1) Dies gilt insbesondere für die Erwägungen, aufgrund derer die Strafkammer im Komplex A. GmbH (s.o. Fälle A.I.4.-11.) eine Kompensation des durch die Auszahlungen entstandenen Vermögensnachteils durch wirtschaftlich gleichwertige Gegenansprüche oder wegen ausreichend verfügbarer, zum Ausgleich geeigneter und bestimmter finanzieller Mittel der Angeklagten abgelehnt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 622/94 , NStZ 1995, 233, 234 mwN; Urteile vom 27. Januar 1988 - 3 StR 61/87 , wistra 1988, 191; vom 16. Dezember 1960 - 4 StR 401/60 , NJW 1961, 685, 686).

    (1) Dies gilt insbesondere für die Erwägungen, aufgrund derer die Strafkammer im Komplex A. GmbH (s.o. Fälle A.I.4.-11.) eine Kompensation des durch die Auszahlungen entstandenen Vermögensnachteils durch wirtschaftlich gleichwertige Gegenansprüche oder wegen ausreichend verfügbarer, zum Ausgleich geeigneter und bestimmter finanzieller Mittel der Angeklagten abgelehnt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 622/94 , NStZ 1995, 233, 234 mwN; Urteile vom 27. Januar 1988 - 3 StR 61/87 , wistra 1988, 191; vom 16. Dezember 1960 - 4 StR 401/60 , NJW 1961, 685, 686).

  • BGH, 24.07.2014 - 2 StR 221/14

    Untreue (hier: Missbrauch eines Anwaltsanderkonto; Vermögensnachteil: fälliger

    So begeht ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen eines bestehenden Anwaltsvertrages zur Weiterleitung bestimmte Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt und weder uneingeschränkt bereit noch jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren, eine Untreue (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1988 - 3 StR 61/87, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 8; Beschluss vom 30. Oktober 2003 - 3 StR 276/03, NStZ-RR 2004, 54).
  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Das Verhalten des Rechtsanwalts stellt nur dann keinen Verstoß gegen die Treupflicht dar und führt nur dann nicht zu einem Nachteil im Sinne des § 266 StGB, wenn er uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (BGH wistra 1988, 191 f.; BGHSt 15, 342, 344; RGSt 73, 284 f.).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 StR 520/99

    Untreue; Bankrott; Buchführungspflicht; Vorsatz; Bilanzierungspflicht; Konkrete

    Die vom Angeklagten veranlaßte Gutschrift der Beträge auf ein Konto, das wesentlichen Mitarbeitern unbekannt geblieben ist und erst vom Gesamtvollstreckungsverwalter im Zusammenhang mit anderweitigen Ermittlungen entdeckt wurde, kann eine konkrete Gefährdung des Vermögens der GmbH begründen und somit schon für die Nachteilszufügung im Sinne des § 266 StGB ausreichen (BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Nachteil 8, 9).
  • KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Weiterleitung von für einen Mandanten in Empfang

    a) Nach ganz überwiegender Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54; wistra 1988, 191 f; BGHSt 15, 342, 344; RGSt 73, 283, 284 f; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83), der der Senat folgt, macht sich ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, grundsätzlich wegen Untreue (Treubruchtatbestand) strafbar, weil jeder Verstoß gegen das zivilrechtliche Gebot auf Auskehrung des empfangenen Geldes (§§ 667, 675 BGB) zugleich einen Verstoß gegen die aus dem Anwaltsvertrag resultierende Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB bedeutet.
  • BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97

    Untreue in Form des Treubruchstatbestands

    Ein Treuebruch läge dann vor, wenn der Angeklagte die eingehenden Kundengelder angesichts der fehlenden Gegenleistung der GbR ohne Vorliegen eines ernstgemeinten Vertrages an die GbR weitergeleitet hätte (vgl. BGH wistra 1988, 191 f.).

    Soweit danach die vom Angeklagten im März und Juni 1992 vorgenommenen Überweisungen auf einen wirksamen Vertrag erfolgt sein sollten, waren diese als solche nicht treuwidrig im Sinne des § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB (BGH wistra 1988, 191 f.).

    Den Feststellungen läßt sich nicht entnehmen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Angeklagte die ihn hinsichtlich der Konkursmasse treffende Betreuungspflicht (§ 117 Abs. 1 KO; vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 8) verletzt hat.

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94

    Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch

    Dies ist dann der Fall, wenn er jederzeit eigene Gelder zur Verfügung hat, die zur Deckung ausreichen, und er auch sein Augenmerk darauf richtet, diese Mittel ständig zum Ausgleich benutzen zu können (vgl. BGHSt 15, 342, 344; BGH wistra 1988, 191, 192; BGH NStZ 1982, 331).
  • BGH, 16.12.2010 - 4 StR 492/10

    Untreue (Missbrauchsalternative;

    Der Missbrauchstatbestand gemäß § 266 Abs. 1 1. Alt. StGB erfasst Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht (BGH, Urteil vom 27. Januar 1988 - 3 StR 61/87, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Missbrauch 2).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

  • BGH, 21.05.2008 - 2 StR 162/08

    Urteilsformel (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; angewendete Vorschriften);

  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90

    Vorliegen eines Irrtums bei Vornehmen einer Vermögensverfügung trotz Zweifel -

  • BGH, 16.12.2004 - 3 StR 362/04

    Urteilsgründe (Strafzumessung; Randbereiche des Strafrahmens); Raub

  • OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19

    Bestimmungsgemäßer Umgang mit Fremdgeldern auf Rechtsanwaltskonto mit nicht

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04

    Verfahrenseinstellung wegen Nichteinhaltung der Umgrenzungsfunktion einer Anklage

  • BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89

    Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der

  • LG Limburg, 29.01.2015 - 5 KLs 4 Js 11791/13

    §§ 266 I u. II, 263 I u. III 2 Var. 1 u. 2, 70 StGB

  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 27/02

    Beweisantrag; unbegründete Ablehnung (Ungeeignetheit); Beweisermittlungsantrag

  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 245/94

    Wiedergutmachung - Strafschärfung - Strafzumessung - Geständnis

  • LG Hamburg, 03.08.2017 - 327 O 61/16

    Gesellschaftsrecht: Deliktsrechtliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH;

  • OLG Jena, 29.04.2011 - 1 Ss 15/11

    Strafzumessung: Zulässigkeit der Berücksichtigung fehlender

  • BGH, 14.11.1989 - 4 StR 550/89

    Zulässigkeit der Anlastung fehlender Schadenswiedergutmachung bei leugnendem

  • OLG Celle, 03.04.1990 - 1 Ss 48/90
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