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   BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99 (2)   

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BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99 (2) (https://dejure.org/1999,3898)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1999 - 5 StR 217/99 (2) (https://dejure.org/1999,3898)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1999 - 5 StR 217/99 (2) (https://dejure.org/1999,3898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 2 StGB; § 239a StGB; § 265 StPO;
    Sich bereit erklären; Annahme des Erbietens; Erpresserischer Menschenraub; Ernsthaftigkeit; Verabredung;

  • Wolters Kluwer

    Erpresserischer Menschenraub - Freiheitsstrafe - Wiederaufnahme des Verfahrens - Verabredung eines Verbrechens - Verabredung "zum Schein" - Bereiterklären

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30
    Voraussetzungen des § 30 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Sparkassendirektors wegen Versuchs der Beteiligung an einem erpresserischen Menschenraub rechtskräftig

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 27.11.1924 - II 754/24

    1. Was ist in § 49 b StGB. unter "Verabredung" zu verstehen? 2. Ist der Versuch

    Auszug aus BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99
    Die "nur zum Schein" erfolgte Mitwirkung des Partners genügt nicht (BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; ebenso schon RGSt 58, 392, 393).
  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93

    Anforderungen an ein Sich-Bereiterklären oder Verabredung zu einem Verbrechen -

    Auszug aus BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99
    Die "nur zum Schein" erfolgte Mitwirkung des Partners genügt nicht (BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; ebenso schon RGSt 58, 392, 393).
  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57
    Auszug aus BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99
    Dabei setzt die Annahme des Erbietens eines anderen nicht voraus, daß das Erbieten ernstlich gemeint ist (BGHSt 10, 388).
  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    Die hier soeben dargelegten Defizite in der Beweiswürdigung legen es nahe, dass ein neu berufenes Tatgericht auch zu keiner Verurteilung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StGB wegen strafbarer versuchter Anstiftung (vgl. Roxin, JA 1979, 169, 170) oder wegen Sichbereiterklärens im Sinne des § 30 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 177; BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 5 StR 217/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5; Fischer, aaO, § 30 Rn. 10) kommen wird.
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    S. 4 (unveröffentl.); vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97, NStZ 1998, 403, 404; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697; vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 f.; Beschluss vom 11. August 1999 - 5 StR 217/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5; SK-StGB/Hoyer, 35. Lfg., § 30 Rn. 48; Maurach, JZ 1961, 137, 139; Roxin AT II § 28 Rn. 47 ff.; LK/Schünemann, aaO Rn. 63; NK-StGB/Zaczyk, 4. Aufl., § 30 Rn. 50).

    Auf ihren inneren Vorbehalt kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, weil das Sichbereiterklären unabhängig von der subjektiven Einstellung des Erklärungsempfängers ist (BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 5 StR 217/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5).

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Indes hat sich die Kammer nicht mit der für eine entsprechende Verurteilung erforderlichen Sicherheit davon zu überzeugen vermocht, dass auch der Chatpartner des Angeklagten ernsthaft zur Umsetzung des Tatplanes entschlossen war (zum diesbezüglichen Erfordernis vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5).
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Indes hat sich die Kammer nicht mit der für eine entsprechende Verurteilung erforderlichen Sicherheit davon zu überzeugen vermocht, dass auch der Chatpartner des Angeklagten ernsthaft zur Umsetzung des Tatplanes entschlossen war (zum diesbezüglichen Erfordernis vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Darüber hinaus kommt grundsätzlich auch in Betracht, dass sich der Angeklagte mit seinem Hintermann zur schweren Brandstiftung sogar verabredet haben könnte (§ 306a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB); dies ginge dem Sichbereiterklären vor (LK/Schünemann/Greco, StGB, 13. Aufl., § 30 Rn. 80, 96; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. September 1999 - 5 StR 217/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5; Urteil vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2242; BT-Drucks. IV/650 S. 154).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 185/00

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Freispruch; Beweiswürdigung;

    Einer darüber hinausgehenden "Ernstlichkeit" bedarf es - anders als bei der Verbrechensverabredung nach § 30 Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5; BGH NStZ 1998, 403) - nicht (vgl. BGHSt 44, 99).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 76-IV-06

    Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten aus der Verfassung des Freistaates

    Der Bundesgerichtshof verwarf am 11. August 1999 (Az.: 5 StR 217/99) die hiergegen eingelegte Revision des Beschwerdeführers mit der Maßgabe, dass der Angeklagte des Sichbereiterklärens zum erpresserischen Menschenraub schuldig ist.
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